Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 39.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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312 Haien. Ohne Dünkel dürfm wir wohl aussprechen, daß die Jurrn der Provinzen, die bei der Lheilung Polens unter prrußisches Tcepter kamen, in jeder Eultur-Beziehung weiter gelangt sind, als die Glaubensgenossen der den anderen Rechen zuertheilten Länder. Dafür zeugen die hundert und aber hundert Bettler, die jahraus, jahrein über die Grenzen nach Preußen kommen, Hülfe und Unterstützung suchend, dafür zeugen noch besser die strebsamen Jünglinge, die um Wissen zu sammeln, höhere Schulen jeder Art und auch das Rabbiner- Seminar in Breslau besuchen. Wir aber geben gerne der W'chrheit die Ehre, daß das staatliche Gemeinwesen, also unser preußisches und deutsches Vaterland, uns Boden und Luft gegeben, um an den Culturbestrebunzen und Fortschritten der Mnischheit Theil zu nehmen. — (Da bei Feierlichkeiten, wie den in Rede stehenden, die klenen Detail; des programmmäßigen Eeremoniels nicht bedeutungslos sind, so theilen wir aus den: uns vorliegenden ossiciellen Festprograoim die betreffende Stelle mit: „Vorstellu,g der Deputationen und Ehrengäste. Die Aufstellung derselben ist folgende: im Hochmeisters-Remter stellen sich auf die D Mutationen der Kreise Westpreußens in folgender durch daS LooS bestimmten Reihenfolge rc. Ferner daran sich anschließe rd: die Deputation des Ermlandes, die des Nctzedistrikts, di« Vertreter der evangelischen Geistlichkeit, die Vertreter der ka holischen Geistlichkeit, die Rabbiner, die Repräsentanten des höheren Schulwesens, die Repräsentanten der Elemen:arschulen u s. w." Red ) 14 September. Die heutige „Pos. Ztg." bringt (rüe wir vernehmen, aus der Feder des Rabb. vr. Glück in Srmter) nachstehenden Artikel über „das Iudengesetz von 1847; eine Stimme anS der Provinz:" „Die Tagesblätter meldeten in der letzten Zeit vielfach, dcß die Staatsregierung mit dem Gedanken umgehe, bei dem nächsten Landtage die Aufhebung obigen ZudengesetzeS zu beantragen, uud es hat fast dm Anschein, als ob die Regierung di ss« Kundgebungen als Fühler auSstrecke, um das pro und «ntru der öffmtlichm Meinung hervorzurufen. Wer die Verhältnisse und Zustände der jüdischen Gemeindm vor dem Jahre 1847 kennt, der weiß, welche außerordentliche Wohlchat die Regierung den Gemeinden, namentlich unserer Provinz, durch dasselbe erwies. Obne jede staatliche Aufsicht, uid durch Nichts zu einem einheitlichm Ganzen verbunden, glichen die Gemeinden einem wirren, zusammmhangSlosen ChaoS, urd warm in eine Menge widerstrebmder Atome zertheilt, biTtn jedes von Londerzwecken geleitet ward. Willkür und Despotismus fühnen, besonders bei der Kultusftener, daS Eizepter; da gab es keine DerwaltungSinstanz, an die das Ge- »eindemitglied appelliren und von der es Abhülfe für seine Beschwerden erwartm konnte. Erst mit dem Iudengesetz, das die ln Auflösung begriffmm Gemeindm zu organischm, fest geschlossmm Körperschaftm konstituirte, und nach welchem jeder v'ub« sich einer Korporation anschließen mußte, kam Licht und Leben in dm Organismus der Gemeindm, di« dasselbe denn auch in der Thal als einen wahren Segen begrüßten. Wir künnm es daher kaum glaubm, daß die Staatsregierung die Absicht haben sollte» die Gemeindm als solche oufzutösm, und sie dadurch in die heilloseste Verwirrung zu fchrzm. Wir schlagm allerdings die Freiheit des Bürger«, tber sich und sein Gewissen selbst zu verfügm, sehr hoch an, und wünschtm dm Zwang, dm der Staat dadurch ausübt, laß er jede« Individuum nöthigt, einer bestimmten