Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 34.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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270 meinde Hab« ich h«ute zu berichten, daß diese Forderung eine Spaltung des bisher einmüthig wirkenden LiquidationS-CollegiumS hervorgerufen hat; die Minorität legte Protest bei dem Borstaide der Gemeinde gegen den Beschluß über einen Ge» genstand «in, der nach ihrer Ansicht rechtlich gar nicht zur Debatt,! und Abstimmung hätte gelangen dürfen und verwahrte sich gegen die Ausführung der Beschlusses, indem sie den Vorstaud dafür verantwortlich machte; auch zeigte der Präses de» Collegiums sowie ein anderes Mitglied gleichzeitig feinen Austritt an. Die Sache verhält sich ungefähr so: Der frühere geistliche Beamte der Hamburger Gemeinde, der sei. Bernays, erhielt wie alle früheren Rabbiner einen Antheil am B?"m (eine Abgabe bei Trauungen). Bei der Anstellung des jetzigen Oberrabbiners Stern, die auf Kündigung erfolgte, ward ausdrücklich in der Bestallungs-Urkunde bemerkt, daß er keinen Anspruch auf einen Antheil am Rechasch haben sollte und ihm dafür außer dem fixen Gehalte — 1,000 M. bewilligt seien; auch sollte ihm ferner von Seiten der Gemeinde als Bcittag zu einer LebensversicherungS - Prämie jährlich 200 M. gezahlt werden. — Als nun die Trennung der Synagoge von der Gemeinde verfügt worden und diese selbst in Liquidation trat, übernahm die Synagogen-Gemeind« den Oberrabbiner mit seinem vollen Gehalte. Nichtsdestoweniger beansprucht dieser 1,200 M. jährlich aus LiquibationSmitteln und nachdem früher der Antrag bereitabgelehnt worden war, ist es jetzt gelungen, deni Anträge eine kleine Mehrheit zu erzielen. Wie man hört, haben viele Gemeindemitglieder die Absicht, wenn trotz des Protesteder LiquidationS-Dorstand zur Ausführung des Beschlusses des Collegiums scheitern sollte, ihren Beitrag zu Liquidationsmitteln ferner nicht zu bezahlen, sondern eine Entscheidung des Senat- oder der Gerichte herbeizuführen. — £ft#n«. Da- Gemeinderegulativ der biestgen hochdeulschisraelitischen Gemeind«, wie solchevor reichlich einem Jahre entworfen worden, ist von der königlichen Regierung bestätigt, und zwar sind dem Bernehmen nach, diejenigen Punkte, über welche innerhalb der Gemeindeverwaltung ein« Uebereinstiinmung nicht zu erreichen war, im Sinne der freiheitlichen Richtung entschieden. Die erwähnten Punkte dürften insbesondere in zwei Hauptbestimmungen zu suchen sein, wie sie in den 1 und 65 deS Statuts enthalten sind und gegen welche Minoritätsgutachten abgegeben worden sind. Der A 1 de- Entwurfs bestimmt nämlich: Die jüdische Gemeinde umfaßt alle im Stadtkreise Altona wohnenden Israeliten, mit Ausnahme der portugiesischen Juden. Die traditionellen Bestimmungen desZudendenthumSstnd fiqjiic Gemeindeangehörigkeit maßgebend. Die Minorität will den letzteren PassuS ganz aus dem Statut weglassen und allenfallsige Bestimmungen hierüber der Gesetzgebung überlassen. Zu dem 8 65, welcher die Oberaufsicht über die cultuellen und rituellen Angelegenheiten dem Oberrabbiner übertragen will, hat die Minorität beantragt, daß von dem Obberrabbiner ein schriftliches Gutachten e.ngeholt werden solle über alle den öffentlichen Gottesdienst b>!treffende Anordnungen, über alle von^den Gemeinde- •) 83«nn auch die hier salzend« Mittheilung mehr eine persönlich« Angelegenheit betrifft, fo glaubten wir, bei der Bedeutung der Hamburger Gemeind« sie doch nicht zurücklegen zu sollen, da sie allgenieine« Interesse bietet. S'ie speziellen Erörterungen de» Hr. Eorr. haben