Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 19.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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151 von dem gestohlenen Geld« unter dem Bette gefunden habe, und daß er seine Tochter dem Silbrrmann verlobt hatte; daß Goldschläger den Silbermann auf der Straße getroffen und ihn ermuntert HLtte, den Diebstahl zu begehen, indem er ihn versicherte, daß in diesem Falle sein Name heilig unter den Juden werde, und daß der Rabbiner ihn in allen jüdischen Zeitungen preisen würde. Der Rabbiner wurde schließlich beschuldigt, daß Goldschläger vor ihm gesagt hätte, er werde den Dieb in allen jüdischen Zeitungen preisen, daß man einen Theil der gestohlenen Gegenständ« in einem Abtritt« de« Hause» gefunden, wo neben 40 Familien auch zufällig der Rabbiner wohnte, und daß er in dem Augenblicke verhaftet wurde, al« er im Begriff war nach Tultscha zu flüchten. Obig« sind die Anklagegründe. Sie stützen sich all« auf die Aussage Stlbermann's, welche derselbe nachträglich widerrief. Da» Verhör dreier Zeugen ergiebt, daß Herr Goldschläger am Tage, wo er Silbermann gesprochen haben soll, sein Hau» nicht verlassen habe. Da» Alibi wird also festgestellt, und damit fällt aller Anklagegrund gegen Goldschläger und somit auch gegen den Rabbiner weg. Der Dieb Silbermann legt nun ein vollständige» Geständniß ab. Er.erzählt, wie er den Diebstahl begangen habe, ohne Jemand zu eonsultiren, und ohne von Jemand dazu ermuntert worden zu sein. Daß er den Rabbiner und Goldschläger nie gesehen habe, daß er vom Polizeichef ent, setzlich mißhandelt und gezwungen worden sei, die anderen fünf Israeliten der Mitschuld zu zeihen; daß er in Rußland zum Ehristenthume übergetreten, und dann sich wieder al» Jude gerirt habe, damit er Baißmann'S Tochter, in die er sich verliebt habe, heirathen könnte; daß er diesem 80 Dukaten mit dem Bemerken zur Aufbewahrung gegeben habe, daß er es auf der Straße gefunden. Er erklärt ferner, daß er die entwendeten Gegenstände zuerst im Boden eine« verlassenen alten Hauses versteckt, dann aber in die Latrinen deS Hauses, wo der Rabbiner wohne, selbst geworfen habe. Er betheuert förmlich, daß die Mitangeschuldigten ganz unschuldig seien, und er allein die Strafe verdiene. Die beschuldigten Israeliten sagen unter Thränen aus, daß sie von dem Diebstahl nicht die leiseste Ahnung gehabt hätten; sie schildern vor dem Gerichtshöfe, wie sie gezwungen worden seien, falsche Geständnisse abzulegen und welche» entsetzlichen Martern sie unterworfen wurden. Der Staatsanwalt Barsch beschuldigt Silbermann als Autor des Verbrechens, erklärt aber, daher, ob schonöffentlicher Ankläger, die anderen Israeliten vollständig freisprechen, daß er die Anklage fallen lassen müsse. Er erklärt, beschämt zu sein, daß die Richter in Ismail und Fokschan es wagen konnten, die Unglücklichen auf solche nichtssagende Gründe hin zu verhaften und in den Anklagezustand zu versehen. Es fordert die Geschworenen auf, der Gerechtigkeit Genugthuung zu geben, das Unrecht durch ein „Nichtschuldig" 'zu sühnen. Er könne sein Gewissen nicht tödten, er könne die offenbare Unschuld nicht verdammen, obschon er öffentlicher Ankläger sei. Die Menschlichkeit, die Gerechtigkeit fordern die sofortige völlige Freichsprechung der Israeliten. Er betone, daß alle Welt Rumänien den Vorwurf mache, es