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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 26. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 26.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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207 Die Wahl der Rabbinen ist ureigene- Recht der Gemeinden. Da- SiaatSintereffe ist gewiß gewahrt, wenn der Staat die Rabbiner prüft, bestätigt und wie andere öffentliche Diener beeidigt. Die alle Menschenalter nur lokal und einmal vorkommende Wahl eine- Rabbinerwird gewiß nicht umständlicher und geräuschvoller sein, aldie alle sechs Jahre im ganzen Lande vorzunehmende Delegirtenwahl. ES ist also gar kein Grund vorhanden, den Gemeinden diese- Recht vorzuentbalten, daman ihnen in ganz Deutschland nie entzogen hat. Einem gewählten Rabbiner würde auch die letzte Entscheidung über (dareligiöse Gebiet berührende) Beschlüsse der Gemeinden eingeräumt werden können, ohne deren Autonomie Eintrag zu thun, weil die Gemeinden eben durch die Wahl ihm einen Theil dieser ihrer Autonomie übertragen. Zn einem gewählten Rabbinen liegt das einzige und richtige Eorrectiv für etwaigen Mißbrauch der religiösen Gemeindeautonomie. 6. Wenn nun eine nach dem Entwürfe constituirte Ober» kirchenbehördc da-, waS eine vorhandene Minorität alihr Heiligste-, alihr« Religion betrachtet, durch ihre allgemeinen Verordnungen in Synagoge und Schule angreift, wenn die Gemeinden in welchen eine solche Minorität wohnt, die religiösen Anstalten deren eine solche Minorität bedarf, nicht herstellt, oder einen Gotte-dienst einrichtet, der da- Gewissen der Letzteren verletzt: dann hat diese allerdings nach §. 7 da- Recht, zu dissentiren, daheißt, religiözu verkommen, wenn di« Gemeindeversammlung nach § 23. Ziff. 9 ihr die Unterstützung au- Gemeindemitteln versagt. Dagegen wird diese Minorität nach §. 9 gezwungen werden, zu den ihren Gewissen zuwiderlaufendrn Institutionen beizusteuern. Diese- Allezusammrngenommen gefährdet der Entwurf die Gewissensfreiheit der Einzelnen und der Gemeinden nicht weniger al» die bisherig« Gesetzgebung. (Einige dieser Einwendungen gegeu den Entwurf sind allerdings stichhaltig; im llebrigen jedoch überall dieselben Schlagwörter nach vertheilter Parole, nur daß man rab 2. nicht den Schulchan aruch al- Grundverfassung-statut hingestellt hat. Red.) tttsoMflira. Die längst erwartete Note de« Minister« Eostaforu, deren Auebleiben u. a. schon bei den Verhandlung dedeutschen Reichstage« vor dem BundeScommissar al« besremdltch bezeichnet wurde, ist endlich zum Vorschein gekommen. Wir gebe« ein Resummä derselben nach „V. B. Z." — Gegenbemerkungen find gewiß ganz überflüssig. „Die Note, heißt r«, giebt zunächst eine Darstellung de« thatsächlichen Hergang«, beklagt darauf, daß in Folge unrichtiger Znformation „die jüdisch« Frage, welche so oft ste agitirt wird, anscheinend dazu bestimmt ist, für die Sicherheit de« Lande« beunruhigend« Dimensionen anzunehmen, wieder auf'« Tapet gebracht wurde." Sobald eim Factum von einiger Wichtigkeit den in Rumänien wohnhaften Juden Anlaß zu /klagen gebe, bemächtigen sich sofort die auswärtigen Blätter desselben, übertrieben seine Tragweite, und die falschesten Nachrichteu fänden schließlich selbst bei den Cabinetten der Großmächte Eingang. Ter gute Will« der Rumänischen Regierung würde in Zweifel gezogen und von der auswärtigen Intervention die Regelung de« Schicksal« der Israeliten verlangt. Die Rumänischen Agenten