Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 29. · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 29.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/5369809-5935003-5935667--1278-5370895
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

228 öfter sagen müssen: diese Strafe ist zu hart oder zu gelinde, oder wenn unser Gewiss» sich gar darüber empört fühlt, daß ein« Handlung straflo» bleibt; die gleichwohl venlbsch»- enSwerth ist — das von den Behörde» de» Staat« nach desti» Gesetzen gefällte Unheil ist Recht. DEsstd« Gesetz hat zu bestimmen, was der Staat zu seiner Erhaltung, Unabhängigkeit, Freiheit, w*>-T»cher*u- »vzuortmye für uöthig findet, di« Religickt 'stiMpMt biefit lhestinmnntstm, erhebt sie für nn» zur religiösen Pflicht; wir sollen für daS Wohl deS Staates nicht nur „bet-n", sondern auch wirken, es „suchen". (Zer. 29, 7.) Daher sind die Israeliten in allen Ländern, unter allen Gesetzen uni Berfassungsformen, treue, loyale Bürger und Unterthanen gewesen (auch da, wo man ihnen auf Recht und Rang bei Bürgers nicht den mindesten Anspruch einriumte) und zwa' um Gottes und der Religion willen. Dahex haben wir auf de Anwendung des mosaisch-rabbinischen Rechts mifl fT auf unser Erb- und eheliches Güterrecht Verzicht geleistet und das staalliche Recht an dessen Stelle treten lassen; darum leistet der Zsraelite Kriegsdienst auch am Sabbath und dergl. m., nicht „der Roth gehorchend", sondern „dem eign-n Trieb", nach dem Ausspruch der Religion: „das Gesetz de« Staats ist Gesetz"! Ab«, weiter auch keinen Schritt! Wo man den Israeliten zw' ngen wollte, die Gesetze seiner Religion zu übertteten, um ihn »on dieser abwendig zu machen, und zu Zeit» einer Religion-Verfolgung, da soll er bereit sein, sein Leben hinzugrben, „auch um Form und Farbe eines Schuhriemens willen". Die Welt weiß, und Zehntausende unsrer Vorfahr» haben eS mit ihrem Blute bezeugt, daß eS Israel an dieser Widerstandskraft nicht gefehlt hat. Israel hat auch dann sich nicht aufgelehnt, und zwar nicht bloß auS Ohnmacht, fenkW „weil Gott un> in Eid 'und Pflicht gmommm, daß wir unS nicht gegen die Obrigkeit empör» sollen". (Talmud nach Hoh. L. 2, 7.) Dagegen Hab» unsre Vorfahr», wo man str mit dem Leb» zieh» ließ, in solch» Fäll» d» Wanderstab ergriff», nackt und bloß, wenn eS sein mußte, und Hab» ein Land ausgesucht, wo man in der Beobachtung deS Religionsgesetz« ihn» Ruhe gönnte. Dies« Zeit» sind durch GotteS Gnade für un» vorüber und werden hoffmtlich nicht Wiederkehr». Sintemal nun da» Gesetz uns:er Tora, soweit es all« Mensch» angeht, längst und wes»tlich Grundlage der Gesetzgebung und Staatsordnung bei dm kinllisttten Völkern geworden ist, und soweit e» nur unS angeln, dm Staat nicht kümmert, also daß Gottlob niemand uns in dess» Beobachtung zu verhindern oder desim Uebertrettmg uns zu befehlm gedenkt — so kann für un» thatsächlich von einem Eonfliete zwischen Staat und Religion Igesetz (Kirche, wie man unter d» Christen sagt,) keine Rede sein, wmigstm» nicht im Allgemein» und Ganz»; daß für dm Einzeln» hundertftlttg Eonfliete verschiedener Pflichten in verschiedenster Beziehung entstehen könnm und wirklich Vorkommen, gehört offenbar nicht hierher. Nun aber die Kirchm, zumal die römische. Da ist von Religion, göttlichem Recht«, Gotte» Ordnung u. s. w. die Red«, dm» man mehr gehorch» müffe, als dm mtgegenstehmdm Staatsgesetz». Wir heb» unsre Tora hoch: Dir» ist da» Gesetz Gotte»; von dem, wa» man »ch al» Gotte« Gesetz und Ordnung