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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 37. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 37.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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immer weiter vorwärt». Nachdem er im vorhergehenden Hefte da» Judenthum für „erstorben und seine» Inhalt» entleert" erklärt hat, tritt er in dem jüngsten Hefte auch die Nationaltugenden Israels in den Koth, und bewahrheitet so in traurigster Weise den Spruch der Väter: „Wo keine Religion, da auch keine — Sittlichkeit!" A-«ig»kerg im Sept. (Orig. Corr.) Gestatten Sie mir, geehrter Herr Redakteur, in Ihrem Organ einige Bemerkungen zu dem jüngst erschienenen Organisations-Entwurf für die Deutsch-Jsraelittsche Unterstützungspflege. — Der Total-Eindruck, den der qu. Entwurf auf mich machte, war: „Wer zu Vieles erstrebt, erreicht Nichts." In der That erscheint es unbegreiflich, wie Männer der Praxis, vor Allen der für sein unermüdliches Wirken auf diesem Felde hochzuschätzende Herr Moritz Kohner, sich dem Glauben hinzugebm vermögen, daß alle Gemeinden Deutschlands dem projectirten Unterstützungs-Berbande beitteten werden; ist es doch während eines Zeitraums von drei Jahren kaum gelungen, den Beitritt von 100 Gemeinden zu dem deutsch-israelitischen Gemeinde-Bunde zu bewirken, von besten im 8 1. ausgeführten 6 statutmmäßigen Zwecken die Berbesterung des Armenpflegewesens ja nur ein einziger ist. Daß aber der Beitritt aller Gemeinden, mit nur sehr wenigen Ausnahmen, Vorbedingung eines derarttgen Unterstützungs-Verbandes ist, dürste den Mitgliedern der Commission, welche den Entwurf ausgearbeitet, doch wohl vorgeschwebt haben. — Der Entwurf aber, von so edler Denkungsweise er auch getragen, ist weit über sein Ziel hinausgeschoffen; er bezweckt nichts weniger als für alle jüdischen Armen Deutschlands, ja auch der angrenzenden Länder, ein gleichmäßiges relatives Wohlbefinden zu schaffen, zu besten Realisirung er nicht nur die Wohlthättgkeit der Privaten, sondern event. auch die Steuerkraft der Gemeinden in Anspruch nehmen will. Es ist dem Schreiber dieser Zeilen unzweifelhaft, daß das Letztere selbst gesetzlich unzulässig und eine derartige Positton in den Gemeinde-Etats mit Fug und Recht angefochten werden dürfte. Es wird demnach vorerst die Localarmenpflege keine Stätte in dem qu. Entwurf finden dürfen, und man beschränke sich darauf, den am grellsten hervorgetretenen Mißstand, die „Wanderbettelei," zu beseitigen. Hierfür dürste aber zur Zeit noch kein Verband am Platze sein; sondern durch Flugschriften und in Predigten (?) möge von Zeit zu Zeit das jüdische Publikum darauf hingewiesen werden, privatim wandernden jüdischen Bettlern durchaus nichts mehr zu verabreichen. OrtSarmen gegenüber, darüber gebe man sich keiner Täuschung hin, wird die private Wohlthättgkeit nie aufhören; ja, fast wäre es zu beklagm, wenn dem so wäre; denn, wo uns der eigene Einblick in das Elend und besten Ursachen gestattet, da muß es auch immer vergönnt bleiben, rathend und helfend beizustehen. — Auf die Frage, was geschehen soll, habe ich nur Folgendes zu entgegnen: I. Rücksichtlich der auS Rußland und Polen hereinstrümenden Wanderbettler einzig und allein tbatkräftige Unterstützung der Bestrebungen des Königsberger Hauptgrenz-Comitäs. Jede Zersplitterung schädigt und vereitelt den Zweck. II. Aus deutschen Gemeinden werden nur solche Unterstützungsuchende berücksichtigt, die aus