Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 22.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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174 gesehen, dt: Wohnung d«S Oberrabbiners aufzukündigen, nachdem der versuch sich mit der Synagogen-Verwaltung wegen einer billigen, die «osten kaum deckenden, Methe zu einigen, fehlgeschlagen war. Der Vorstand behauptet, der Cultu» hätte selbständig für seine Beamten zu sorgen und er brauche ihm für solchen Zweck sei» Hau» nicht umsonst herzugeben, glaube der Synagogen-Borstand wegen der Wohnung de» Rabbiner» Ansprüche an die Gemeind« erheben zu können, so möge er sich an di« alte, jetzt in ihrer Auflösung begriffene, Gemeind« wenden. — Schon vor einem halben Jahre ist der Vorstand in gleicher Weise gegen den Synagogendirner vorgegangen, der gleichfrll» miethefrei in dem Vorderhaus« zur Synagoge wohnt, woselbst außerdem die Versammlungszimmer und sonstige Bureaux der Gemeinde sich befinden. Allem Anscheine nach wird sich rer Streit ohne Vermittelung der Gerichte nicht beseitigen affen. — Ein» der letzten Aktenstücke, der jetzt liquidirenden allen Gemeind« und zwar ein amtlich erlaffeue» Proclam derselben würde durch Abdruck in Ihrem werthen Blatte für manchen Leser durch deffen Inhalt geschichtliche- Interreffe erwecken; er lautet also: „Da» Niedergericht Hieselbst hat auf Anhalten des Liquidation»» Vorstandes der Deutsch-Israelitischen Gemeinde ein Proclam dahin erkannt: „daß alle Diejenigen welche au» der Zeit vor dem 1. Februar 1865 Ansprüche und Forderungen irgend welcher Art an die Deutsch-Israelitisch« Gemeind« zu haben vermeinen au» irgend welchen Verpflichtungen, welche für di« genannte Gemeind« unter den zu verschiedenen Zeitabschnitten geführten Benennungen .'namentlich: Hochdeutsche Iudennalion in Hamburg, Hamburgffche Iudengemeinde, Hochdeutsch« Iudengemeind« in Hamburg, Hochdeuffche Zudenschast in Hamburg, Hamburgisch« Gemeind«, Israelitische Gemeind« in Hamburg uud Deutsch« Israelitische Gemeind« in Hamburg» sowie in Folge der AffoziattonSverhältniffe mit den Gemeinden zu Altona und Wandsbeck unter den Bezeichnungen: Hochdeuffche Juden» gemeind« in Altona und Hamburg, Altonaische Gemeinde in Hamburg, Altonaische Iudengemeinde in Hamburg, Wandsbecker Gemeind« in Hamburg, von den Aeltesten, Administratoren, Vorstehern, der Administratton, dem Vorstand, dem Vorsteher» Collegium »der von den Verwaltern der von der von der gedachten Gemeind« reffortirenden Specialverwaltungen, insbesondere der Depositen-Eaffe wilder Stiftungen der Deuffch- Zsraelittschen Gemeind«, früher Aussteuer-Commission genannt, in Verträgen, Obligattonen, Schuldverschreibungen uud Dokumenten Irgend welcher Art eingegangen sind, ferner alle gegen die Umschreibung oder Tilgung der der gedachten Gemeind« gehörigen Obligationen, Grundstücke, Hypotheken und Clauseln, insbesondere gegen die Umschreibung des auf Namen der Hamburger Hochdeuffche» Iudengemeinde" stehenden BegräbnißplatzeS ii Ottensen und zweier auf Namen der „Altonaer Hochdeuffche» Iudengemeind« in Hamburg" stehenden Obligattonen der.3% dänischen transportabel» Staatsfonds (Iomfrueland) vom 1. April 1807 über je Sp. Rthl. 3333(Hauptbuch (bl., 26, Conto 279 und Hauptb. foL 26, Conto 280) sowie i gegen den Abschluß de» Liquidationsgffchästes, di« Auskehlung ' der vorhandenen Aktiva an die bekannten Ereditoren und , die Sicherungsstellung der bekannten Gemeindeverbindlichkttten Widerspruch erheben zu können glauben, gehalten sein sollen solche An- und Wiedersprüche bis zum 25. September 1872, als einzigen und peremtorischen