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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 38. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 38.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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d» sch«, dettthetas die Vaterschaft der Arsnit»-Erfiuda»gm l Jt$m Ehristmthmue MHjen willst, so will ich dir wenigstens Mc nenne», die da «it »ehr Recht dafür verantwortlich mache» kannst: Studire nur recht fleißig die Priesterherrschast der Egpptier, die sich fast das ganz« Land unterthan zu machen wußte, -) — studire ferner da« Kastmwesm und die Scheiterhaufen der Indier, — studire endlich das Zopf-, Mandarinennad vonzmfystem der Chinesen und Japanesen; — da hast du dein« »ielgesuchteu Prügeljungen. ES ist deine wohlgepriesene Bittenlehre der Chinesen, Indier und Egpptier, die du verantwortlich machen mußt. Im Uedrigen nimm es mir nicht ÄW, wenn mein semitisch-mosaisches SittlichkritSgefühl sich in mir mehr gegen dich aufgebäumt hat, al« deiner Chinesen-^ Indier- und Sgyptier-Moral gegenüber nöthig gewesen wäre. Unser« Zeit wirst wunderlich« Blasen auf. — (Wir erlauben unS noch eine Bemerkung hinzuzufügen. Die Geschichte Israel« erzählt von Bürgerkriegen verschiedener >rt; aber es sind politisch« Kämpfe und Motiv« gewesen, durch die jene entstanden. Und wie nach einem solchen Kampfe die Unterliegende» behandelt wurden» darüber lese man 2. Chron. 28» 8—15 nach und vergleich« damit das entmenschte Verfahren der Sieger in Religion-- und änderest inneren Kriegen der christlichen Zest! Findet also die Grausamkeit der Krtzerkriege und dergleichen auch von diesem Gesichtspunkte au» eine Entschuldigung oder eine Analogie, geschweige denn eine Begründung in den helligen Schriften Israels?! Red). J>r jüdische» Lchulsraze. I. ®#n {Rabbiner Dr. Rehmer. G-Ou di« durch die Gleichzeitigktt de» >u ntheilenden Religionsunterrichts etwa nicht» »»erdend« Cembination der jüd. SchLlcr au» verschiedenen Elasten dürste ferner vielleicht die Wiflensoerfchiedmhett bei de»» Schülern, dir gerade im Hebräschen oft sehr groß ist» — so kommt es vor, daß «in Sexte ner mehr hebr. Wiffen besitzt als ein Quartaner — al» Hinlx.'rniß angeführt werdea. Allein einerseits ist diese Verschiedenheit meist nur die Folxe des bisher uugeregeltai Religionsunterrichts, der viele Eltern zu dem einzigen Auskunftsmittel des Privatunterrichts hindringte, und »vürde dieselbe sonach mit der Einordnung dieses Unterrichtsweiges in den Leetionsplan allmälig in Fortfall komm«; andererseits hat diese ganze Einrichtung mehr die deutsch »religiästn Gegenstände (Biblische Geschichte, jüdisch« Ltteratur, Religion) im Auge, bei denen eine kleine Alters- und Wiffensverschiedenheit weniger von Belang ist. (Es sei hier, um einer etwaigen irrthümlichm Auffaffung zu begegnen, in Küi^e ein Punkt berührt, l*r erst später al« „Fordmung an die Gemeinden^ ausführlicher besprochen werdea soll, nämlich der, daß man nicht etwa glaub«, mit der Einordnung des jüd. Religionsunterrichts in den Leetionsplan der bffeatlichm Schule sei für alle Zuwige des jüd. Religionsur terrichts genügend Sorge getragen; vielmehr meinen wir, die 2—3 Stund« gleichzeitigen Religionsunterrichts für jede Klaffe (oder für jede durch Combination einiger Klaff« gebildete Abtheilung) dürften für da«, ivaS in dieser Beziehung rom Staate zu fordern sei, für di« olxn genannten deutsch-religiös« Unterrithtsgegenstände, ausreichen, allein für den