Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 37.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/5369809-5935003-5935636--1351-5370960- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
293 gemein, über die die »cten längst geschlossen sind? Hier ein einzelner Mann, der sich in einer menschenleeren Wüste einer zuchtlosen, verwilderten Sclavenschaar zu wehren hat, und dort «ine wohlorganisirte, sest gefügte und gegliederte, weltbeherrschend« Kirche, die mit kaltem Blute, mit kühler Berechnung den Massenmord sanctionirt gegen Secten, die mit ihr im Glauben eins sind und nur in wesenlosen, nichtssagenden Dogmen und Haarspaltereien sich von ihr unterscheiden, — waS haben diese beiden mit einander gemein! — Aber, meint unser Politikus, Moses sei der Vater der Jnfallibilität; „denn Moses ist direct von Gott, d. h. vom heiligen Geist inspirirt, und die Zesuüen haben für den Papst die Unfehlbarkeit durchgesetzt, weil er ebenfalls direct vom heiligen Geist, d. i. von Gott inspirirt wiro." Hand fort, lieber Politikus! Hand sott von Dingen, die du nicht verstehst, von denen du nichts begreifst. Zwischen „Gott" und „Heiliger Geist" ist ein großer, weiter Unterschied. So findest du in» ganzen Pentateuch Nicht-, kein Atom von einem „heiligen Geist," und das Zudenthum weiß noch heute Nicht» davon, sondern sverehrt nur einen einig-einzigen Gott. MoseS war von Gott insptrirt, — der pontifex maximus zu Rom aber steht direct mit dem heiligen Geiste im Verkehr — und daS macht einen großen Unterschied. Doch wir wollen uns hier nicht in dir Unterschiede zwischen MosaiSmu», Christianismus, PapiSmu», ZesuittsmuS vertiefen, — bleiben wir bei der Person Mose» stehen! Moses — und unfehlbar? Wer ist'» denn, der von fich selbst schlicht, einfach und mit bewunderungwürdiger Objectivität erzählt, wie er sich vom Zorn über die Tyrannei eine« egyptischen Frohnvoigtes habe hinreißen lasten, denselben zu schlagen und zu erschlagen?') Wer ist'« denn, der nicht «in, sondern zu wiederholten Malen von seiner Sünde spricht und dem Tode, dessen er sich schuldig gemacht,') gleichsam um so recht ack oculos zu demonstriren, daß, was er Große«, Gute- und Bewunderungswürdiges geschaffen, er als Werkzeug der Gottheit zu schaffen berufen mar, ohne darum selbst sich zur Gottheit erheben zu können, ohne sich selbst für mehr, als einen sündigen, schwachen und recht fehlbaren Menschen zu halten? Wer ist es, der selbst seine Grabstätte verheimlichen läßt, nur damit ihm im Tode nicht göttliche Ehren gezollt werden?») Ist das das Gebühren eine« dünkelvoll sich erhebenden, eines maßlos herrschsüchtigen Hohenpriesters? eine« unfehlbaren Papstes, wie ihn die Jesuiten lehren? (Fortsetzung folgt). Jur jüdischen Lcholftage. I. Bon Rabbiner Dr. Rahmer. (Fortsetzung.) Nr. 8 fordert, daß der jüdische Religionsunterricht dort, wo di« Verhältnisse es gestatten, — z. B. in kleinen Gemeinden mit nur einer Volksschule — im volkSschullokale erthrilt werde. Diese Forderung wird vielen unwesentlich, rein äußerlich erscheinen, und doch trifft fie daS Wesen der Sache ganz. Wer die Derhältniffe der jüdischen Religionsschule nicht bloS au« ihren öffentlichen Schulprüfungen kennt, wer über die Ursachm ihrer Mängel und Schäden rin wenig nachgedacht, der wird in jener Forderung ein Moment von nicht zu unter- ') «rodu» 2, 12. - •) Numeri 20, 12; 27, 13.14; Deuteron 32, 60. 