werden daher angewiesen, zuvörderst die Wahrheit in Bezug auf die jüngsten Ereignisse in Z-mail sowohl, wre auf den allgemeinen Stand der Iudenfrage in Rnmiuien herzustellen: so würde egelingen, der Rumänischen Regirrung die wohlwollend« Unterstützung der civilistrten Staaten zu gewinnen, welche, über die Situation besser unterrichtet, nicht ermangeln würden, ihr beizustehen in der Umgehung und Ebenung der ihr fortgesetzt geschaffenen Schwierigkeiten. E« wird darauf versichert, daß in Folge der energischen Maßregeln die Regierung die Besorgniß vor Wiederholung der Ruhestörungen vollständig beseitigt habe, und längst schon wieder Alle« in- Geleis« der Ordnung eingetreten sei; mit Bedauern sehe die Rumänische Regierung daher, daß selbst im Schoße der ausländischen Parlament» Schauerbilder von Verfolgungen, Grausamkeiten u. s. w. aufgetischt würden, welche weder in J-mail, noch in Eahul, noch in Bilcov, woselbst die Unordnungen Platz griffen, stattgefundm haben. Wie solle eS der Regierung gelingen, einem solchen System der Uebertreibnng gegenüber die Schwierigkeiten, von deuen sie umgeben sei, zu überwinden? E« werde namentlich dabei ganz der Unterschied vergessen, welche zwischen den Juden de» westlichen Europa uud der jüdischen Bevölkerung Rumänien« bestehe. Wenn da- Verbiet der Jury von Vuzru einen schlechte« Eindruck gemacht habe, so seien auch in den clvilisirtesten Staaten die Verbiete der Iurie» oft von Borurtheilen oder Leidenschaften sdeS Augenblickin traurigster Weife beeinflußt und vom Wege der Gerechtigkeit adgelenkr worden. Da- Gesetz wegen der Geschworenengerichte sei mancher Modiftcationen bedürftig, und dm Kammern werde in der nächsten Session eine dahin zielmde Vorlage gemacht werdm. Jedenfalls könne nicht gelmgnet werden, daß zwischen den Ruhestörungm und der thnm vorg«gangmm Schändung der Kathedrale von Z«mail ein ursächlkther Lusammer hang bestanden habe. — E« heißt darauf in der Note weiter: ,,E« giebt keine religiöse Verfolgung in Rumänien, und e« gab eine solche hier niemal«. Aber verhäftnißmäßig giebt e« hier eine große Anzahl Zuden, >vie e« deren in keinem anderen Lande giebt. Der einheiattsche Handel empfindet r«, und r« giebt mehrere Städte, wo er vollständig dm Händm bcr Juden überlassen ist. Der Cioilisation-zustand der Juden läßt noch viel zu wünschen übrig; man muß von den Fortschritten der Zeit und von den Anstrengungen, welch« die aufgeklärten Iudm zur Verbesserung der Sittm ihrer Glauben-drüder machen, allehoffen". Die Note ergeht sich dann ausführlich in Klagm darüber, daß die Sonsuln ihr Schwierigkeiten bereitm, rurch ihre Noten ihr Ansehen untergrabm, e« sei zur Instruction de« Prozeßeviel Zett erforderlich gewesen u. s. w. Wir können diesen Theil der Note nicht einmal im Au-zuge mittheilen. 8« ist klar, daß Eostaforu offmkundige Gräuel lmgnet oder verkleinert; er ist beleidigt darüber, daß (kuropa e« nicht in der Ordnung findet, wenn man die Zuden mißhandelt, und daß man von Verfolgungen und Grausamkeit redet, wo nicht einmal hundert todtgeschlagm sind. Schließlich natürlich haben die Juden selbst Schuld, ste sind ungebildet, (besonderdem hochgebildeten Volke der Daker gegenüber!) und habm dm Handel in die Hand genommm (zum Schaden de- Lande«!) — Mehrere Blätter berichten, da- England ein« Eonferenz der Großmächte über die rumänisch« Angelegmheit angeregt Hab«. (Stehe„NmesteNachrichtm" unter „Pest" vom 19.Zuni.)

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