Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 21.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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166 wir auch diese Behauptungen in ihrer Allgemeinheit nicht gelten lassen, so ist edoch unbestreitbar, daß für di« meisten Lehrer und Schulen eine solche Ueberwachung, die sich namentlich durch zeitweiligen Besuch der Schulen, durch Anwesenheit während de» Unterrichte» kundgeben muß, nicht blo» von bester Wirkung, sondern geradezu unentbehrlich ist, selbst wenn den Ueberwacheaden vermöge ihrer Lebensstellung «ine Kompetenz in Beurtheilung von Schulangelegenheite« nicht innewobnt. ®» teht erfahrung-mäßig fest, daß es sogar im Interesse, ja in den Wünschen de» gewissenhafte» Lehrer» liegt, eine solche Theilnahme für die Schule von außerhalb her auch in der Schule thätig austreten zu sehen, di« Fortschritte in seiner Lehr:hätigk«it auch vor den Augen Anderer gleichsam entfalt« zu können, wie denn ja auch jede Art von Inspektion, ja auch nur jede Anwesenheit von Fremd« auf die Haltung, Di-cipli« und dm Lerneifer der Kinder von überaus wohlthätigem Einfluss« ist. Zn dem Interest«, da» man den Kindern gegenüber bekundet, wird ihr eigene» Intereffe geweckt. — Wie steht e» nun mit der so nothwendigen Aufsicht — im Sprengel? Für viele Schulen ist der Ort-pfarrer der officiel bestallte Inspektor. Aber leider nur nominell in jeder Beziehung. Es hat faktisch fast keiner dieser Herren Inspektor« die unter ihm stehenhe jüd. Schule auch nur ein einzige- Mal besucht oder inspikirt. Die nachtheiligm Folgen stellen sich denn auch gar oft in empfindlichster Art ein. Darum bedarf e» durchaus eines gewiss« CentralpunkteS, von welchem die Ueberwachung deganz,» Schulwesens ausgeht, und die zunächst darin bestehen muß, jedem Ort, in loelchem eine jüd. Schule existirt, die Verpachtung aufzuerlegm, einen Schulvorstand zu ernennen, der nach festgesetzten Bestimmung« seine Funktion auszuüben und, auf veftag«, über dieselbe Bericht zu erstatten hat.'' Im Folgend« berührt da» Cirrulair dm delikat« Geldpunft, und dm in einzeln« Gemeinden seine» SprmgrlS hervortretmder Uebelstand, daß oft die bemittelt« Mitglieder, well sie kindello» sind oder keine schulpflichtigen Kinder mehr habe», für Schulzwecke Nichts oder nur Unzureichende» leist«. „Ein Mittel, solche Mitglieder dennoch zwangswest« zur Beisteuer herar zuziehen, gibt es thastächlich nicht. Beweis besten sind all de ärgerlichen und oft dm gemeindlichen Frieden störmd« Prozesse, die gewöhnlich sämmtlich resultatlos bleiben. Da» jüd. Religionsschulwesm wird nun einmal von d« staatlich« Behördm nur nebenher behandelt, und nach dem neuesten ministeriell« Erlasse über die Zulässigkeit einer Dispensation vom öffentlichen Religionsunterrichte dürft« solch« Zwang»- versulhe noch fruchtloser werden. Ein etwaiger Zuschuß von Seiten der OrtS-Commnne ist nur in den seltmstm Fäll« zu erlangen. Hieraus mstpringt auch jener häufige Wechsel der Lehrer der, schon an sich in pädagogischer Beziehung höchst nachtl>«ilig für die Kinder, dadurch noch verderblicher wird, daß gewöhnlich ein langer Zeüraum bis zur Neubesetzung der vakanten Stelle verstreicht, währmd best« die betreffenden Kinder ohne jedweden Schulunterricht bleiben." Zur möglichsten Hebung oder doch Milderung aller hier berührten Schäden und Mißstände beantragt nunmehr der Herr Obrrrabbiner die Bildung eines „Vereins zur Ueberwachr ng und Förderung des Schulwesms" in seinem Sprengel. Die «Sitzung der in dem Circukair genannten Commission hat stattg« runden, die Ausführung de» Projekts ist in derselben beschlnffen wordm und die Statuten sollen demnächst den Be- » zirksv»siehe« vorgelegt, und zweifelsohne von ihn« auch angenomm« werden. Sobald dies geschehen, erlaube ich mir Ihnen die Grund,üge diese« f)r Hebung de« Schulwesen» sehr ersprießlichen Unternehmms darzulegen. 