lehrt, steht nicht» darin! So würd» wir sagen, w»n man «n» fragt«; andernfalls sprechen wir e» nur für un» und unter un» au». Wa» man dort Gotte» Gesetz nmvt, da» ist Priestersahung. E» ist begründtt auf j untergeschobene, gefälschte Urkunden; — das sagen nicht wir, i sondern die unbestochrnen Geschichtsforscher Mater jenen selbst — «» h«t zu« Zwecke: Herrschaft, kirchliche Macht, welt- 3« Besitz. Priest« r Hab« auch wir, gebt euren Priestern t «ehr Machte Herrschaft, Besitz, wie unsere Kohanim davon besitzm, dann wir» alles bald gut sein. Wählt und beruft auch em« Lehrer,, Geistlichen, wie wir es thun; verlangt für sie vom Staate keine Vorrechte »nd Bevorzugungen, dann wird der Staat auch keinen Anlaß haben, sich in eure religiösen Angelegmheiten zu mischen, wird bei euch lehren laste», was man lehren und hör» mag, sowie er sich auch nicht in die Predigt unsrer Orthodoxen oder Reformer mengt. Gewiß, ihr würdet d:m Staate nicht gehorchen dürfen, müßttt wenigstens stillen, zum Dulden bereiten Widerstand bis auf's Aeußerste leisten, wenn er euch verbieten wollte, Gott nach eurer Weise in eurm Gottes- oder Wohnhäusern zu dienen, wenn er euch zwingen wollte, an euren Ruhetagen zu arbeiten, an eurem Fasttage Fleisch zu essen, wenn er auch befehlen wollte, zu rauben, zu stehlen, zu «norden, Eide oder Gelübde zu brechen. .. . Aber das Alles ist ja thörichteS Wenn und Aber, da» kann ja in eivilistrten Staaten nicht Vorkommen, solch« Eonfliete sind thatsächlich nicht möglich. Doch die Priester wollen herrschen, unterdrücken und nmnen „göttliche- Recht", „was Gott nicht befohlen und was ihm nicht in den Sinn gekommen ist;" sie wollen nicht blos lehren nach Ueberzeugung und überzeugen, sonderu zwingen, und der Staat soll ihnen seinen Arm dazu leih», wollen Andersgläubige nicht bloß Zrrmde nennen, sondern auch als solche strafen. Da» ist mit, nicht» Gotte» Gesetz. In ihm steht davon nicht»! „Die Erde bebt, ihre Bewohner sind erregt; Ich Hab« ihre Grundsäulm festgestallt;", durch sat» »SM--sat«: ^Ich bin der Herr, dein Gott", durch seine Offenbarung hat er Grundmaß und Richtschnur für Ewigkeit» gegeben. Wir haben sie zu wahren, damit alle«, wa» sich al» Religion und GotteSgesetz giebt, daran gemessen und gewogen werden könne. Berichte und Correspondenzen, ventfchland. Stettin, 9. Juli. Da» „Traditionelle Iudenthum, Organ der autonomen jüdisch-orthodoxen Confession Ungarn» und Siebenbürgen»", ist noch vor Ablauf de« Quartals eingegangm. E» verlohnt sich wohl, auf diese Thatsache ein wenig einzugrhen. Nach Form und Gehalt, Ton und Ausdrucksweise glich daS Blatt durchaus seinen ultramontanen College», „Vaterland, BolkSbote re " wir können von ihm sagen, wa» sein ZwilltngSbruder einst von der Familie Mos. Mendelssohn» gesagt hatte: „Da« Iudmthnm ist von ihm gereinigt". Doch da» ist Nebmsache. Al» mit Ende März die „Ungar, jüd. Wochenschrift", da» Organ der Kongreßpartei, aufhörte, stimmte nicht nur da» „Trad. Zudmth.", sondern ebmso der „ISraelit" und die „Jüd. Pr." wahre Iubelhymn» an. Nun ist da» Organ der Gegner kaum zwei Monate später auch erloschen. — „Wenn dein Feind fällt, so juble nicht!" Auch da» nur beiläufig; die Hauptfrage ist: steht nun für Ungarn eine Wiederkehr de» Fried»» zu hoff»? Wir habm darüber kein Urtheil; unsere jüngst mitgetheilten Eorrespondenzen heg» mehr Befürchtung» als Hoffnungen; da» neue Pester Blatt „Da» einige Israel" bmutzt die erwähnt» Thatfachm lediglich zu

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.