Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 23.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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und unoennetdlich ta «insettiger, parteiischer Färbung — ^-schue Literatur kenne, bi« „der Sine di« Sprach« der Andern nicht mehr versteht." — "Lnd tl gibt nur «in den Völkern gemeinsames Bach; «sx'brauchm uns auf DiScusflon seiner Vorzüge, auf Widerlegung der gegen dasselbe gemachten Ausstellungen nicht einzulassm, wir Beruf« uns auf eine Thatsach«, die nicht abzuleugnen ist: Die Bibel ist das Buch der Menschheit, sie ist e«, weil sie rein und allgemein-menschlich spricht! Was könnte ihren Platz einnehme»? Will man Utopien aufstellen, soll eine internationale Kommission ein „Buch der Menschheit" verfassen?! Die meistm Siawrndungen gegen den Gebrauch, der heiligen Schrift aber erlebte» sich durch folgend« Andeutung. Zum richtigm Gebrauch der heiligen Schrift gehört die Freiheit der Auslegung, die den Geist erfassend jeder Phase deS Zeitgeistes <onm grtno salis) sich anzuschmiegen und diesen sich dienstbar zu machen versteht, wie dieS in Israel stets heimisch gewesen ist. Mit Luthers steifer Uebersetzung, mit bloßen Uebersetzungen überhaupt, dürft ihr uns nicht nahen, auS falschen nicht milreden! Berichte und Correspondenzen, verlischt»»-. ftettin, 28. Mai. Wie bekannt, hat der Geineindebund sich für die möglichste Erhaltung der Einheit der Synagogen- Ganeinde und gegen willkürliches AuSlreten ausgesprochen. WaS man im Namen der GewiflenSfteiheit einzuwenden hatte, ist von mehreren Rednern, namentlich von Prof. LazaniS, dadurch entkräftet worden, daß Zahlung gesetzlich fcstgestellter Beiträgt! kginm Gewissenszwang involvire, und daß es sich bei den AuStriltSgelüsten, besonders in kleinen Gemeinde», zumeist um Dingr.handle, die mit Religion und Gewiffensfreiheit gar nichl« zu schaffen haben. Wir setzen noch bestimmter hinzu, daß in den meisten uns speciell brkannt gewordenen Fällen lediglich die'vermeintlich zu hohe oder ungerechte Besteuerung Einzelner diese zum Austritt bewogen hat. Nun ist es aber, wie niemand bestreiten wird, rein unmöglich, ein Steuersystem zu erfinden, mit deffen Sätzen jeder zufrieden sein, niemand stch überbürdet oder einen Andern vergleichsweise zu niedrig besteuert finden wird. DasGesetz von 1847YJ|. 5^) läßt den Gemeinden durchaus freie Hand, dir Ärst-uerung statuarisch zu regeln; die meisten Gemeinden wählen besondere Lchätzungscommisflonen, von denen RecurS an den Vorstand, dann an Ue Regierung und, nach einer unlängst ergangenen Verfügung, in dritter Instanz an da» Oberpräfldium geht. Damit ist allen vernünftigen Anforderungen des formalen Rechts entsprochen — und mit diesen wird man in Geldsachen sich brguügen müssen, solange nicht GotteS Geist selbst auS Richtern und Behörden spricht. Daß baS „Gewissen" vieler Leute in ihrem Geldbeutel steckt, ist wahr; für richtig wird «S aber niemand erklären. Freilich bleibt der Ausweg offen, die Gemeindebedürfnisse nur durch freiwillige Beiträge, resp. Lelbstbesteuerung zu decken. In großen Gemeinden mag da» vieles für sich haben; in kleinen ist «S praftisch unthunlich, weil dadurch das zu Zeilen unumgängliche Eontrahiren von Schulden unmöglich gemacht imb die Lage der Beamten materiell um moralisch unter da» Niveau eine» Tagelöhner« herabgedrückt würde. Phrasen »ätz« hier gar nicht»; Mc Juden find nicht inSgesammt, sind «sicht in ihrer Mehrheit, Idealmen scheu, die ta bereit find, für di« religiösen Institution« in freudigster, reichster, zartester