8. Mo« der im Mai. (Orig.-Corresp.) Ihre geschätzte Wochen-Schrist hat jüngst einige Referate, die Dispensation jüdischer Schüler vom Schulbesuch an jüdischen Festtagen betreffmd, gebracht. Daran anknüpfend wollen wir hier nur hervorheben, daß, soviel uns bekannt, in die»seistger Provinz den jüdischen Schülern — auf de<fallstgt» Ansuchen der Angehörigen — von den betr. Direktoren und Lehre« fast immer Urlaub ertheilt ward«. Und wenn einzelne Ausnahmefälle vorgekommen, so kann dies umsoweniger auffällig erscheinen, als ja selbst von jüdischen Direktoren nicht immer d« jüdischen Sabbath-und Festtagen in dieser Beziehung Rechnung getragen wird. So Hatz. B. die Jacobson-Schule in Sees«, in welcher selbst am Sabbath regelmäßig drei Stunden Unterricht ertheilt wird — der Morgengottesdienst währt nur eine halbe Stunde — ihr Sommersemester kurz vor Peßach wieder begonnen und also von dem jüdischen Feste nur sehr wenig Notiz genommen. — das nennt man religiöse Aufklärung! *"n Tina ro'jyi laS apjr rra M. K««t«rg, den 10. Mai (Orig-Corrsp.) In Nr. 17 der Allg. Zeitung de» Iudmthum» hat es einem hiesige» Correspondenten beliebt, bei Erwähnung einer Mittheilung, welche ich Ihrem Blatte wegen einer auf Deranlaflung de» Rabbiners Stem unterblieben« Beschneidnng machte, mein« Wottcn einen Sinn unterzuleg«, der durchaus darin nicht zu finden ist. Ich hatte erzählt, derarttges Einschreiten von «Seiten des hiesigen Rabbiners in Betteff der Beschneidung wäre schon ftüher vorgekommen, allein da wäre eiu AuSweg gewe» s«: «in hier sich' aufhakt«d«r fremder Mohrkhätte sich' beiM - find« lasten, die Beschneidung vorzunehmen, inzwischm sei derselbe aber gestorbm. Imer CorreSpondent liest auS dies«, jedem nicht absichtlich deutelnden Leser klaren Worten heraus, der Mohel wäre in Folg« seiner „sündlichm" Handlung gestorbm? Im beregtm Falle hat derselbe überhaupt eine Be» schneidung nicht vorgenommm, wie jener CorreSpondent irrtümlich zu meinen scheint, und zwar aus dem einfach« Grunde, weil er zu jener Zeit bereittobt war, und ist da» Kind noch jetzt unbeschnitten. — Leider habe ich Ihnen h«te von einem im Entstehen begriffenen Conflicte zwischen Gemeinde-Vorstand nnd Synagogm- Verwaltung zu berichten. Zum beste« Derständniffe muß ich etwa» weit in die Geschichte unserer jetzigen Gemeinde- Berfastang zurückgreifen. Auf Grund eine» Gesetzevom November 1864 und auf Anordnung des zur Zeit bestehm» den Gemeindevorstandes wurden im Feb«ar 1865 von und au» den Mitgliedr« der Gemeind« 15 Repräsentanten gewählt, welche selbständig und unter schließlicher Bereinba«ng mit dem Vorstand« ein Gemeinde-Statut auszuarbeitm hattm. Um die dafür geeigneten Männer herauszusindm, hatten sich verschiedene Wahl-Eomits's gebildtt, die sich indeffen in ihrer Mehrzahl zu einem Compromiffe entschloss«. Eine „kleine, nicht ganz unmächttge" Partei, ultra-conservattver Richtung, welch« dem Compromiß abgeneigt und daher unterlegen war, gehörte ein« Zeit lang zu den „Unzufriedenen" in der Gemeinde und sann auf Rache; hierzu bot sich ihr den zuerst eine Gelegenheit bei der im April 1868 oorzunehmenden Wahl einer neu«, nach dem Statute zu erwählend«, von der Geineinde vollständig rmancipirten Cultusbehörde für dm Synagogm-Berband. Sämmlliche Männer, welche bei jmem Compromiffe thätig