Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 22.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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178 und Verfolgten, auf ba« Strengste und Gewissenhaftest« zu beobachten sei." <H folgen die Majorität«- und Minoritätsanträge der Kommission, welch« in diesem Augenblick bereit« erledigt sind. (Siehe „neueste Nachrichten" unter „Stettin.") Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Stettin, 20. Mai. Dem Vorstände der hiesigen Synagogen-Gemeindr ist durch den Magistrat folgendes Schreiben zugegangen: „Nach der durch Verfügung der Königl. Regierung vom 22. Februar u»« zugrsendeten Matrikel der Elementar-Lehrer- WiltwenKasse des Regierungsbezirks gehört eine Lehrerstelle der israel. ReligionSschule zu dieser Kasse, und hat die dieselbe unterhaltend« Gemeind« dafür einen jährlichen Gemeindebeitrag von 4 Thlr. zu entrichten. Den Vorstand ersuchen wir um gefällige Bezahlung dieses Beitrag« mit je 4 Thlr. pro 1871 und 1s72 also im Ganzen 8 Thlr. an unsre Kämmerei-Kasse. Zugleich ersuchen wir den Borstand unS den Inhaber der Stelle namhaft zu machen, damit wir denselben in das Grundbuch aufnehmen und ihn zu Stellenbeiträgen*) heranziehen können. Der Kreis-Vorstand der Elrmentar-Lehrer-Wittwen-Kaffe." - Wir verweist» auf die „Wochenschrift" von 1871 S. 269, worin von Hannover aus auf diese Angelegcnheit klagend hingewiesen worden ist. Die Regierung hat also endlich auch jüdische Lehrer zur Elementar-Lehrer-Wittwen-Kasse zugelasien. Hoffentlich ist die« im ganzen preußischen Staate geschehen — andernfalls ist eS Pflicht der Vorsteher und der Lehrer selbst, mit Verweisung aus da« obenstehende Schreiben die Sache anzurrgen. v. Hterki«, 13. Mai. (Or.-Corr.) Die Hochschule als „freie" Stätte jüdischen Wissens hat bereits einen Conflict zu registriren. Nachdem nämlich der Talmudlehrer Vr. L. in der ersten Stund« bemerkt hatte, daß einige der Zuhörer am taluiudischen Vortrage unbedeckten Hauptes Theil genommen, äußerte er den Wunsch, daß die Hörer alle (auch der katholische Student?) mit Käppchen versehen sein mögen, um sich während des Vortrages bedecken zu können. Was geschieht? Einer der Studirenden, derselbe, der bei seiner Immatriculation die Rubrik „Religion" mit der Antwort „rein menschlich" ausfüllte, entgegnet«, daß, da hier eine berechtigte Forderung Seitendes Lehrers nicht vorliege, er auch dem Wunsche nicht entsprechen wolle. Nicht genug, er veranlaßte sogar, daß die anderen Eollegm am nächsten Tage seinem Beispiele Folge leisteten. Der Lehrer muß allerdings hierzu schweigen, denn di« Hochschule ist ja eine „Freistätte" — für Alles und für Alle! (In dem, wa« der Herr Corr. im letzten Satze andeutet, dürste der Schwerpunkt des Conflicts nicht liegen, auch nicht in dem Kopfbedecken an sich; (denn es werden schwerere und tiefer greifende Confiicte nicht ausbleiben.) Symbolisch aber ttifft das Kopsbedecken doch den Kern der Sache. Das bedeckte Haupt soll Ehrfurcht bedeuten, das Gegentheil Chuzpah D*3fi nitr- Wir bedenken, mit welcher Ehrfurcht, von den Tagen grauer Vorzeit bis auf die Gegenwart, der jüdische Schüler zu seinem Lehrer rmporgeschaut hat; „die Ehrfurcht Red. vor deinem Lehrer sei der vor Gott gleich." Einen rpltn Tora lehre», hat man für sündhaft gehatten, man hat ihn .10112 fortgeschickt. Die Schüler, von