Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 37.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/5369809-5935003-5935636--1354-5370963- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
296 Äiofau abgespieltes, jedes edle Menschenherz mit gerechter Indignation erfüllendes Faktum den richtigen Maßstab. Der ringen seiner großen Unwissenheit sowohl auf dem talmudischen wie noch mehr auf profanem Gebiete unter den polnischen Juden allgemein bekannte Chrzanower Rabbiner, David Halberstcmm, erließ vor zwei Jahren, wie dies die Rabbiner seines Killibers nicht selten thun, einen Bann gegen einen Trafikanten aus Chrzanow, Namens Hirsch Groß, weil dieser sich nicht eh:erbietig über den Rabbi aus Neusandez geäußert und dessm A underkraft, an die die polnischen Juden fest glauben, in Ziveifel gezogen hatte. Da Groß sich gegen den ihn geschleudellen Bann, kraft dessen jeder Verkehr der jüdischen Beoölkei-ung mü ihm inhibirt ist, in allen seinen Unternehmungen höchst bedroht sah, so strengte er gegen den Rabbiner die Kage wegen Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit an, m.d wurde dieser auch' einer strafgerichtlichen Untersuchung unterzogen, die sich in der Folge auch auf andere ihm zur Lc st gelegte Facta ausdehme. Hinsichtlich der letzterm konnte der gesetzliche Beweis nicht erbracht werden, und was das Derfen des Bannes betrifft, beschloß das Gericht die Einstellung der Untersuchung, von der Ansicht ausgehend, eS sei der Bann den Grundsätzen des talmudischen Zudenthums zufolge ein Disciplinarmittel der Rabbiner und da dieses Judenthum eine vom Staate anerkannte Eonfession sei, so habe der Rabbi seinen Wirkungskreis nicht überschritten, (!) folglich auch kene That begangen, die das Einschreiten des Gerichteerheischen würde. Es wurde also die Untersuchung gegen David j Hrlberstamm eingestellt, jedoch zugleich die ganze Angelegenheü j säumt Akten der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Chrzanow j zur Amtshandlung abgetreten. — So sehr auch die Motivi- -tnng obigen Einstellungsbeschlusses vom streng juridischen S Endpunkte begründet sein dürfte, so läßt sich doch nicht leugnen, daß das Landesgr.:cht in der maßgebenden und entscheide iden Frage, ob das talmudisch« Iudenthum wirklich eine so che Disciplinargewalt in die Hände eines Rabbiners legt, einzig und allein von der diesbezüglichen Aeußerung des Krakaaers Rabbiners, Herrn Simon Schreiber, geleitet wurde. Der Bann, den der wahnwitzige Rabbi in Chrzanow über ein Mitglied seiner Gemeinde warf, macht es jedem Rechtgläubigen zur religiösen Psticht, dm Berfluchtm zu meidm, mit ihm jede Geschäftsverbindung aufzugeben, ihm auf jede Weise zu schadm. Solches Recht über Bürger, die doch der Staat zu schützen hat, wäre auf Grund jmer Gesetzesinterpretation in die Hände fanattscher, roher Mmschen gegebm, und auf diffe Art im Staate eine Macht anerkannt, die, gestützt auf unsinnige, von Fanattsmus erzmgte, angeblich vom Staate agnoscirte und dem talmudischm Iudenthum fälschlich zugesäiriebme Grundsätze, dm ungelegmen Antagonisten vermittelst d«S Bannes straflos beseittgen könnte. Zn kleinm von Fanatikern bewohntm Stidtm GalizimS unterliegt auch jeder Jude, der sich zu dm Farbm der Aufklärung bekannt, einer so geaitetm Pression und Willkür von Sritm der Rabbiner, die ekm an solchm kleinm Ortm ihr llmvesm treibm, ohne daß die Behörden diesem Unfuge zu stmem bemüht find. — Mit um so größerer Befriedigung muß uns der Bescheid der Shrzawnver Bezirkshauptmannschast vom 15. Juli d. I. erfüllm, womit dem