Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 22.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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172 angeblich wenigsten«, daselbst eine Agitation zu Gunsten einer Wiederaufnahme in den Musfischen UntMhanenvetVänd unterhalten wird, so'hat in Bukarest.und '«ftertroo der Verdacht vielfach Raum «gefunden, daß es i sich bbet lden dortigen Judenverfolgungen Mleich mm «ine v«vauS»Msmngezettrie Störung des Landfriedens handle." ' .ES ^vtrd sodann küber .den - Gang der Ereignisse, den Klührikditöstahl, die Verfolgungen, dm Proceß, uud die diplomatischen Interventionen berichtet; in Beziehung auf letztere heißt es: „Bei diesem diplomatischen schritte wie bei den früheren, hat sich, sofem die Zeitungen der Wahrheit gemäß berichten, der Vertreter Rußlands nicht betheiligt/'*) — — Endlich wird die erfolgte Begnadigung erzählt, und zwar mi^ der Bemerkung: „unbekannt sind die Beweggründe, welche bi« Rumänische Regierung bestimmt haben mögen, von den fünf jüdischen Mitangeklagten nur zwei, nämlich den Rabbiner und dm David Goldschläger, vollständig zu begnadigen, für die drei anderen dagegen nur eine Strafmilderung auf zwei Jahre korrectioneller oder Gefängnißhaft auszusprechen. (Siehe weiter unten. Red.) Die dortige Regierung wird nicht länger anstehen können, auf die hinsichtlich der gerichtlichen Untersuchung und anderen Maßnahmen an sie gerichteten dringenden Anfragen der befreundeten Mächte eingehend zu antworten und hierbei diesen befremdlichen Punkt, wenn es angeht» aufzu klären." „Zur Verhandlung über die Petition, heißt es weiter, war die Kommission am' 13. Mai im Beisein des Wirklichen Geheimm Lrgattonsraths vr. Abeken, als Vertreters des Reichskanzlers, zusammengetreten. Auch der Abg. Lasker. welcher di: Petition eingereicht hatte, betheiligte sich an der Diskussion derselben." Die Diskussion beschäftigte sich zuerst eingehend mit"8kr Frage über die Competenz des Reichstages und die geschäftliche Behandlung der Petition. Wir übergehen diesen Theil des Berichtes und geben nun wörtlich das Referat über die Aeußerungm des Vertreters des Auswirttgen Amtes. Er erklärte: „Er habe der thatsächlichen Darstellung des Herrn Re' ferenten nichts hinzuzusetzen, halte es auch für unnöthig, in Details einzugehen, eben so wenig brauche er ein Urtheil auszusprechen, denn das stehe wohl bei Jedem fest, der von dm Vorgängen irgend Kenntniß erhalten, und er könne versichern, daß das Bedauern und die Entrüstung über die Vorgänge vollkommen von den Reichsregierungen getheilt würden. Man Hab: sich aber von vorn herein fragen müssen, auf welcher Basis und von welchem Standpunkt aus eine Aktton des Reichs möglich und gerechtferttgt sei? Hier müsse er zunächst die Richtigkeit einer von anderer Seite gefallenen Bemerkung konstattren, daß die Betheiligten in keiner Beziehung zum Reiche gestanden hätten. Es sei konstatirt, daß keine Deutschen Unterthanen oder Schutzgenossen unter den Beschädigten und Verfolgten gewesen. Wäre dies der Fall, so läge die Sachc anders, und die Reichsregirrung würde sich verpflichtet gefundm haben, für die Rechte von Angehörigen des Reichs mit aller Entschiedenheit einzutreten, was dann keine Einmischung in innere Angelegenheiten eines fremden Landes, sondern nur eine Wahrnehmung eigener Rechte gewesen wäre. Ader der Fall lag nicht so. Es handelte sich nur um die traurig: Lage fremder Unterthanen, und da habe bei aller *) Zm Reiche tage hat der RegierungScommiflar dies anders dargestellt. Sieh« unter ,,neuesten Nachrichten." Sympathie, eine