sei die Pflanzschult religiöser Unduldsamkeit und Barbarei — die Geschwormen müffen jetzt der Welt zeigen, daß diese Beschuldigungen unbegründet seien, daß in Rumänien Gerechtigkeit existire. Der Verthetdiger, Rechtsanwalt Schina, appellin in beredten WoNen an die Geschwormen. Er sagt, daß er kaum wa» sagen könne — die Unschuld der fünf JSraeliten, die seit drei Monaten in einem schrecklichen Kerker schmachten und unmmschlichr Martern erlitten haben, sei eine zu Offenbare, um noch der Dertheidigung zu bedürfen. Der DerHeiger er officio de» Silbermann, Herr Pater» legeano, empfiehlt diesen der Nachsicht der Geschwormen; er wiederholt in Bezug auf di« JSraeliten di« Worte de« Ge» neral-StaatSanwalte» Borsch und de» Dertheidigerü Schina. Er ermahnt die Geschworenen durch ihr Urtheil zu zeigen, daß die traditionelle Toleranz der Rumänim nicht erloschen sei. Nun ziehen sich die Geschworenen in den Berathungssaal zurück. Im Auditorium macht sich ein Murrm geltmd; man ist von der Freisprechung der Juden überzeugt. Zwei Stundm lassen die Geschworenen auf sich warten. Ihre Verlegenheit ist groß, denn sie ersuchen den Präsidenten ihnen den Grefsier hineinzusendm, damit er ihr Vrrdict zu Papier bringe. — Sie erscheinen dann wieder in dem GerichtSsaale, und oer Obmann beantwortet folgende an sie gestellte Fragen: 1) Ob Silbermann des Einbruchdiebstahls und derKirchenschändung schuldig sei, und 2) ob Preißman, Daisman, Haim David, D. Goldschläger und Rabbiner Brandes schuldig seien den Dieb durch Versprechungen zum Diebstahl ermuntert, die gestohlenen Gegenstände als Hehler verborgen zu haben — mit einem kräftigen „Ja." Nicht einmal Milderungsgründe werdm zugegeben. Ein „Ah" der Ueberraschung entschlüpft dem Munde aller Anwesenden; Empörung malt sich auf dem Gesichte Vieler. Der bestürzte Gerichtshof ist gezwungen die Strafe auszumessen; 6 Jahre schwere Kerkerstrafe ist das Maximum für das in Frage stehende Verbrechen, 3 Jahre Minimum. Er verurtheilt demnach Silbermann zu fünf, die übrigen zu 3 Jahren. Alle zusammen zu einer Entschädigung von 35 Ducaten an den Zsmailer Priester, welcher der Eigenthümer des gestohlenen Geldes war und der gekommen war, um dem Processe beizuwohnen, und durch seinen Bertheidiger, Herrn Capitanesco» vor dem Gerichtshöfe behaupten ließ, daß der Diebstahl nicht aus Bereicherungslust begangen wurde, sondern in der Absicht, die christliche Religion zu verhöhnen und zu schänden. — Der Spruch des Schwurgerichts hat seine volle gesetzliche Geltung. Das Jnfamirende der Strafe wird aber die Opfer derselben nicht treffen; moralisch haftet dem Berdicte die völlige Nichtigkeit an. Die Welt wird die Infamie auf die UrtheilSfäller zurückprallen lassen. Der Regierung liegt jetzt eine heilige Pflicht ob; sie niuß Er. Hoheit den Fürsten veranlassen, von seiner Prärogative Gebrauch zu machen und den Unglücklichen völlige Begnadigung zu gewähren, um dadurch die Solidarität mit dem Buzeuer Areopag abzuschütteln. Denn wir dürfen uns nicht täuschen: das civilisirte Europa wird die Gesammtheit des rumänischen Volkes für diese himmelschreiende Verhöhnung alles Rechts ve antwortlich machen; es wird dagegen energischen Protest einlegen, um sich nicht mit momentaner Abhülfe zuftieden geben, sondern radikale Ausrottung des Uebels verlangen. Jetzt gelten keine Ausflüchte mehr; wenn klare und greif-