Weise ihr« Opfer darzubringen. ' Der .Lsrarllt" und die „Iüd. Pr." Hab« über baS Votum de» GemeindetageS alsbald ihr VerdammhngSurtheil «»»gesprochen, ersterer in der beliebten Form de« Anathem „eS darf fortan keine orthodoxe Gemeinde dem Gemeindebund angehören*)." ,,Er hat eS gesagt; vr. Lehmann hat gesproch«, die Sache ist beendet!" — Beide Blätter betracht« dar Votum des Gemeindrbunde» als gegen die Orthodoxie gerichtet. Mit Gründen läßt stch den L«lm nicht beikommen; wir sind aber leider in der Lage, ihn« Beispiele in Erwägung zu geben. , Vor mehrerm Monaten glaubte eine auS drei beitragenden Mitgliedern bestehend seh r reiche Familie in Schieoeldein, (Pommern) man habe sie zu hoch besteuert; eS kamen noch andere Reibungen und vermeintliche Zurücksetzung« hinzu, über die öffentlich zu berichten wir Anstand nehmm. Die Herren erklärten also ihren Austritt auS der Gemeinde Sch. und ließen sich, um dem Gesetze zu genüg«, al» Mitglieder der hiesigen frei-religiös« oder freien-christlichen Gemeinde eintragen. Während ftüher die Gerichte in solchen Fäll« dennoch die Eultussteuer zur Synagogengemeinde eintreiben ließen» soll jetzt ander» erkannt und die Ausgetreten« sollen ihrer Verpflichtungen ledig erklärt ward« sein. (Augenblicklich beruht diese Angabe noch auf Hör«sagm.) Sind nun etwa die betreffenden religiös-indifferent? Durchaus nicht: da» bejahrte Oberhaupt der Familie gilt vielmehr für streng orthodox, die Herren vom „Israelit" und der „Iüd. Presse" müssen diese Leute für „fromme Juden" erklären: aber sie sind zur christlichen Gemeinde übergegangen. Sie habm auch einen eigenen Schachet angenommen, da sie ja, obgleich Mitglieder der frei-religiösen Gemeinde, koschrer Fleisch essen wollen, und der Gemeindevorstand natürlich seinen Beamten verboten hat, jen« solches zu liefe«. Oder ist vielleicht ii:. Gewissenszwang geübt, ist der Gemeinde-Schochet ihnen nicht ftomm genug, bat man sie durch Reformen aus 'der Synagoge verdrängt? Nicht im mindesten! Selbst der „Israelit" berichtet in diesem Sinne; vr. Lehmann sagt auch diesmal nicht, daß die AuSgesch-edenen vollkommen in ihr«! Rechte seien, da« würde er nur dann sagen, wenn sie sich seiner Gemeinde angeschlossen hätten. — Wie vorauSzuehen war, findet nun jenes Beispiel Nachahmung. Wir erhalten so eben eine Zuschrift vom Vorstand der Syn. Gem. Rügenwalde, worin wir um unser Gutachten darüber angegangen iverden, wie man mit fünf Familien zu verfahren habe, welche, ebenfalls wegen St«erreclamattonm ausgetreten, und der freichristlichm Gemeinde in Stettin beigetreten sei«. Dieselben stützen stch auf daS erwähnte gerichtliche Erkenntniß. j Ganz richtig bemerkt der erwähnte Vorstand „das würde zum Verfall sämmtlichen kleinen Gemeinden führen." DaS iff nur zu klar; die Herren in Mainz und Berlin werden, wenn es mit der AuS- 'I Der Berich« de« „Ist." über den «-Senieindrdund -lebt «in Beispiel, perfider akWfigMt, welche« wir «führen, weil e« unsere Person «ichi berührt (sonst kSunten wir mit Dutzenden dienen.) S» heiht da: „In Bezug auf de» Pensionbwese» «Ul man dahin »irkm, daß di« jüdische, iptmeindebeamten bo;h Staate pensionlrt «erden." Dazu werden pte. Au»kuiung»zeichcn gesetzt. Natürlich sollen di« Leser de« „Isr." -laut« der Gemetndebund «alle di« iiwallde» Beamten pure an de« Staat «erweisen und weiter nicht« für sie thun. Daß jener Antrag nur ein e»e» «ueller ist, und daß nach andere folgen, (stehe den Dortlaut in 9U.JX> S. 166) verschweig» da« Blatt. Da s,ll »an nicht »au IesuÜiSmutredenltz ■ '