wir jedoch, au» .schlichen und persönliche» Dtotioen, nicht mit aufnehm«» könne». beamten in religiösen Angelegenheiten zu treffenden Bestimmungen und endlich über die Anstellung von Borbeter und Schächter, und daß bei einer von dem eingeholten schriftlichen Gutachten abweichenden Ensscheidung der Gemeindeverwaltnug (7 Aelteste und 15 Repräsentanten) eS eines gleichen Beschlusses bei einer nach Verlauf von vier Wochen vorzunehmenden zweiten Lesung bedürfe. Durch die Bestätigung dieses letzteren Vorschlages wird den Beschlüssen der Gemeindeverwaltung nichts von dem Ernst und reiflichen Ueberlegung genommen, welche für die Mehrzahl der Gemeindemitglieder so hochwichtige Dinge erheischen, wohl aber der Obcrrabbiner einer Beto'S entkleidet, welches der frühere Oberrabbiner allerdings besessen, aber in so schroffer Weise nie zur Geltung gebracht hat. (Ref.) Karksrnhe (Ob.-Schles.), im Juli. (Or.-Corr.) In Ihrem geschätzten Blatte führt ein Corr. aus Oberhessen einen Vorfall an, wie eine Gemeinde dort einen HandwirkS» burschen zu ihrem Cantor und Lehrer erhoben hat, und bettugl den niedrigen Culturzustand der kleinern Gemeinden SüddeutschlandS. Freilich ist solcher Zustand beklagenswert'). Ist aber der Eulturzustand anderer Provinzen Deutschlands, und sogar Preußens etwas besser? Finden wir nicht überall, daß kleinere wie größere Gemeinden, nachdem sie lange genug herumgesucht haben unter den hundert Meldungen (so viel uud noch mehr laufen bei manche» Gemeinden bei Bacanzen-AuSschreibung ein, obgleich % davon gleich in den Papierkorb wandern könnten) endlich ihre Zuflucht zu einem zugereiste» polnischen Schnorrer nehmen, der zu Hause ein Handwerker, Fuhrmann oder nur — Tagedieb war, »ach Preußen kommt und vagabondirend umherzleht. Da, wie bekannt, jeder polnische Jude etwas hebräisch (natürlich ohne Grammatik) und etwawilde» Gesang versteht, (dabei aber kein Wort richttg deutsch sprechen, noch vielweniger schreiben oder lesen kann,) so wird er mir nichts dir nichts zum Beamten erhoben. Solche Beispiele braucht man nicht erst anzuführen, sie sind überall vorzufinden. ES wird nicht gefragt, wie die Führung de» Betreffende» zu Hause oder auf seiner Reise war, vielmehr wen» die Herren beim grünen Tisch sich in Betreff der deutschen Candidaten, die Sonnabend zuvor oder vor 14 Tagen, und noch früher dort zur Probe waren, nicht einigen können, so wird, obgleich mancher von diesen Candidaten größeren Beifall gefunden hat, doch der Hergelaufene vor allen ander» vorgezogen, während die'Einheimischen trotz ihrer guten Kenntnisse und guten Führung da» Nachsehen haben. Freilich wirst ein solches Verfahren auf solche Gemeinden kein gutes Licht, denn sie le.zen hiermit nur Zeugniß ab, daß sie keinen ordentlichen deutschen Beamten anstellen wollen, oder wo das nicht der Grund ist, so kann nur die Absicht vorherrschen, eine,» öfteren Wechsel vorzunehmen, da bei solchen Gewählten leicht ein Grund zur Kündigung zu finden ist und dergleichen Subjecte ja genug vorhanden sind; selbst die sogenannte Musik- Znstitute für Cantoren liefern sie für einige Thaler. Ist solches Verfahren gerechtfertigt und ist solcher Unfug nicht auch ein Beweis eines gar niedrigen CulturzustandeS in preußischen Genieinden? AuS dem Kreise Rittet, 4 August. Vor nicht langer Zeit wurde der Geineinderath zu Groß-Karben in corporo aufgelöst und demgemäß eine Neuwahl angeordnet. Bon dm früheren Mlglirdern wurden drei Personen, darunter der Bürgermeister und Beigeordnete, wieder gewählt. Der Bürgermeister wurde von der Regierung wieder in seinem Amte