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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 33. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 33.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Hof i»n Recht« wegen gar keine» Ansprnch. Und hl di« Polizei uns zwingen «ad zwar auch St. ». DalhW wie «Sie richtig bemerken, eine Principien frage und ein großer, folgerschwerer, wenn auch nur selten fühlbarer Mangel dar Gesestgebung, nicht blo« der preußischen vm 1847, sondern der in Deutschland und weiter überhaupt bestehenden. Da klag» «au, besonder« von orthodoxer Seite, über Zwang gegen da« .Individuum, einen Zwang, der sich doch hauptsächlich nur auf Groschen erstreckt, viel schlimmer ist der Zwang, der gegen die Gemeinde geübt wird. Wem e« beliebt, sich in unsere Stadt niederzulaffen und per f&a et ne&s sich für «inen Juden auszugeben, dm müssen wir mit ,^Kind und Regel" in unsere Gemeind« aufnehmen, man würde uns auferleg« dm Beweis, daß er oder sein Sprbßling kein Jude sei und — hT Beweis würde auch nicht immer helfen... Zu dieser Kreizi gigkeit, Ein- und Austritts-Freiheit, Ehefreibeit, Civilehe u. s. w. gehört, nothwmdig auch ein freier, confessionsloser, Friedhof! Dritte Frage.*) Sie habm in Ihrem Leitartikel über den Kampf zwischen Kirche und Staat (Nr. 99) gesagt, daß für »ns thalsächlich von einem Consiict zwischen Staat und ReligiinSgesetz keine Red« sein könne, Tie führen unter anderm an, dich der Jude Kriegsdienst auch am Sabbath leiste und leiftm dürfe. Me dmkm Sie aber über dm Soldatendimft im F leben, darf auch da da- Sabbathgesetz znrücktretm? Sie n ürden einem orthodoxen Familienvater durch klare Antwort einen wesentlichm Dienst erweisen. Antwort. Die Anfrage kommt auS Hamburg, sie ist von dcrt au« begreiflich, weil sie dort neu heranrritt; in Preußen, Oesterreich, Frankreich, Holland, kurz überall, wo all^ meine Wehrpflicht oder ttonfcription seit vielen Iahrzthn besteht, wo mtweder von Stellvertretung und Loskauf keine Red« i't, oder wo sie, wenn st« auch gelten, doch nur dem Vermögenden zu Gute kommen, ist die Frage seit Mmschenalleru praktisch gelöst. Es ist auch bekannt, daß R. Ezechiel Landau s. A. vor fast nmnzig Jahren, als die Juden'in Oesterreich militärpflichtig wurdm, zur treum Leistung des Kriegsdienstes ermahnt hat; er hat aber ganz sicherlich gewußt, daß der jüdische Soldat auch im Friedm, wenn das Vaterland nicht i:t Gefahr, am Sabbath exerzieren und jedem Eommando werde gehorchen müssen. Ich sehe indessen ei», daß es Ihn« weder um ein Verweis« auf Beispiel« zu thun ist, noch daß Sie sich damit begnüge» werden, daß der Jude, wenn er einmal assentirl ist, Ordre parireu müsse, daß ihm durchaus keine 2iaht gelassen sei. Sie wollen wissen, ob ein bloßes Sichfügm in die Norhwendigkeit vorliege, also doch ein Conflict. ob wir (wie ich es ausgedrückr Hab«) »ns in religiösem, dt.« Gewissen bemgtndem Zwiespalt mit den Staatsgesehen befinden. Ich will Ihrer Frage durchaus nicht auSweichmd begegnen; ich werde sie i» die, wie ich glaube, schärfste und klm sie Fassung bringe». Der Staat verlangt, daß der Jude di me, er dispensirt ihn nicht, wie Pis in die »eueste Zeit die Mennoniten; betrachtet aber da« Zudmlhum den Sol» baten- und Kriegsdienst ebenso, wie dies die Mennonitm ihun? Betrachtet «S dm Kriegsdienst und da« Eintreten in dm Krtegerstand, auch da« Dreinschlagen im Kriege, für unerlaubt, fü: ein Verbrechen? Sicherlich antworten wir mit Nein!, und Si>: verzichten gewiß auf