Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 34.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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269 Herze» aller Seminaristen und aus dem Seminar hervorge, gangenen Rabbinen, die sie oft ihre Kinder nannte, ein blei, bmdes Andenken gesichert hat. Rach langem Leiden wurde sie vorigen Monat in ein besseres Sein gerufen. Friede ihrer Asche! — Um nun Freudiges zu berichten, will ich vor Allem der Verbesserung unseres Schulwesens erwähnen. Breslau genoß während des traurigen Mühler'schen Verdummungssystems in Preußen die trübe Berühmtheit, zwei herrliche Gebäude, zu einer Realschule und einem Gymnasium bestimmt, leer stehen zu haben, weil unsere Stadtverordneten und der Magistrat — rrstere Körperschaft hat nebenbei gesagt einen jü' bischen Vorsitzenden — weil also unsere Stadtbehörden die Schulen nur dann eröffnen wollten, wenn in Betreff der Lehrer vollkommene Gleichberechtigung betreff des Glaubens zugesichert werde. Darauf wollte das Ministerium Mühler nicht eingehen und so standen diese Schulen leer oder wurden von herumziehenden Panoramas rc. als Schausäle benutzt. Trotz der großen Schulnoth, die hierdurch in unserer Stadt entstand, gab das Ministerium nicht nach, und so schmerzlich die Stadt den Mangel an Mittelschulen empfand, hielt unsere Stadtvertretung doch wacker aus, bis unter dem Minister Dr. Falk die Sache anders wurde. Zum 1. Oktober wird das neue Johannes-Gymnasium als erste konfessionslose Mittelschule hier eröffnet werden. Unter den bereits destgnirten Lehrern befindet sich in der That auch einer unserer Glaubensgenoffen, vr. Warschauer. Zn den Schulangelegenheilen habe ich Ihnen auch sonst noch manches Angenehme zu berichten. An unseren Mittelschulen sind nämlich für die israelitischen Schüler gar keine Vorkehrungen zum Religionsunterrichte getroffen. Mit Ausnahme der Schule zum Zwinger, wo d:r Direktor Kketke von jedem jüdischen Schüler verlangt, daß er von einem jüdisch-theologischen Seminaristen ReligionSzeugniß besitze, kümmerte sich keine Anstalt um dm jüdischen Religionsunterricht, und selbst das Elisabeth - Gymnasium, das fast zu zwei Drittheilen aus jüdischen Schülern besteht, that in dieser Beziehung nichts. An der höherm Töchterschule zu Maria Magdalma war die dort obligate Religionslehrerstelle durch dm Tod d«S Prof. Lmy auch freigeworden, so daß es um diese Angelegenheit recht schlimm auSsah. Da machte Direktor vr. Fickert dm erstm Anfang, eine Gymn.-Religionslehrerstelle ju begründen, indem er es beim Provincialschuleollegium durchzusetzm wußte, daß eine Lehrerstrlle für jüdische Religion und Bibelkunde am Elisabethaaum begründet wurde. Eigmthümlich gmug ist, daß einige jüdische Repräsmtantm dm Liberalismus deS Herrn vr. Fickert dadurch übertreffm wolltm, daß sie auf fein verlangen, ihm einm Candidatm des Amtes vorzuschlagm, erklärtm, daß auch ein christlicher Lehrer dm Unterricht ertheilm könne, (l k l l) Trotzdm» wurde Herr vr. Badt, Zögling des hiefigm jüdischtheologischm Seminar«, der während d«S Kriege« schon Unterricht am Elisabethgymnastum ertheilt hatte, als Religionslehrer für die israelitischen Zöglinge dieser Anstalt berufm. Demselbm Herrn wurde auch die Nachfolge des Herrn Professor Levy an der höherm Töchterschule auf der Taschmstraße übergeben. — Der um« Tempel, an dem nun schon tm achtm Jahre gebaut wird, und der nach äußm bereit« ab» herrlich« Zierde unserer