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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 25. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 25.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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196 ftfüung ber ganz« betreffenden Elaste bei Maiinonides Cap. XI unt danach im Chosch. Mischp. geht dieS aust deatlichste hervor. Der fragt. Almosenempftnger, wie alle mit ihm zusammer genannt«, hält nicht auf seine Ehre, wer «m Gelder willen sich wegwirft, dem ist auch falscher Zeogniß zuziarauen. (Zeugereid kennt das jüd. Recht nichtk) Dgl. auch noch JHSD- Dw Ausspruch des R. N. ist zwar weder iu der Tofifta noch im jrrus. Talmud wiederzufmden, und in den Halach. Gedol. gradezu übergangen, indeffen Alfasi und alle Späteren haben ihn ausgenommen, und da eine um Zeugen unfähig niachende Handlung natürlich ehrlos und verbot« ist, so steht nun der Ausspruch R. Nachman'S im Chosch. Mischp. und iw Jore Drah. — R. Rachman meint, wer in angegebener Weise Almosen annimmt, der wirst sich weg, hat kein Ehr- und Schamgefühl, denn der Heide wirft ihm da» Almose-' doch nur wie einem Huude hin. (Da» Gleichniß vom Hunde ist nicht unsre Erfindung, es wird vom Maimonides ausdrücklich angewendet). R. N. wird die Derhiltniff« seiner Zeit und die damalige Stellung der Heid« und der Juden ,ju einander richtig beurtheilt haben; wie sollt« wir und ein bilden, es bester zu wisten? Damit steht im Einklang, daß die in nicht entehrender oder gar in «hr«der Weise verabreichte oder übersendete Gab« eines Heid« angenommen werdm soll; so hat man ja stets Opfer der Heide», Weihegschenke und Gaben derselben, dargebracht resp. nach der Geber Willen verwendet. ES tauchten auch in dieser Hinsicht zue weilen schroffere Anstchren auf, kamen aber nicht zur Geltung. Das steht denn auch im Schulchan aruch. Aber wenn der Nichtjude dem einzelnen jüdischen Armen ein Almosen in gutherziger Weise giebt, nicht „hinwirft", wenn der Empfänger, so er überhaupt einmal Almosen zu nehmen genöthigt ist, durch die Gabe eines Nichtjudm sich nicht „wegwirft", soll das Annehm« dann auch verboten sein, ist es eine schäm- und ehrlose Handlung?! Der „Siddurgrlehrte" sagt: hier steht geschrieben „verbot«'' — wir aber untersuchen: „warum verboten? und entspricht das Verbot noch den heutigen offenkundigen Verhältnisten?" Jener sagt, „hier steht geschrieben: es ist Chillul haschem;" wir sagen: „daß ist gewiß einst so gewesen, heut aber kann, Gott sei gepriesm! davon keine Rede mehr sein." Die Bestimmung« über Recht und Unrecht dürsen nicht nach Zeiten, Umständen, und Ansichten wankend gemacht werden, aber die Begriffe über daS, was sich schickt, was ehrlos macht, können nicht für ewige Zeiten fixirt werden; wie viele Personen, Beschäftigung« und Handlungen sind vor 100 Zähren allgemein für „unehrlich" gehalten werden, die jetzt kein vernünftiger Mensch verachtet?! Und nun erst in dm Füllen, welche den „Israelit" zu seinen Auslastungen geführt haben, Fälle, die mit Bitten, Betteln, Almosen im geivöhnlichen Sinne gar nichts gemein haben! Begreift wohl jemand die Widersprüche, in denen da» Schreiben und denken des Her« vr. Lehmann sich be- I wegt? Wir hören Gottlob so oft, daß Christen jüdische Arme unterstützen, reichlich unterstützen, ihnen helfen, zu jüdischen Wohlthätigkeitsanstalten, Schulen, Synagogen, für