51. — •) Deuteron 34, 6. schätzender Wichtigkeit erblicken. Da» Grundübel, daS de, gesonderten jüdischen ReligionSschulr, m m kann sagen seit ihrem Bestehen, anhaftet, liegt in dem fühlbaren Mangel an verfügbarer Unterrichtszeit. Sie ist, — da die schulfreie Zeit an den übrigen Tagen den Schülern für Ihre Schularbeiten und sonstigen Nachhülfestunden überlasten werden muß — meist nur auf die Sonntagvormittage, und Mittwoch- und Sonnabendnachmittage angewiesen. Aller auch diese wenigen Stunden verbleiben ihr nicht ungeschmälert. Die Mittwoch- und Sonnabend-Nachmittage find während des Sommerhalbjahres für die meisten Klassen zum Turnen bestimmt, der Sonnabend Nachmittag ist überdies zu schriftlichen Arbeiten nicht zu benützen, über den Sonntag verfügen Eltern gemeinhin anderweit, Gymnasial- und Realschullehrer benützen ihn ebenfalls oft zu Klassenausflügen, an denen ja auch die jüd. Schüler theilnehmen sollen. So kommt «S, daß die Religionsschule nur selten in ihren Klaffen die volle Zahl der Schüler sieht; der unregelmäßige Schulbesuch bildet an ihr die Regel. Was daS aber für die gedeihliche Entwickelung einer Schule, für die zu erreichenden Ziele und Leistungen, ja auch für die zu beobachtende DiSciplin bedeutet, da» einzusehen, bedarf eS keiner pädagogischen Vorkenntniste. Da liegt der Krebsschaden, an dem daS jüd. ReligiouSschulwesen krankt, der all« ersprießliche Thätigkeit lahm legt, und dessen Heilung in erster Reihe anzustreben ist. Diesem Uebelstand« wird aber zum großen Theile dadurch abgeholfen, daß die jüdischen Schüler ihren Religionsunterricht gleichzeitig mit ihren christlichen Mitschülern und zwar an denselben Lehranstalten erhalten. Hierdurch ist vor Allem Zeit, geeignete Unterrichtszeit, für diesen wichttgen Zweig zewonnen, und daS ist nach dem eben Gesagten viel, sehr viel werth. Jedoch ist mit der, bloßen Einräumung deS Schullokale» und der gleichzeitigen Ertheilung des jüd. Religionsunterrichts in demselben noch nicht Alles erreicht*), wenn dieser Unterrichtsgegenstand nicht zugleich in Bezug auf die Ueberwachung de« pünktlichen Besuches der jüd. Religionsstunden, dir Handhabung der SchuldiSciplin, die tzrrtheilung der Eensui, die Theilnahme des jüd. ReltgionSlehrers an den Versetzung^ conferenzen, ganz. denselben gesetzlichen Bestimmungen und Anordnungen unterworfen wird, die an der betreffenden Lehranstalt für die andern Unterricht-gegenstände maßgebend find.**) Diese gebührende paritätische Stellung für den jüd. Religionsunterricht und Religionslehrer zu erringen, daraufhin mnß das Streben der Gemeinden und ihrer Vorstände gerichttt sein: durch solche Einordnung des jüd. Religionsunterrichtes in den LectionSplan der öffentlichen Schulen wird nicht nur die jüdische Religion überhaupt an Achtung in den Augen der christlichen Lehrer und Mitschüler, sondern auch der Unterricht in ihr bei den jüdischen Eltern und Schülern an Werthschätzung gewinnen. Wir können bei dieser Gelegenheit eS un» nicht versagen, ein treffliches Wort Diesterweg'» (in seinem Jahrb. f. 1864, S. 270.) hier zu reproduciren. Er sagt: „Man setze einm Lehrer jüdischer Religion als ordentlichen Lehrer in die Lehrer-Eorporation hinein. Mag da» „christliche" Lehrer- Collegium den jüdischen Kollegen anfangs mit einigem Miß- ») <H »erben ja gegenwärtig auch in manchen preuß. Städten die iffentlichen Schullokalitäten für den jüd. Unterricht bewilligt, allein «» scheint gleichzeitig die Parole de« Jgnoriren» aulgegeben zu sein, die denn auch vom Direktor dt» zum Pedell herab pünktlich befolgt wird. —) Hiernach sind die in Nr. S 7 und S da Thesen ausgestellten Forderungen zu agänzen.