Grund eines ärztlichen Attestes zur voraussichtlichen Herstellung ihrer Gesundheit ein Bad besuchen oder sich einer operattven Behandlung durch «inen entfernt wohnenden Arzt unterziehen müssen. Der Vorstand der OrtSgrmeinde hat in diesem Falle dem ärztlichen Attest die Bescheinigung hinzuzufügen, daß der Betreffende außer Stand«, die Reise auf seine Kosten zu bewirken und anzugeben, welche Unterstützung derselbe von der Heimathsgemeinde, sei es aus der Gemeinde-Kasse oder von einem Vereine (Chewra) oder endlich durch Veranstaltung einer Sammlung erhalten Hot. — Jede Kaffe, welche der Unterstützungsuchende auf seinem Wege sodann in Anspruch nimmt, Hai ihrerseits den Betrag anzngeben, welcher ihm verabfolgt worden und es wird bei Befolgung dieser Maßnahmen eine hinlänglich wirksame Conttolle geschaffen werden, um das Reisen lediglich zum Zweck des Bettelns zu verhindern. Dabei sind die vorhandenen Armeri-UnterstützungS-Kassen in den Bädern, wie solche meines Wiffens bereits in verschiedenen Badeorten, als: Teplitz, Warmbrunn u. A m bestehen, Seitens der Einzelgemeinden und event. aus der Kaffe des Deuffch-Jsraelittschen Gemeindebundes nach Kräften zu unterstützen. Fremden Nnterstützungsuchenden muß die Privat - wohlthätigkeit unter allen Umständen verschlosien bleiben, um desto nachhalttger der Armuth im eigenen Orte entgegentreten zu können. Dies wären die leitendm Gesichtspunkte, von denen der Unterzeichnete in dieser Frage ausgeht; man vermeide den complicirten Apparat von Orts-, Provinzial- und Bundes-Armen- Kasten, für deren ordnungsmäßige Venvaltung kaum Organe genug gefunden werden dürsten, und der ungeachtet aller Verwahrung keine Astociatton, sondern eine Centralisatton ist, die hierbei nur schädlich wirken kann. M. «lein. Secretair der Synagogen-Gemeinde. P. K«««o»er 25. Aug. (Orig. Corr.) Aus authenttscher Quelle kann ich Ihnen mittheilen, daß die in letzter Zeit viel besprochene Neu-Besetzung der hiesigen Oberlehrerstelle noch nicht zum Abschluß gekommen, vielmehr die Concurrenz wieder eröffnet ist. Es würden daher tüchtige, qualificirte Männer noch immer Aussicht auf eine Stelle haben, die sowohl ideell als materiell zu den bessern gehört und einen bedeutenden Wirkungskreis eröffnet. AuS Hßerstestnr. Die auch in unser Blatt Nr. 34 übergegangene Nachricht „aus dem Kreise Vilbel" erhält im Franks. Journal folgendes öfficiise Dementi: . Nauheim, 8. Aug. Die in der zwetten Beilage zu Nr. 218 des „Frkf. Journ." enthaltene Mittheilung „auS dem Kreise Bilbcl" beruht auf einem Jrrthum, indem die Anstellung von Israeliten im Gemeindedienste im Großherzogthum Hessen keinerlei Schwierigkeiten unterliegt, sofern (selbstverständlich!) gegen deren Person nichts einzuwenden ist. Der Bürgermeister - Stellvertreter in Friedberg z. B. ist Jude und würde schon längst Bürgermeister sein, wenn er diesen Posten nicht/k'^geschlagen hätte." y' Oesterreich. J Linz, 18. August. (Orig.-Corr.) /Wie tief die polnischen Juden*) leider noch im Sumpfe des Aberglaubens und der Ignoranz stecken, dafür giebt folgendes in Chrzanow bei •) Den deutschen Lesern gegenüber ist di« Bemerkung wohl nicht überflüssig, daß in dieser Sorrespondenz überall nur non tkhasfidim die Sied« ist, — nicht von den polnischen, reip. galizischen Juden überhaupt, von denen viele bittere „Gegner", Mintagdlm, der Chasstdilnui sind, und daß unter „Rabbiner" di« sog. Siebbes der Lhasfidim zu verliehen find. sSted.)

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