Stadt vollendet ist, wird zu den^ bevorstehenden hohm Feiertag« auch tm Innem mrlleudet sei» und wird der Gottesdimst an dm hohm Festtag« bereit» in demselbm abgehalten werden. Der bisherige Tempel auf der Wallftraße im Storchgebäude soll nichtsdestoweniger auch fernerhin als Gotteshaus benutzt werden, ja sogar Predigt« sollen in demselben abgehalten werden, was bisher nur in einem GotteShause bei uns geschah. Als Prediger für dies zweite Gotteshaus soll vr. Z. Guttmann, Lehrer an der Gemeindereligionsschule, bestimmt sein. Derselbe ist Zögling d«S hiesigen jüdisch-theologischen Seminars. Hel», 8. August. (Or.-Corr.) Wmn, wie in der gestrigen Nummer der„Zsr. Wochenschrift" aus Mühlhausen i./E. gemeldet wird, rin Mitglied des dortig« Landgerichtes, Herr Hoffinger, bei einer jüngst daselbst stattgehabten amtlichm Vernehmung dem Zsraeliten Ullmann, so oft er denselben aufrief, das Prädikat „Jude" attribuirte, so mag unserm Glaubensgmoffen, aber auch dem besagtm Richter nachstehendes vor 36 Jahren schon erschienenes Ministerial-Rescript zu genauer Berücksichtigung emvfohlen sein. Dasselbe ist dem „Anzeiger der Deuffchm" entnommm und in der Sulamith (8. Jahrgang, 1. Band, 3. Heft) abgedruckt. An jener Stelle heißt es wörtlich also: „Der Kaufmann Muhr hatte sich bei dem Zustizminister darüber beschwert, daß ein Provinzial-Gericht ihm wiederholt unter der Auffchrift geschrieben: „An dm Juden N. N.," was zwar an sich keine Unwahrheit, aber doch ebenso verletzend sei, als wenn das Gericht jme Briefe „an dm Rationalisten N. N." oder „an den Papisten X. X." überschreiben wollte." Der Justizminister gab hierauf folgende Antwort: ,„Jhr Schreiben vom 23. v. M. habe ich soeben erhalten und kann Sie nur ersuchen, die Fälle anzuzeigen, wenn Gerichtsbehördm oder einzelne Justiz-Beamtm sich beikommen lassen sollten, sich der Adresse „an dm Juden N. N." zu bedienen. So wenig man es sich einfallm lassen kann, „an den Christen X. X." oder „an den Türken X. X." zu schreiben, ebensowenig werde ich eS gut heißm, sich der Adresse an einen Judm zu bedimm. — Wo es auf GlaubenSverhättniffe ankommt, stellt sich die Sache ander-, da ist die Bezeichnung Jude oder jüdische Religion ganz an ihrem Platze, und dieser uralte Volksname jedmfalls ehrwürdiger und treffender, als der: mosaischer, alttestammtarischer Glaubmsgenoffe, und wie die Erfindung« der neueren Zeit heißen mögen, deren Gebrauch, weit mtfernt, etwa» Höheres auszudrücken, nur verletzend ist, weil kein Jude und kein vemünftiger Mmsch je zugeben wird, in der Benennung Jude läge etwas, was man zu umschreiben nöthig habe. Bon Religion-Haß kann überall keine Rede sein. Wer dem Glaubm feiner Bäter oder sonst seiner religiösm Ueberzmgung folgt, und ein ehrlicher Mann, ein rechtschaffener Bürger des Staate« ist. bleibt stets ehrenwerth, und wer kein höhere» Moralprincip anerkmnt, er nmne sich Christ oder Jude, ist ein Mann, gegm dm man weder Achtung, noch zu dem man Verträum hegen kann, und dm man nur zu dulden hat, so lange er nicht dem Arme der Gerechttgkeit verfällt." Unterzeichnet ist die vorstehmd« Verfügung mit dem Warnen „Mühler" (bekanntlich Justizminister unter Friedrich Wilhelm HL) Oel« ta Schlesien. Dr. Cohn, DtaMinct. M. Kamtzurg i. August. (Or.-Corr.) (Fortsetzung.) Anknüpfmd an eine Ihnen früher gemachte Mittheilung*), über die Ma Seit« unsere» Oberrabbiners Hern» Stern beanspruchte jährliche Subvention von IM) VL an Mt liquidireud« Ge-