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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 31. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 31.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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247 bet Taget beschäftige, daß sie auf der Höhe der Zeit stehe und „wacker" kämpfe gegen „hierarchische Gewalten" und „geistliche Gelüste". Weil aber in dieser Beziehung für fie ein Kampfobjekt chatsächlich nicht vorhanden ist, so stempelte sie dat nicht lange vorher erschienene Eircularschreiben bet Dr. H. zum cssui dalli für ihren luftige« Heldenkampf, der keinen höher« Grad von Muth erheischte, alt dat Umstchwerfen mit landläufigen Redentarten und Schlagwirtern. Dieser unserer Ansicht werden alle diejenigen bepflichten, welche fich von der maßlosen Ostentation überzeugt haben, mit der man zuerst den Lesern der Kölnischen Ztg. die in der Konferenz gepflogene Erörterung der Schulaufsichtsfrage alt eine „an Klarheit nichts zu wünschen übrig lassende" anpriet und die dann in der Zeitung bet Ludenthums in entsprechender Weise fortgesetzt w»rde. — Et wäre uns nimmer in den Sinn gekommen dem zu Weujj aufgeführten Parlamentspiel in irgend einer Weise störend entgegenzutreten, hätte die Konferenz es nicht für erlaubt gehalten, zur Inscenesetzung desselben ihr anattiswa nid über einen Mann auvzujprcchen, dessen Thun und Streben ebenso sehr tote sein Charakter den diametralen Gegensatz bilden zu den gehässigen Anschuldigungen, mit denen sie ihn ohne alle Ursache und Berechtigung überhäuft. Mehrere Lehrer des erefelder Rabbinatssprengels. Akstrrreich. Aus Mähre» bringt die „n. sr. Pr. "folgenden Artikel über „die Strömungen unter den Juden". Die Juden Mährens wohnen größtentheils in den kleinen und initiieren Landstädten. Sie bilden entweder zur Wahrung ihrer religiösen Interessen israelitische Eultüsgemeinden nud gehören im Uebrigen der Ortsgemeinde in allen andern Angelegenheiten an, oder sie bilden selbstständige politische Gemeinden im Sinn des Gemeindegesetzes. So bestehen die Städte Boskowitz, Trebitsch, Nikolsburg, Gaya, Ungarisch-Brod, Bisenz, Leipnik und andere aus je zwei selbstständigen «Gemeinden, aus sogenannten Christen- und Iudenaemeinden. Derartige politisch-jüdische Gemeinden sind also gleichzeitig religiöse Eultusgemetnden und die Gemeinde-Repräsentanz übt ihre Competenz auch in doppelter Richtung. So lange die Begriffe: politisch-jüdische und israelillsche Eultusgemeinde sich nach ihrem Umfange und Inhalte deckten, entstanden aus diesen Berhältniffen keine Differenzen. Mit der Zeit verließen aber viele Juden das jüdische Territorium, kauften fich Besitzungen in Ebristencommunen, hörten also auf, Bürger der politisch - jüdischen Gemeinde zu sein, blieben aber Genossen der Eultusgemeinde. Dem Rechte gemäß hätte nun eine vollständige Trennung der polttischen von der eonfeffionellen Gemeinde eintreten sollen, denn die als Repräsmtanz der polit. Gemeinde gewählte Vertretung konnte kür sich unmöglich die Repräsentanz der confesstonellen Gemeinde reklamiren. Das geschah aber nicht. Die Organe der Regierung, namentlich die Begirkshauptmannschasten, kennen diese Berhältniffe sehr genau, bemühen sich aber nicht im geringsten, diesem Uebelstande abzuhelfen. Die verworrenen Berhältniffe harren noch immer der Lösung, sei es im legislativen, sei et im administrativen Wege. Und doch wären die Juden in Mähren voll Seite einer verfafsungs- «äßigen Regierung einiger Aufmerksamkeit werth- Die Parteiverhältniffe find in Mähren derart, daß die Unzufriedenheit einet Theiles der mährischen Juden sehr unangenehm