fremd« Regierung nicht das Recht zu einer Intervention oder Reklamatto», oder Wer zu einer Sin- Mischung in die Srfetzgebmig de» fremde» Lande» und zur ftoid«rung -einer Abänderung dersckben, sondern nur zu einer Ankrrzesston oder Verwendung, um im Namen der Prinzipien der Humanität, welche schließlich allen Regierungm dienen sollte, ihre Stimmen zu erheben. Dies habe die Reich»- regierung sofort gethan, als die Munde zu ihr gekommen sei. Bereits am 8. Februar, gleich nach den Exzeffen von Eahul, sei an ihren Vertreter in Bukarest die Weisung ergangen, sich mit seinen Kollegen zu einem gemeinsamen Schritte zu verständigen, worauf dann die identische Note vom 10. Februar an die Rumänische Regierung gerichtet worden, welche mit den besten Versicherungen beantwortet worden sei. Als am Ende des Monats März der Reichskanzler durch eine Eingabe der Synagogen-Gemeinde zu Stettin und von anderen Seiten her auf das Herannahen der jüdischen Ostern und die möglicherweise daran sich knüpfenden neuen Gefahren aufmerksam gemacht wurde, ertheilte er sofort dem Vertreter des General-Konsuls Herrn von Thielau den Auftrag, sich mit seinen Kollegen über neue Schritte zur Abwendung dieser Gefahren zu verständigen. Sämmtliche Konsuln machten der Rumänischen Regierung die ernstesten Vorstellungen, und die ihnen gegebene Auskunft über die getroffenen Maßregel» ließ den ernstlichen Willen der Rumänischen Regierung, der Gefahr vorzubeugen, erkennen; wie denn ja auch die Ostern, die an anderen Orten leider zu bedauerlichen Exzessen Veranlassung gegeben haben, gerade in Rumänien ohne Störung oorübergegangen zu sein scheinen. Dann kam die unglückliche Verurtheilung der verklagten Juden. Gegenüber dem Urtheil der Gerichte sei nur übrig geblieben, die Unglücklichen der Gnade des Fürsten zu empfehlen; hierzu sei Herr von Thielau angewiesen worden, im Augenblick, als die erste Nachricht hier ankam. Warum die Begna digung nicht bei Allen, sondern nur bei zweien vollständig erfolgt sei, und bei den drei anderen nur zu einer Strafmilderung geworden, darüber sei hier nichts Näheres bekannt.*) Der Vertreter des Auswärtigen Amts glaubt, daß hiernach die Kommission sich überzeugen werde, wie von der Reichsregierung nichts versäumt sei, was Humanitätsrücksichten hätten von ihr verlangen können; daß aber damit auch Alles erschöpft worden, wozu ein Fall wie der gegenwärtige, Beranlaffung geben könne, und daß die Kommission gewiß auch prinzipell damit einverstanden sein werde, daß das Deutsche Reich da, wo seine oder seiner Angehörigen Angelegenheiten nicht bethei- ~ ligt seien, sich jeder Einmischung in Angelegenheiten anderer Länder enthalten müsse. Die Erklärungen des Herrn Kommissarius des Reichskanzlers fanden in der Kommission lebhaften Anklang. Man war einmüthig in der Ueberzeugung, daß die von ihm bezeichnet! feine Grenzlinie zwischen Jnteroerition und Jnterzession, zwischen Einmischung in die inneren Zustände eines fremden Staates und freundschaftlichem Eintreten für die Unterdrückten *) Ein französisches Blatt behauptete dieser Tage, die beiden Begnadigten seien österreichische Unterthanen und die österreichisch« Regierung habe ihnen die Freiheit verschasst. Die» ist nicht nur nach obiger Erklärung, sondern auch der ganzen Sachlage nach unmöglich. Da» öfterr. Eonsulat würde dann viel früher und ganz ander» eingeschritten s«n. Za einem anderen Zournal ist behauptet »orden, dem Rabbiner und Goldschläger Hab« man gar nicht» zur Last legen, die drei anderen aber der Hehlerei wenigsten» bezichtigen zkönne»; man vergleich« hierüber unter,, Bukarest".