Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 35.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/5369809-5935003-5935634--1332-5370943- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
276 Herr R. A. Metz schlägt endlich noch vor, diese Verpflichiung Seitens der Braut, resp. deren gesetzlichen Vertreter — lllater, Vormund — acerpttren LU «lassen und deshalb unter der Unterschrift de« Schwqger-id« vermerk zu setz«:- BoAhcnd« wttd SÄenS Wer .... (oÜin Samens der .... ) durch ihren k Dg^und uctytift. Ich bitte Amtsgenossen und Sachkundige um baldigste Mittkeilung etwaiger Bedenken oder Amendement- und würde dann die Verlagshandlung veranlassen, da- Formular drucken *u lasen und zum Verkauf zu stellen. TreuenfelS. Berichte und Correspondenzen. veutschland. 'VerN», Ende Juli. Der Civilsenat der'KammergertchtS .hat arch in neuerer Zeit wieder die Frage, ob ein zu einer freireligiösen Gemeinde überttrtender Jude dadurch der Verbind» ltchkei! gegen die Synagogen-Gemeind« enthoben werde, verneint, und dar freisprechende Erkenntniß des hiesigen Stadtgerichts gahin ahgeändert, daß da» betreffende Mitglied nach Die vor die Beltt-»^ zu leisten Hab«. Mngtzetnrg. Auf di« Anfrage eine» isr. Vormunde», f ob der Magistrat einer Stadt befugt sei, da» elternlose Kind .eine^ süd. Ehepaare» einem Christen zur Ernährung zu geben, jtfjM da» AppelattonSgerlcht zu B. den Bescheid ertheikt^ ^daß,.!v>e gesetzlich« Bestimmung, wonach der Armen-Derband gehaldm.^sei, die von ihm zu verpflegenden Personen bei Mitgliedern^ Derselben Religionsgesellschaft unterzubringen nicht ..eiMrt, und hierau» sich von selbst die Antwort ergebe, ob dp: Magistrat da« Recht habe, ein jüdische» Mündel einem ,Thpist,n 'sn 'Pflege zu geben". . tft«/««. Der Institut»-Direktor und Prediger Herr 'tft'. P Neustadt hier hat seine Schrift: „Die Gotte»- und UnsterblichkeiiSlehre" dem König« von Bayern zu Ehren de» 400jährigen Universitätsjubiläum» alS Patron der Hochschule zugesthstkt'ttitd folgende» Schreiben erhalten, da» wir 'Wr ÄßHltch «ttthMen: "' '"Br. Hochwohlgeboren ^HertA'Vtzs'P.'Neckstadt) Prediger und Dirigent der hebräischen 'vttftrtWSMstalt zu BrMau. i n>!,u ^Ent." Hochwohlgeboren ^^b«n''Dckn^'MilsrstLt'dem Könige Ihre Abhandlung über "die'i?ottr»i"üntsMsterbkichkeit»lehre der vorzüglichsten orien- "kMche^ Bilkdr'tn'''Vorlage gebracht. 'Da dieselbe insbe- ‘ sontetk'ältch die"Mofaisch« Lehre berückstchiigt und Ihnen eiste genaue'Kenntniß der Quellen der Mosaischen Religion »zur' Stite'-steht,"hak ste gegründeten Anspruch auf daS er- ' höhte'Ililekesse der Leser. 'Im Auftrage Seiner Majestät de» König» bringe ich Zhrm Aklelhöchstderfelben Vesten Dank für die Zusendung der Schrift zum AuSdrucke und verbinde hiermit die erneuerte "Bericherung meiner vollsten Hochachtung. Berg, den 7. August 1872. Eisenhart, 'Minist. Rath u. S«r. L. M. d. Kinig». Aielefekd, Ende Juli. Wir besitzen hier eine Töchterschule, welche im Jahre 1853 von eiwer Höheren VereinS- und Lnteyessenschul« zur städtischen Anstalt erhoben wurde; der ivrgaaisatiouSplan enthält kein Wort über eine bestimmte Estnf^sionalltit und chi» aufchen heutigen Tag faßen die Töchter lÜsterer katholischen, evangelischen und jüdischen Bürger auf den