empfunden werden könnt- Die Regierung hat aber kein Recht und auch kein Interesse, veraltete Zustände ttotz deren Rechtswidrigkett aufrechtzuhalten. Im Schoße des Judenthumes vollzieht sich heute mich rückstchtlich des possittven Glaubens eine ähnliche Scheidung wie im katholische« und protestanttschen Lager. Es entstehen Fracttonen in den jüdischen Gemeinden, die dem bestehenden Ritus den Rücken kehren. Anstatt nun Jeden nach seiner Fagon selig werden zu kaffen, halten es die untergeordneten Organe der Regierung für angezetgt, religiöse Hebungen, die dem bisherigen Usus nicht enffprechen, angeblich weil das Wohl der jüdischen Gemeinden durch dieselben leide, zu verbieten. Dadurch entsteht Berbitternng gegen die Regierung, welche ganz überflüssig ist. Wat kümmert es denn die k. k. österreichische Regierung, wenn ein Theil der Juden sich aus Frömmigkeit den Kopf an der Wand zerschellen will? Ob die jüdischen Gemeinden durch häusliche Zwiste zu Grunde gehen, geht in erster Linie diese Gemeinden an und braucht der Regierung sehr wenig schlaflose Nächte zu bereiten. Hingegen muß es die Regierung sehr ernst nehiüen, wenn ein ansehnlicher Theil der Juden gerade unter der verfassungstreuen Regiening fich in Glaubens- und Gewiffenssahe i gedrückt fühlt. Die Jude.' verlangen nichts, als das die Regierung hier keine Parteistelluug nehme, sich ganz neutral verhalte und ihren Organen strenge Weisungen in dieser Richtung gebe. — r. Bon der 5**««, 15. Juli. (Or.-Corr.) Es geht seit kurzer Zeit eine Nachricht durch die Blätter, die weniger von politischer Tragweite, als insofern von eminenter Bedeutung ist, als sie die innere Organisation des Landes, die Culturintereffcn der Bevölkerung betrifft. Unser Eultus- «inister, so sagt man, soll durch den imposanten .Amvachs an freiheiüichen Elementen innerhalb der Regierungspartei zum Rücktritte gedrängt werde» und einen Nachfolger liberalerer Gesinnung erhalten, über deffen Persönlichkeit aber die Meinungen noch schwanken. Es steht uns natürlich fei.», hier hohe Politik treiben zu wollen; allein wir können den Wunsch nicht unterdrücken, daß, falls dies Gericht sich bestättgt, der künftige Leiter des Cultusressorts mehr Entschiedeni-eit und Energie mit sich bringe. Nüchterne Objecttvitit ist eilt Haupterforderniß für dieses schwierige Amt, da könnte inan sich Deutschland zum Muster nehmen. Hier wird die Regierung sich wohl hüten, in die inneren Angelegenheiten einer Religionsgenoffenschaft einzugreifen, und wenn sie den hierarchischen Bestrebungen der Katholiken gegenüber Front macht, so wird das immer nur als ein Act der Nothwehr bezeichnet, der die Autorität des Staates zu wahren und daS Berhältniß der Bürger zu dem Staate und untereinander klarzustellen bestimmt ist. In ebensolcher Weise werden in Preußen die Angelegenheiten der Israeliten heute auch nur von dem Gesichtspunkte aus betrachtet und behandelt, der sie alt selbstän d^. Körperschaft in ihrem Berbältniffe zum Staate und deffen Organismus erscheinen läßt. Bei uns dagegen gelten die Israeliten eigentlich dem Lande gegenüber allerdings als Glieder einer Genossenschaft, während von allm Vernünftigen anerkannt wird, daß die internen Angelegenheiten, ob ritueller oder finanzieller Art keineswegs vor die Oeffentlichkett gehören; trotz alledem geschieht in Wirklichkett dat Gegmtheil deffen, was der öffentlichen Meinung enffprtche. Abgesehen von dem aut jüngster Zeit berühmten stuhlrichterlichen Wahrspruche über rein rituelle Gegenstände., die jede» Gckildrten verletze» mußten, ist bas ganze Gebühren der Regierung in der Affäre, sett

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