Konfession anzugehören und zu deren Kultuskosten beizusteuern, auf die bestmöglichste.'Weise beseitigt, aber so lange der Staat die Religionsfreiheit nicht zur allgemeinen Norm erhebt, und sie auch auf die christlichen Mitbürger ausdehnt, müssen die jüdichen Gemeinden gegen die ihnen zugedachte Vergünstigung den energischsten Protest erheben. Es gäbe dann keine Gemeinde, in der nicht ewiger Zwist und Zank an der Tagesordnung wäre, so und so viele Individuen würden sich, um der Korporationssteuer zu entgehen, von der Gemeinde lossagm, es würden sich innerhalb derselben Parteien mit den mannigfachsten religiösen und sonstigen Schattirungen bilde», aber welcher Partei fiele das Gemeindevermögei' zu, die .üorporationsgebäude, die Bethäuser, die Beerdigungsplätze u. s. w., wer übernähme die bestallten Beamten der Korporationen, — kurz es würden eine Menge unlösbarer Kollisionen entstehen und die Religionsgesellschaften gingen unfehlbar einem raschen Untergang entgegen. Ein Anderes wäre c« allerdings, wenn die Staatsregierung den weit durchgreifenderen Weg einschlagen und mit der Trennung von Staat und Kirche Ernst machen würde. DaS Zudengesetz würde dann natürlich von selbst fallen; aber die jüdischm Gemeinden hätten dann keinen Grund zur Klage über Ausnahmestellung und Zurücksetzung hinter den christlichen Bekennern. Gleich diesen müßten sie in diesem Falle ihre bestm Kräfte einsetzen, um ihre Kultusverbände vor Zersplitterung zu schützen und dem Verfall und Ruin der Gemeinden den möglichsten Einhalt zn thun." C. Aus Württemberg, (Orig.-Corr.) Ans. September. Am 26. vor. M. wurde in nnserer „guten Stadt" Eßlingen ein seltenes Fest gefeiert, das auch jenseits der schwarz-rothen Grei.zpfähle bekannt zu werden verdient. Herr Lehrer und WaisenhauSvater'Liebmann wirkt seit d. I. in Eßlingen zuerst als Lehrer der Gemeinde, dann (seit 30 Jahren) als Lehrer der Waisenhausschule und HauSoater der Anstalt. Zugleich ist Herr L. am eoang. Lehrerseminare zur Ertheilung des Religionsunterrichtes rc. an die israel. Seminaristen und Präparanden angestellt und ist dadurch der Lehrer fast sämmtlicher isr. Lehrer unsere- Lande«. Am gen. Tage hatte sich im Gasthaus „zur Krone" eine sehr zahlreiche Gesellschaft von Vorgesetzten, Eollegen, Freunden, Schülern und Zöglingen de- Jubilar« eingefunden. Derselbe wurde von einer Deputation in seiner Behausung abgeholt und im Festsaale durch ein glänzend auSgeführteS Quartett empfangen. Nachdem Herr Hochberger aus Stuttgart, ein früherer Schüler de« Herrn L., fein schwungvolles Festgedicht vorgetragen hatte, hielt Herr Elsässer au« Laupheim mit bekannter Meisterschaft die Fest- und Begrüßungsrede, in welcher er das „Streben, Leben und Weben" des Menschen, speciell des Jubilars, geistreich behandelte. Nachdem noch der Vorstand deS Waisenhauses, Herr Oberkirchenvorsteher Ad. Levi von Stuttgart, eine kurz« Ansprache gehalten, wurde dem Jubilar ein werthvoller, künstlerisch auSgeführter silberner Pocal überreicht. (Die höchst gelungene Arbeit ist von einem ftüheren Zöglinge des Waisenhauses, jetzt bekannten Goldarbeiter in Berlin, geliefert) — Nachdem der Jubilar selbst in längerer Rede seinen Gefühlen Ausdruck gegeben, begann daS Festmahl, an welchem nahezu 100 Personen auS allen BerufSkreisen, darunter auch eine ziemliche Anzahl christlicher Eollegen und Mitbürger, Theil nahmen. Daß es dabei an Toasten aller Art nicht fehlte, ist natürlich; zu erwähnen ist noch, daß während de« Mahle« dem Jubilar daS Ehrenmitglied«-Diplom der Bürgergesellfchaft in E. nach einer kräftigen Ansprache ihre« Vorstände« übergeben