Nothstärde unter Juden Beiträgt spenden;*) alle» das geschieht »1 Dih die Sttfolutitn brt Gemeindetage», welche für jüdische Annen und An,lallen den ihnen gebührenden An «heil au« dm allgcmrinm «affen soidert, erst rech« »lchi« mit dem Jarr Deah zu ihn» hat, ist schon früher gesagt. recht öffentlich, wird in d« Zeitungen publieirt; wie Christen sich direkt oder indirekt an uns «enden, so fordern auch »vir, geeigneten Falls, unsre Mitbürger z« Beiträgen auf, wir ärgern un» daxegen, w«n noch oft nur an die christliche Liebe appellirt wird. — Der „Israelit" hat über alle derartige Fälle oft genug selbst berichtet, hat letzteres getadelt, über Mittheilvngen ersterer Art seine Freude auSgedrückt, er folgt da seinem natürlich« Gefühle, er findet, gleich un^ keine Spur von CH llul haschem, sondem da» Gegentheil und lobt gleich un» Gott, der die Herzen einander gmähert und die Augen erleuchtet hat. Auf einmal klebt er dann wieder am Buchstaben: Alowsen von Nichtjud« nehmen ist „direkt unjüdisch". Sollen wir eint» Preis für den auSsetzen, der solch« Widersprüche zusammenreimt? Wir proteftirm nicht, und thun auch dies nicht. Au» diesem einen Beispiele erkenne man die Differenz zwischen dem „Israelit" und »ms. Wir lehnen un» nicht gegm den Schulchai aruch auf, radiren nichts von seine« Inhalt au», aber wir lesen auch nicht bloß, sondern sehm unS nach Grund und Quelle um, und so sagen wir — nein nicht wir, sondern, seitdem bessere Tage gekommm, die Lehrer Israels inSgesammt: nicht bloß Jore Deah 254, sondem überall, wo es sich um daS allgemeine Recht, um Liebe und Humanität handelt, da ist Nochri nicht der heutig« nichtjüdische Mitbürger. Und so stehen wir noch anderartigen Bestimmungen forschend und modificirend gegenüber. HüifsleiKuna für die Juden iu Rumänien. Stettin, 9. Juni 1872. Fast gleichzeitig sind unS gestern von Berlin, London und Paris Aufrufe und Kundgebung« in Sachen und zu Gunsten der Rumänischen Juden zugegangem, welche wir alsbald zu veröffentlich« uns gedrungen fühlen. Don Berlin fam, mit der Bitte, die Sammlung in hiesiger Stadt und iu weiteren Kreisens kräftigst fördern zu wollm, folgender Aufmf: „An unsere Mitbürger. Die entsetzlichen Gräuel, welch« neuerdings die Iudm Rumäniens zum Opfer gefallen, habm das Maaß der schon so oft an denselb« verübten Grausamkeit« in jedem Sin» nxü überschritten und die ganze kivilisirte Menschheit ohne Unterschied de» Glaukens und der Nationalität erhebt ein« Aufschrei der Empörung über Missethaten, dergleichen nur auf dm dunkelst« Seit« der Geschichte verzeichnet stehen. Währmd mit Sicherheit zu erwarten ist, daß die Menschlichkeit, da» Gewissen und das Schamgefühl der gebildet« Völker di« Reaierung« zu vorbmgenden Maßregeln des Einschreiten» gegen die Wiederkehr so schmählicher Vorfälle nöthig« werden, handelt es sich für d« Augenblick darum, die dringend« Noch der zahllosen Unglücklichen zu lindem, welche, nachdem sie ihrer Angehörigm gewaltsam beraubt, nachdem sie inißhandelt, geschändet, geplündert worden, noch stet» mH- und ficherheitSlos von Versteck zu Bei steck umherirrrn. Die Unterzeichnet« haben sich zur Sammlung von Beiträgen vereinigt, welche diesem Elend nach Möglichkeit abhelfen sollen. Für richtige Verwendung der Gelder ist «tsprrchmde Fürsorge getroffen lehr als dieser Mittheilung t

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