Termine, in Person oder durch gehörig kegttimirt« hiesige Bevollmächtigte geltend zu machen bei Strafe des Ausschlufles und ewigen Stillschweigens. Hamburg den 8. Mai 1872. Znr Beglaubigung: R. Rendlorff vr., Aktuar." Aus 28>irt1e»terg. (Schluß.) „Ein anderer Umstand, die Erhebung der Landeskultsteuer, erregte Unzufriedenheit bei der Mehrzahl der Israeliten. Die sogenannte Personalsteuer war das umgewandelte Schutzgrld au« der Feudalzeit. König Wilhelm vrrz-chtete auf diffeS Zudenschutzgeld zu Gunsten der Begründung einer israel. Centralkirchenkaffe, und so bezahlt jeder selbstständige Israelit«, wenn er nicht wegen Armuth befreit ist, jährlich 6 fl. an die Landesrentralkirchenkaffe. Der gffchichtliche Ursprung der Steuer und der Modus derselben als Kopfgeld hat etwa- Odiose» und darum wünscht« man allgemein, eine andere gffetzlich angeordnete Kultsteuer. Ein weiterer Grund zur Unzufriedenheit wurde die Anordnung über die OrtSkultstruer. Jeder Israeli»« hat an dem Wohnsitz«, wenn er dort bürgerlich ist, die ganz«, wenn er nur Beisitzer ist, die Hälfte der örtlichen Kultsteuer zu entrichten, die andere Hälfte an die frühere Heimathgemeind«. Die Stadtgemeinden, die rapid durch den Zuzug vom Lande an Bevölkerung zunehmen, verlangen die ganze Steuer, während die Httmathgeweindrn, die durch die Entvölkerung kaum mehr ihre Kult- und Echulkosten aufbringen können, di« halbe Steuerquote der Weggezogenen beanspruchen. — „Wie in den anderen Kirchen römisch« und protestantische Infallibilisten den konfessionellen Frieden gelockert haben, so sind auch unter den Juden Unfehlbare entstanden,*) ihr Organ ist der „Mainzer Israelit." Diese Richtung kämpst ebenfalls mit Anathem und Ketzergericht gegen alle Diejenige»» die sich nicht vollständig ihren Postulaten unterwerfen. Mit diesen Zeloten haben, wir anderwärts in politicis dir politisch und religiös Indifferenten ein Cartel geschlossen, uud sind mit Sack und Pack in FeindeSlager übergetreten, um dem Nihilismus eine Gaff« zu machen. „Die israel. Obrrkirchenbehörde steh» nu» zwischen beiden extremen Parteien und hat die Mehrzahl der Israeliten des Landes für sich. Im Dezember 1869 hat das K. Kultministerium den Entwurf eine» neuen BerfaffungSstatut» der israel. Kirche Württembergs freigewählten Delegirten vorgelegt, derselbe wurde eingehend unter hefttgen Debatten durchberathen. Differ Entwurf, »ach jeder Berathung umgestaltet, wurde an sämmtliche Kirchenvorsteheräuiter des Landes hinaus gegeben» damit sie sich über die Annehmbarkeit deffelben äußern. Die Kirchenvorstehrrimter des Donaukreise», die in sechs Gemeinden den vierten Theil der israel. LandeSbevölkerung repräsentireu, haben sich am 21. April d. Z. in Ulm versammelt, um eine Colleknverklärung über den neuen Entwurf abzugeben. Es waren 25 Vertreter, darunter 4 Rabbiuen anwffend. Zu gleichem Zwecke tagt« au, 14. April eine Versammlung in Heilbronn, die fast die gleichen Beschlüsse wie die Ulmer faßt« Der Entwurf enthält 53 Paragraphen und erstreckt sich auf folgende Hauptpunkt«: 1) Die fortdauernde Anerkennung der israrlittschen Kirche in ihrer Eigenschaft als öffentliche Korporation mit dem Rechte der öffentlichen Religivnsübung und der selbstständigen Ord- *1 Da Sulkrud paßt freilich nicht, aber daß n von Ladern angewendet wirk, kann auch nicht fehlen! Man kann »oa da Redaktion eine» politischen Journal« kein« gründlich« Kennmih der itigenatt de« Judenchum» valangen, und fo ist e« natürlich, oast dl« fraglichen Leute „Ultramontan«, Jnfallidilisten," oda wa« sonst gaad« an da Dagelordnung ist, gescholten werden. Sie mach« «» danach! <Red.>