Schulhänkcn einträchtlich bei einander. Nun erwählte im 'Frühjahr d«S Jahre» 1870 das Stadtverordneteucollegium aus seiner Mitte einen allgemein geachteten Arzt zum Schulvorstand der besagten Anstalt, welcher in den Augen des verstorbenen Schul-InspectorS und Superintendenten Müller den unverzeihlichen Fehler besaß, jüd. Glaubens zu sein. Mit dem ganzen Eifer seiner pietistischen Richtung legte dieser Mann, unterstützt von einem hochangesehrnen Schulrath' in Minden, gegen diese Wahl beim Ministerium Protest ein, die» schenkte demselben keine Beachtung und so wurde in Minden tapfer weiter gewühlt. Der Erfolg war hier ein glänzender, denn die BezirkSregierung verlangt heute vom hiesigen Magistrat Ausschließung de» jüd. Schulvorstande» und Wahl eine» evangelischen Mitgliedes. Bei einer solch peremtorischen Forderung darf man bei einer hochweisen Regierung vorauSsetzen, daß ste nicht ohne triftige Gründe vorgeht, man höre dies« und staune: „weil die Schule eine evangelische sei; freilich find« sich da» im Organisationsplan nicht bestimmt ausgesprochen; allein man könne eS leicht zwischen den Zellen lesen." Wenn eine Regierung einmal anfängt, zwischen den Zeilen zu lesen, dann läßt sich schon etwa» Erkleckliche» zu Wege bringen. — Der Magistrat unserer Stadt hat mit lobenSwerther Uebereinstimmung beschlossen, dem Uka» keine Folge zu leisten. Käme e» aber trotzdem zu einer Neuwahl, so haben wir im voraus die Gewißheit, daß unsere Stadtvätrr ihren College», dem sie da» Ehrenamt übertrugen, einstimmig wiedererwählen und fich nicht durch pietistische Machinationen einschüchtern lassen. Zehrt unsere BezirkSregierung noch an Mühler- Stiehl'scher Traditionen, so mag sie erfahren, daß man sich in Bielefeld davon lossagt und für religiöse Toleranz, in der Schule wir im öffentlichen Leben, in die Schranken tritt. (V.-Z.) -Leipzig, 2. August. Der Ausschuß de» deutsch-israelitischen Gemeindebundes versendet einen al« Manuskript gedruckten „Organisation».Entwurf füt die deutsch-israelitische UnterstützuugSpfiege" mit der Bitte, ihm Ausstellungen und Verbesserungsvorschläge bi» zum 10. September schriftlich mittheilen zu wollm. Wir enthalten un» daher hier einer kritischen Beleuchtung de» Entwurf«, halten e» aber für zweckmäßig durch diese Notiz von der Thättgkeit de» Bunde» Kunde zu geben, um immer wieder an denselben zu erinnern. Seese«. Wir schulden unseren Lesern die den realen Verhältnissen entnommene Darstellung der Art und Weise in welcher an der Zacobsohnschen Waisenanstalt jüdische und christliche Zöglinge gemeinsam erzogen werden. Wir geben dieselbe wörtlich nach dem erschienenen mehrrrwähnten „Berichte" des H. Stern: „Ohne jeden Unterschied leben die jüdischen und christlichen Knaben zusammen Tag für Tag, vom Morgen bi» zum Abend. Gemeinsam ist ihr Untericht, gemeinsam ihre Spiele, ihre Spaziergänge, Mahlzeiten, ja selbst die alltägliche Morgen-, Tisch - und Abendandacht. Nur werden die christlichen Schüler angrhalten, ihr „ Vater Unser" zu beten, während die jüdischen ihr GlaubenSbekenntniß, da» Schema Iisrael, sprechen. Getrennt sind die Schüler nur in den Religionsstunden, und bei dem Sabbath'»- Sonntag»- und Festgotte»- dienste, dem die christlichen.Knaben unter Aufsicht de» Lehrer»