denen der Talmud spricht, sind auch nicht Knaben gewesen, sie standen oft schon im ManneSalter und waren nicht viel jünger al« der Lehrer. — Hier aber ersucht der Lehrer seine Schüler, daß sie, um seine Gefühle nicht zu verletzen, das Haupt bedecken mögen, sie weigern sich. Auch derjenige, der da« Kopfbedecken beim „Lernen" für unnütz hält, wird zugeben, daß hier Rücksichtslosigkeit, Frechheit, vorliegt. Ist da freudige- Lehren, gedeihliches Lernen möglich?! Oder ist Freiheit der Wiffenschast gleich Chuzpah? In Beziehung auf gewisse Vertreter der ersteren hat man das allerdings schon vor 35 Jahren behauptet, man hat in F. dazu auch wohl ein Mascha! von einem königl. Violinspieler erzählt, „der ein großer Chazuf gewesen." Red.) Memek 16 Mai. Am Montag tagte hier eine Commission des Hanpt-Grenzcomitös der Alliance -Israölite- Universelle bestehend aus de» Herrn Rabbiner vr. Bamberger., vr. med. Samuelsohn aus Königsberg, Rabbiner Friedeberg aus Tilsit und vr. Rülff von hier. Es galt sich über die nächsten Schritte zu verständigen, durch welche das angefangene Werk, welches die geistige und materielle Hebung der Westrufsischen Israeliten bezweckt, weiter gefördert werden könne. Zwei Ztvrige ihrer Thätigkeit werden gegenwärtig ganz besonders cultioirt: Junge Leute zu Handwerkern heranznbilden und kräfttgen arbeitsfähigen Menschen, welche sich zu Hause nicht ernähren können, zur Auswanderung zu verhelfen. Die, welche man zur Auswanderung, vorzüglich nach Amerika, befördert und die wiederum, weil es ihnen dort gut geht, viele andere direct und inderect nach sich gezogen haben, zählen bereits nach Tausenden. Das Contilö in New-Aork, welches die Ankommenden empfängt, unterstützt und ihnen Beschäftigung zumeist, berichtet, daß nicht 10 zum zweiten Male seine Unterstützung in Anspruch genommen; tbenso sind bereits und werden gegenwärtig Hunderte von Knaben nnd jungen Männern zu Handwerkern ausgebildet, auch hier in Memel sind gegenwärtig noch 18 Handwerkerlehrlinge. Von diesen ist ein noch viel größerer Segen zu erwarten, wenn ein großer Theil davon nach der Heimath zurückgegangen sein wird und Deutscher Geist und Deutsche Arbrisfähigkeit unter den Genosien in der Heimath verbreitet. (Mem. D.) Kamlurg. (Schluß) Ein fernerer Conflict waftet ob zwischen dem Gemeinde-Vorstand und dem provisorischen Vorstande des Synagogen-Verbandes, hauptsächlich entspringend aus den verschiedenen Deutungen, welch« dem 8 11 der Gemeinde-Verfassung gegeben werden. — 8- 11 lautet: „Die Gemeinde überläßt dem Synagogen-Verband, ohne ihr Eigenthumsrecht daran aufzugeben, die beiden vorhandenen Synagogen. Dagegen übernimmt dieser Cultus-Verband der Gemeinde gegenüber die Fürsorge für den öffentlichen Gottesdienst in beiden Synagogen, die Unterhaltung der Gebäude und die Salarirung der bisher von der Gemeinde salarirten Cultus-Beamten. Das der (neuen) Gemeinde gehörige, von der liquidirenden erworbene Nebengebäude einer der Synagogen war dem Oberrabbiner als integrirender Theil seines Salairs von Seiten der früher» Gemeinde überlassen gewesen. Nachdem nun aber das Berhältniß der früher bestandenen Gemeinde zum Cultus aufgehört hat, und die neu organisirie Gemeinde an deren Stelle getreten ist, hat der Vorstand derselben auf Grund des Kaufs von der liquidirenden Gemeinde sich veranlaßt 1 vtlragcn ü Thlr. pro »ovo.