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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 26. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 26.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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…/5369809-5935003-5935623--1252-5370872
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205 8- 2. Das Vermögen der Stiftung wird mit dem Vermögen des jüdisch-theologischen Seminar's nach den für Anlegung desselben maßgebenden Vorschriften, jedoch alS ein gesonderter ftonb» durch das jedesmalige Curalorium der Commerzienrath Fraenkel'sche» Stiftungen verwaltet. DaS bezeichnet«: Kuratorium oertri.t dir Stiftung nach Außen. Aussteheitdc Forderungen derselben werden ans den Namen des jüdisch-theol ogischenC eminar'S Fraenkel'scherStistung, gestellt. 8- -i- Zweck der Stiftung ist die Verleihung von Stipeitdien an solche aus dem hiesigen jüdisch-theologischen Seminar, Fraenkel'scher Stiftung, mit dem >jtug»iß der Reife entlassene Rabbiner, welche sich obne amtliche Anstellung befinden. 8- Die Verleihung der Stipendien erfolgt nur an solche Beiieficiaten, welche bei anerkauiiter Würdigkeit und Bedürftigkeit zum Zwecke iveiterer wissenschaftlicher Ausbildung ihre Studien aus dem Gebiete der Wissenschaft des Zudenthums nachiveislich fortsetzen. — Zn der Regel soll das Stipendium an einen und denselben Beiverbcr nicht mehr als zwei Mal verliehen werden. 8- 5. Die Auswahl der Stipendiaten sowie die Festsetzung der Höhe der Stipendien gebührt dem Direktor Dr. Frankel und nach dessen dereinsttgem Ableben dem Lehrer-Collegium des hiesigen jüdisch-theologischen Seminar's, Fraenkel'scher Stiftung. 8- Die Höhr des einzelnen Stipendii soll der Regel nach mindestens 150 Thlr. betragen. §• 7. Dir Verleihung der Stipendien erfolgt alljährlich nach der am 27. Januar stattfindenden Entlassung geprüfter Rabbiner, die Zahlung in vierteljährlichen Raten pränumerando. 8- «. Kommen bei einem Stipendiaten die nach 8- 4 an die Verleihung geknüpften Voraussetzungen oder eine derselben im Wegsall, so hat dies die Entziehung der noch nicht erhobenen Stipendienraten zur Folge. Gegen diesen Beschluß ist der Rechtsweg ausgeschlossen. 8 »• Sollten die Revenuen der Stiftung die Summe der an geeignete Beneficiaten zu vergebenden Stipendien übersteigen, so kann der Uederrest zur Gewährung von Unterstützungen an fleißige und bedürftige Hörer des hiesigen jüdisch-theologischen Seminar's verwendet und zu diesem Zwecke dem Direktor gedachter Anstalt zur Verfügung gestellt werden. 8- 10. Da eine Vergrößerung der Stistungsmittei zweckmäßig erscheint, so wird die Erwartung ausgesprochen, das die Stipendiaten, sobald deren Verhältnisse es gestatten, die ihnen gewährten Stipendien der. Stiftung zurückzahlen werden. — Eine rechtlich bindende Verpflichtung zur Rückzahlung tritt ein, wenn der frühere Stipendiat seinen auf das Studium der Wissenschaft des Judenthums gegründeten Lebensberuf aufgiebt. §• 11. Dem Stiftungsfond« treten künftig hinzu: a. alle etwaige Zuwendungen, welche für den Fond« bestimmt sind; d. die nicht zur Verwendung gelangenden Revenuen der Stiftung; v. die nach 8- 10 der Statuten zurückzuzahlenden Beträge. 8- 12. Die Statuten können durch Beschluß des Lehrer-Collegii des jüdisch-theologischen Seminar's geändert werden. Eine solche Aenderung erfordert jedoch die Zustimmung des Cu ratorii der Eommerzienrath Fraenkel'schen Lüftungen. Breslau, den 7. Mai 1872. Da» Euratorium gez. Or. Z. Frankel. der Eommerzienrath Fraenk-l scheu Stiftungen. ^kosen, 19. Zuni. (Or. Corr.) Herr Magnus Herrman z i Berlin, aus Posen gebürtig, beabstchtigt hier eine jüdische Ältersvcrsorgungsanstalt zu gründen und hat zu diesem Zwecke 30,000 T Haler geschenkt. Herr Kommerzienraib Bernhard Zaffä, eine hochangesehene und einflußreiche Persönlichkeit, hat die Ausführung dieses wolthätigen Unternehmens in dir Hand genoimne» und gegen 14 Notabilitäten der verschiedensten religiösen Richtung zu einem Eomits zusammengerufen. Der Erfolg scheint gesichert und sind bereits erhebliche Beiträge von dem Ooinit« gezeichnet worden. Aus Aafla« im Zuni (Or. Corr.) Um ihren Comittrentcn Rechenschaft von ihrer Wirksamkeit zu geben haben die Herren Heymann in Diez und L. Kirchberger in Weilburg einen Auszug aus dein Protokoll der am 6. v. M. im Sitzungssaale der K. Regierung zu Wiesbaden stattgehabten ersten Sitzung des Synagogenraths für das ehemalige Herzogthum 'Nassau drucken lassen. (Vgl. Wochenschr. Rr. 21) Mit Weglassung der nur locale und provinzielle Interessen berührenden Punkte lautet dieser Bericht wie folgt: „Unter Vorsitz deS Königlichen Commifsarius, Herrn Regierungsrath Bussen. Anwesend: a. ständige Mitglieder: 1) Der Bez.-Rabbiner zu Wiesbaden Herr Süskind, 2) der Cultusvorsteher von da Herr Pil. Fehr; d. gewählte Mitglieder: 3) Herr Zos. Wolf daselbst, 4) Herr L. Kirchberger von Weilburg, 5) Herr W. Heyman von Diez. 1) Die Rechnung des israel. Centtal-Cultusfonds von 1671 mit Belegen wurde vorgelegt und richfig befunden. 2) Der Etat für 1872 berathen und die Erhebung von 9% Steuer beschlossen. (Die Gesammtstaatssteuer der Israeliten des ehemaligen Herzogthums Nassau beträgt: Thlr. 20,029 26 Sgr. 4 Pf., die höchst besteuerten Cultus-Gemeinden sind: Wiesbaden mst Thlr. 7223, Diez mit Thlr. 660, Enis mit Thlr. 794, Weilburg mit Thlr. 776. 3) An Ausgaben wurden vorgesehen: a. für jeden der der drei Bezirksrabbiner Thlr. 350 (wozu dann der Gehalt von der Localgemeind« kommt.) d. für dieselben, die durch die Bezirksreisen (Prüfungen und Eonstrmationen) entstehenden Ausgaben nach aufzustellender Specifieation, (bisher annähernd für jeden Bezirk 90 Thlr.) o. für Aufbesserung der Lehrrrbesoldungen und Unterstützung armer Cultusgemeinden Thlr. 600. 4) Betteffend die Unterstützung bedürftiger Cultusgemeinden wurde beschloffen, eine solche nur in den dringendsten Fällen zu bewilligen und eS denjenigen Gemeinden, welche i

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