nähere Begründung. Da« •) vr» Schreite» Ist »ich! jut {xwk, fcr Z»h«lt tesiktten «ls» »n «tosschtmß. ■ .V1'. Indmthu« perhorresriet dm Krieg, ater nicht dm , der Soldat aber, der Bürger überßanpt, hat Dicht zu untersuch«, ob der Krieg gerecht,' ab di« Ordre zvm Schieß« und Schlagen nochwmdig. er gehorcht, die BenmtivortlichkeÜ trügt er nicht. Dem.Eintritt der Audm in dem Dimst steht als» von dieser Seite kein religiöses Bedenken mtgegen, wir Hab« daher auch keine Handhab«, um, gleich dm Mennonitm, Be«, freiung zu verlangen. Aber ohne Uebertretung der Sabbathgesetze geht eS auch im Gamisondimstr, auch da wo es keine Gefahr für den Staat oder da» eigme Leben abzuwehrm gilt, rin Chillul Schabboth*) also vollkommm zulässig wäre, nicht ab. Nun, dann steht die Frag« so: Das „Uebertritt, wo es dein Leben gilt," steht uns nicht zur Seite, man tödtet dm Juden nicht, der sich dem Dienste entziehen oder i« Dienste in der Garnison ein Sabbathgebot zu übertretm verweigern würde; müßte also ») der jüdische Soldat da« Am» ßerfte über sich ergehen lassen, ehe er ein Sabbath-Gesetz Übertritt, dürft« er nur dem unausweichlich« Zwange gehorch«? müßte d) der Militairpflichtige alle« daran setzen, damit er dem Dienste entgeh«, weil er, einmal eingekleidet, dm Sabbaih übertreten muß? Ist die Frage so gestellt, so ist st« sicher und gewiß auch beantwortet! Wäre ein solche» Abwilztu der Last von der eigenen Schuster auf die Fremden nicht höchst unmoralisch? Geschieht das leider! in Rußland täglich, s» geschieht es nicht de» Sabbath, sondern viel bitterer BerhäÜ» niffe weg«, wir entschuldigen es da einigermaßen, unerlaubt und' unvernünftig bleibt es dennoch auch da, weil für dm „Entlaufen«" ein Anderer «instehm muß. Seh« wir indeffm die Frage noch von einer ander» Sette gmau an. Um welch« Sabbathübertretung handelt 4^ sich denn in der Garnison? Huf Parade und Wach« zh zum Apell gehen, einige Griffe und Gchwmkungm mach«, kurz alle« da«, was vom christliche» Soldaten am Sonntag gewöhnlich gefordert wird, da« ist'« doch nicht! (Sie müßt» dmn auch 7t0ä njTDB für Chillnl Sehtbbo« erklär«.) Aber Knöpfe und Armatur putz« — und davon hängt dach wahrlich das Wohl de» Staates nicht ab! Sie habm Rechts und das würde der Jude auch nicht brauchen! Glaube» Sie mir, der ich seit 28 Jahr« mit Militärbehörd«, und seit 12 Jahr« mit prmßischm, als Rabbiner verkehre, man kommt uns ge« und freundlich entgegm; auch Sie Hab« ja wohl nicht übersehen, welcht Concesstonm selbst während de» Kriege«, vor Metz und Parts, und in Feindesland pemacht worden sind. Aas kann aber «in einzelner Rabbiner thun? Wenn wir zusammenwlrkten, bescheiden und doch ernst Berücksichtigung unsrer Religion begehrten, wahrlich es wurde von Ciiillul Scliabbos nur in seltensten Fällen die Red« sein! Aber wmn „der Eine so spricht und der Andere so". — — (ist es in Hinsicht auf Schulbesuch anders?!) wmn et» College von mir in der Provinz auswirkt — und ohne jegliche Mühe — daß di« jüdisch« Milttärhandwrrkcr statt am Sonnabend am Sonntag arbeiten dürfm, imd diese sag«: nein, wir wollen am Sonntag frei sein. Liegt die Schuld im Staaisgrsetz?! Und nun frage ich Sie: Was halten Sie vom Tragen' des Ober- und Seitengewehrs, da wo man nicht,^rageaff darf? Haben Sie das auch unter Sabbath-Uebertretung ge-.. *) Uesertretung der Speistpesetz« ist doge-e» durch,« nicht «i« di« Ersätze»»» futortftot ktot und »er teotU «ff«« »llk tot tzrmntze «ich» trjhMI htNtokt,

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