wüstm Treiber drS oberwähnten Rabbiner- David Halberstamm mergifch entgegen getreten wird. Wie sich aud<r von dm politischm Behörden in Ehrzanow geführtm Di-» ei plinaruntersuchung ergiebt, ließ sich David Halberstamm eine Anzahl Erpreffungm zu Schuldm krmmm. Er scheint da» selbst, dmn Bann in der Hand, nach Art jmer Ungethüme gehaust zu habm, deren Gunst man sich durch Opfer erkaufm mußte. Unrichsige Geburt-matrikeln, TodeSzeugniffe und der« gleichen, waren mehr oder weniger auf der Tagesordnung seiner seelsorgerischen (!) Thätigkeit. Gestützt auf die Ergebniffe der energisch durchgeführtm Disciplinamntersuchungm erklärte der k. k. Bezirkshauptmann, Herr Kasparek, dm Rabbiner sei» nes Amtes verlustig und verwies ihn aus der Stddt, aus Rücksicht auf die Ruhe der jüdischm Bevölkerung, die durch die eben geschilderten Mißbräuche in zwei feindliche Parteim getheilt ist. — Wer in Polen gelebt hat, der weiß, daß dort jeder aufgekärte Mmsch der tiefftm Verachtung von Seitm der Chassidim ausgesetzt ist, weiß auch, daß bei dmselbm zwei zu beiden Sritm der Schläfe herabwallende Lockm, als die Repräsmtanz der Religiüsität, als das offene Merkmal skrupulöser Frömmigkeit gelten, und wen die Aufklämng so weit gebracht hat, sich die Locken abzuschneiden, der wird schon als Ketzer, als Verächter der heiligen Gesetze verschrieen und verfolgt. Dabei sollte man meinen, jme Leute wärm strenge Beobachter und Befolger der Religionsgesehe, gutherzig, edelmüthig, human, sittlich. Aber leider von alledem — nichts, sie sind nur Fanattker, glauben an die Wunderwirkung der vom Rabbi empfangmm Amulete; religiös sind sie ganz nnd gar nicht. A. L Wollmann. Vermischte und neueste Nachrichten. Hterti» Das „Tageblatt" schreibt: Der verstorbme Kalisch war bekanntlich erst bei seiner Verheirathung zum Christmthume übergetreten, er war als Jude geboren. Eine Stunde etwa vor seinem Tode verlangte er — wie das „Fr.< Bl." mittheilt, — daß man nach einem wollenen Hemd suche, welches er schon sehr lange besitze, seine Mutter habe es ihm zu seinem Einsegnungstage geschenkt. Nach langem Umhersuchen fand man dieses Hemd, welches sich in Form eines Umhanges präsentirte. Es war der Grbetmantel, den jeder Israelit an seinem Einsegnungstage erhält, und den er auch mit in die Gruft nehmen wollte. Sein Wunsch wurde ihm erfüllt. Hfleude. Obgleich hier keine jüdische Gemeinde existirt, wird der Platz doch von vielen, israelittschen Badegästm besucht, welche im Hotel Frank Andacht zu haltm pflegen. Man hofft recht bald einen Tempel errichtm zu können. Oberrabb. Astruc bemüht sich dafür, man rechnet auf Ertrag von Sammlungen und Beihülfe von der Stadt und dem Staate. (Rev. Jsr.) Marschau, 25. August. Einm eklatanten Beweis von der brutalen Nichtachtung, mit der nichtorthodoxe Bekenntniffe in Rußland behandelt werden, liefert die Thatsache, daß aus Anordnung der Schulbehörde in Litthauisch-Brest die dadortige Gymnasium besuchenden Schüler mosaischer Religion mit aller Strenge angehalten werden, an den Sonn- und orthodoxen Feiertagen nicht blodem orthodoxen Gotteidimst beizuwohnen, sondern auch alle mit demselbm verbundmm Eeremonien, wie Kreuzschlagen, Kniebeugungm u. s. w. mit» zumachen. Die betreffendm, über diesm Gewiffenzwang tief empörten Eltern habm sich mit einer Beschwerde an die Schulbehörde gewendet, aber dm kategorischm Bescheid erhaltm, daß, so lang« ihr« Söhn« da- Gymnasium besuchm, sie durch die Schulordnung ebmso wie alle übrigm Schüler verpflichtet seim, dem orthodoxen Gottetdimst beizuwohnm, da die Regierung