Uwterricht im Hebräischen (Lesen, Uebersrtzen und Grammatik) »nüßtrn eußerdem nrxh einig« Stunde» hinzukommen. Wann und wo diese zu ertheil»wärr», Wir verhehl« uns die Schwierigkeit« nicht, auf welche «ine solch« streng durchgeführte Etl^chtnng der gleichzeittgm Ertheilung des jüd. Religionsunterrichts an den öffentlichen Schallocalen stoß« könnte. In größer« Städtm, wo es mehrere öfftntliche und private, von jüdisch« Schülern besuchte, Lehranstalten giebt, dürste die Bereinigung der jüdisch« Schüler einer oder mehrerer Klaff« aus verschick»« Schul« aus Echwierigkettm stoß«.. — Allein abgesehen davon, daß größer« Gemeind« auch dt« Mittel zu Gebote steh«, mehrere jüd. Rrligtonslehrrr anzustellm, (was sie ja für die gesonderte jüd. Religio nSfchule gegenwärtig anch thun «üff«), je Ein« etwa für zwei oder drei der von jüd. Schülern am zahlreichst« besucht« Anstalten, so würde die Schwierigkett, «ine klaffenwetse Vereinigung der jüd. Schüler aus mehreren Schul« zu erziel«, damit gehob« werdm, wm» die Direktor« der verschied«« Lehranstalt« angewiefm würdm, den christlich« Religionsunterricht in die Sckstund« d. h. in die Anfang»- «ber Bester noch in dt« Endstuudm des Vor- oder Nachmittags» Unterrichts, zu legen. Dann würdm die jüdffchm Schüler der Betreffend« Klaffe aus dm verschieden« Anstalt« ohne grvße Zeitverstumniß «ach de« dazu bestimmt« am geeignetst« güeg«« lluterrichtszimmer znsamnlenkdnun« können.*) «NUß, 47, » ff. *) vtffe Eimtchwa, iß tu aMm Otfm, «ch hier i» ftte de» rimßrmaMaa»«, tcht gnmffea. Drr Cwtiiatatai nimm» baraas Rüchicht, tat jwtaal wöchmtlich m* 11-13 Uhr Mt christlich« CmffaMntai za» MrtMtataai pntüricht i; tu Ina« auch bai MMHHnrtfl. dgrü ber später.) In Nr. 9 dieser unserer Besprechung der jüd. Schulstage zu Grunde gelegt« Thesm wird al» leiste Consequeaz der Gleichberechtigung des jüdisch« mtt dem christliche» Restgion-untewichts die materielle Gleichstellung de» jüd. Lehrers (Besoldung und Penfionirung) gefvrdert. So wichttg dieser Punkt für dm jüdisch« Lehrer und dm Gewrindesecktl fei« mag, so l«ltm wir doch nicht dafür, daß das Materiell« hier mtt hinetngezogm werde. Es darf nicht dm Anschein gewtnn«, al» ob alle die in dm Thesm aufgeführt« Forderung« des Geldecsparniffrs wegen gestellt »vürdm. Ist erst die juridische Gleichstellellung der Misch« kfleligion al» obligatorischer Unterrichtögegmstand von der zuständig« staatlichen und städtisch« Behörde anerkannt und durähgeführt, so folgt dt« materielle Gleichstellung des dies« Untnricht ertheilmdm Lehrers ganz von selbst. (Wst verwest« auf dm jüngst« Ministerial- Erlaß in der Schnridemühler RelgionsertheUungs- und vesoldungsangckegmhett in Nr. 36 d. Bl.) Dag eg« vermissen wir unter dm Thesm zwei Punkte von Wichtigkeit. Erstens die Fordenmg einer möglichst« verückfichtigung de» Sabbaths und der Misch« Feiertage auf dem Lectionsplan«. Wst versteh« darunter uiiht blos die auf Wunsch I« Eltern zu ertheilende Dispensation vom Schulbesuch an dies« Tag«, sondern, (da ja Elte« leider ,vo» dieser Erlau bniß au» Furcht, ihr Klrd könnte »«durch zurückbleib«, so wenig Gebrauch mach«, «ad da im Grunde auch nicht der bloß« «Schulbesuch, sondern dt« damit in verbttckung stehend« "Arbettsveirichtungm am Sabbath und Feiert ig« verbot«) eine größt« Rückfichtsnahme auf dtesi!» verbot seitens dw Vchrrr. Mancher dieser Herr« pflegt, sei ,» un» aus BergtßVchkeH wie er ßv, ober au» «htka», wir es »ei Ausch^ü hat.

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