Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 25.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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3. Aahrgana M. LS. - 1872. Lsrs«ttsch» Wochen-Lchrlft skr die religiöse« «ud sociales Jutereffe« des Judeuthums. Erscheint jeden Mittwoch. W«t» vierteljährlich 20 Silbergrolchen. fte **• MfpaUigt Petiyeile ober derm Kaum l'/t egt. Verannvoclticher SeMjair und Herautgeder Rabbiner vr. Ä. HMueufel« in Stettin. Magdeburg uni 1872. Zu beziehen durch »2« Buchhandlungen und Paftanstalte«. Inserate«»Annahme »»«, I Hos-Vuchdruckerei von (fort Friej« in Magdeburg. Inhalt. Leitende Artikel» Sollen wir prorestirent — <r»re«sp»nd«n;rnr Deulschland: Leipzig Oesterreich: Wien. P> «Uscht« »»» »enst« Skachri«>»t,«r Berlin, «tnigtbrrg. Nürnberg Söffe« wir proteffirea? - (Schluß.) Wir wenden un» zu dem Satze, von dem unsere Er« öterung auSgcgangen ist: „ei ist dem Israeliten verbokrn, öffentlich und anders als im äußersten Nothfall von Nichtjuden Almosen zu nehmen." Die Leser mögen unS eine etwas eingehendere Besprechung umsomehr zu gute halten, weil wir hier Gelegenheit haben, zu zeigen, wie und worin sich, nicht n«r in diesem besondere» Kalle, sondern in vielen ähnlichen, unsere Denn in der That, worin weichen wir von ihm und er von uns ab? Läugnen wir die schriftliche und mündliche Tora? erklären wir die selbständigen Anordnungen der Weisen für unverbindlich? setzen wir uns über das, was dir anerkannten Poskim und nach ihnen der Schulchan aruch und dessen Erläuterer für die religiöse Praxis normirt haben, ohne Umstände hinweg? Kern, fern von nns! Das Beispiel der hier fraglichen Stelle wird, wie gesagt, die Verschiedenheit unserer Ansichten deutlich machen. Der „Israelit" führt den oben angeführten Satz aus Zore Deah 254,1 an und fügt hinzu: „Beide Gloflatoren erklären den Passus: wegen Ehillul hafchem." Wozu denn die Glostatoren?! Der Grund der Anwendung ist ja in der Quelle, im Talmud, deutlich angegeben! Aber di« Quelle geht die Männer des ,Lsraelit" nicht an; sie sind „Siddurgelehrte" d. h. sie schlagen den Schulch. ar. auf sehm die betreffende Stelle nach, und weiter kümmert sie nicht- „so steht's geschrieben", damit ist "die Sache abgethan. Der Schulch. ar. ist ihnen Quelle, sie verfolgen diese wohl abwärts durch die Erläuterungen und Erweiterung, aber nicht aufwärts zur wirklichen Quelle; von der Krage: woher und warum diese oder jene Bestimmung, ist sie >hrem Ursprünge nach mehr oder minder wichtig, ist sie nach ihrem Grunde auf die jetzigen Berhältniffe überhaupt oder auf den speciellen Fall anwendbar? wollen sie nicht« hören. Sie betrachten die Bestimmungen des Schulch. ar. als Ehuckim» unverbrüchliche Satzungen, die wir auf Grund und Ursache zu prüfen, kein Recht haben; giebt ein Gloffator einen solchen Grund an, so lesen sie auch das, aber es ihnen Nebensache, da« Geschriebene gilt, unsere Hände sind. gebunden. Darum ist ihnen «issenftlfbleistung für die Juden in Ruminien. — «Zerichte und z. vietitz. Dänemark: Sopenhagen. Rumänien: Bukarest. Bergest. Trauten»». Keailletour In einem Postwagen. Insernte. lschaftliche historische Forschung im Iudenthum in der [ Seele zuwider, sie lassen wohl einen Notizenkram von Jahresstahlen u. dergl. zu, „der nicht hebt noch senkt", aber nicht ihaS Forschen nach der geschichtlichen Entwickelung, das nnbe- 'sangene Forschen, welches die Möglichkeit nicht ausschließt, ibaß die Entwickelung einmal auf Irrwege gerathen sei oder ffkückschrirte gemacht haben könne. Diejenigen aber, welche moch konsequenter und rücksichtsloser ihre Meinung aussprechen, Iflfo etwa die ungarischen Orthodoxen, perhorreSciren die misten Köstliche Vor- und Ausbildung überhaupt; man soll gar U»chS-i» dir Versuchung kommen, die ans andern Gebieten menschlichenWiffrns undDenkens üblicheMethode eigener, logisch er, geschichtlicher, kritischer Untersuchung aufZüdischeszuübertragen. Daß die so Geleiteten, sobald ihnen doch ein paar „profane" Bücher in die Hände gerathen, zumeist alsbald „Essig werden" und mit einem Sprunge aus der strengsten, naiven oder zelotischen, Frömmigkeit in den Nihilismus gerathen, das sie hier nur im Vorbeigehen erwähnt. Zur Sache. Die Bestimmung über Almosennehmen steht a. a. O. im Zore Deah, aber auch im Ehosch. Mischp. 34, 18; da ist ihre eigenrliche Stelle; sie gehört in die RechtSlehre. Die Quelle ist Synhedrin IV. Dort zählt die Mischnah die verschiedenen Elasten derjenigen auf, welchr überhaupt oder in bestinimten Fällen, kein (voll-) gültige« gerichtliches Zerigniß ablegen können; der Talmud erläutert und erweitert diese Bestimmungen. Uns beschäftigt hier dir Elaste derjenigen, die wegen unmoralischen Wandels, wegen schlechthin ehrlo'en Gewerbes, oder weil sie um de« Gelbe« iqillen sich selbst ntehren, unfähige Zeugen find. Blatt 26, h. sagt nun R. Nachman: „Diejenigen, welche Unwürdige« f“irm 131);enftjjtn) find unfähige Zeugen." Der Ausdruck ist gewiß nicht ohne Absicht verblümt; Die Eommentare gzben die» ohne Zweifel überlieferte, und richtige Erklärung: „Diejenigen, welche von Heiden Almosen nehmen." (R. Nachman kannte nur hei dn 1 sche Nichtjuden.) ES wird dann die Einschränkung hinzugefügt: wenn eS öffentlich und ohne dringendste Ruth geschieht." AIS Grund giebt der Talmud selbst an: weil sie sich selbst entehren. Wenn Rasch! erklärt: njeil sie die ligion herabwürdigen, (wegen Ehillul Haschen^) so soll bainit natürlich nicht- Andere« gesagt sein. AuS der Zusamonm-