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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 19. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 19.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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150 Frag« gestellt, welch« jüdischen Festtage eine Befreiung vom Unterrichte erfordern. Nach Enlscheiduag de« Ober-Rabbiner» (?) filr die Provinz (?) Posen ist festgestellt worden, „daß nur «n zwei Festtagen, und zw>rr am Neujahrsfeste und Bersöhnung»tage, die Schüler vom Besuch de« Unterrichte» zu diSpenstren seien;" an anderen Festtagen haben sie den Unterricht zu besuchen und jede Bersäumniß ist gleich jedem anderen nicht entschuldigten Au«dleiben von der betr. Anstalt zu bestrafen. — (Siehe unter „Berlin ") B. JM«{|*ferg in Pr. 28. April. (Orig. Eorresp.) — Obwohl die Israel. Wochenschrift dem Andenken de« seel. vr. Bosch schon sehr grasten Raum gewidmet hat, so nbthigt mich doch ein Blick auf die mir soeben zugegangene Doppelnummer 17/18 zu einer Berichtigung und zu der Bitte derselben in der nächsten Nummer Aufnahme zu gestatten. Sie trucken in Ihrem Blatte ein«, wie Sie sagen, von der „jüdischen Presst einem hiesigen Nekrologe de« Dr. Bosch angehängte Schlußbemerkung ab, nach welcher vr. Bosch der heftizste Gegner der Orgel in der BönigSberger Synagoge gewesen und diese Opposition scharf und richtig in der Borstandssitzung motioirt Hab«. Ich weiß zwar nicht, woher die Redakteure der „jüdischen Presse" in Fulda und Hannover so genau über die Vorgänge in den hiesigen Gemeindesitzunge» unterrichtet sind, jedenfalls aber brauchen sie ihrem Referenten keinen Dank zu wissen, denn die Angabe ist nicht nur falsch, sondern es ist eher des Gegentheil derselben richtig. Auch ein Gegner des Zudengesetzes von 1847 ist Bosch nicht gewesen, er war dazu zu praktisch, zu vernünftig! Die zweite wahrscheinlich derselben wohlunterrichteten Quelle entnommene Notiz, nach welcher Bosch als langjähriger Vorsteher der Chewra Kadischa zu Bänigsberg bewirkte, daß diese fromme Brüderschaft ihr alljährlichesFestessen „koscheck' ausrichtete, müssen wir leider, gleichfalls als erfunden zurückweisen, wenn wir auch in diesem Falle gerade uns gefteut hätten, sie bestättgen zu können. Die hiesige Odevra Kadiacha feiert zwar alljährlich ihren Stiftungstag durch ein „Festesten", das namentlich in den letzten Jahren zugleich mit der Chewra immer größeren Anklang gefunden und bei dem es strengreligiös zugeht, aber vr. Bosch ist nie Mitglied der Chewra noch gar langjähriger Vorsteher gewesen und hat sich an den Festesten der Gesellschaft niemals betheiligt. Da wir übrigens gerade beim Dementiren sind, so müssen wir endlich die wahrscheinlich der Zeitschrift „Zm neuen Reich" entstammende Notiz wiederlegen, nach welcher vr. Bosch „ein angenommenes Bind" gewesen ist. Die Dame die er bis zu ihrem Tode täglich (um zwei Uhr) besuchte, war seine eigene Mutter, wenn auch nur die Stiefmutter, die zweite Frau seines Vaters. Der Lebensgang des vr. Bosch war so einfach-nüchtern, und s» frei von jeder Romantik, daß es Jeden, der den Verstorbenen kannte, peinlich berührt, ihn schon so bald dem Mythus verfallen zu sehen. Nvmänie«. Wir geben im Nachfolgenden den Bericht der „Rum. Post" über die himmelschreienden Verdikte des Schwurgerichts zu Buzeu, und fügen daran Zeitungs-Correspondenzen, welche die S ämmung an einigen europäischen Höfen characterisiren. rüttstarefl, 18. April. „Tbut nichts der Jude wird verbrannt!" An dieses schreckliche Wort des Patriarchen in „Nathan der Weise" müssen wir unwillkürlich denken, wenn wir an die schmerzliche Aufgabe gehen, der Welt die Nachricht mitzutheilen, daß da» Schwurgericht zu Buzeu, vergangenen Montag die fünf unschuldigen Israeliten von Z»mail, Rabbiner Alter Brande«, David Goldschläger, Abraham Preißmann, Israel Daißmann und Heim David, zu dreijähriger schwerer Berkerstrafe verurtheilt hat. Wir haben in einer der jüngsten Nummern gesagt, daß man von unseren Schwurgerichten, besonder« für die Z«raeliten, keinerlei oder nur karge Gerechtigkeit erwarten könne. Und wie schrecklich wahr sind unsere Ahnungen gewesen, wie buchstäblich ist unsere Vorhersagung In Erfüllung gegangen! Da« schwurgertchtliche Marionettenspiel zu Buzeu bildet die blutigste Illustration zu der Rechtspflege unseres Lande«; es hat die offenbarste Unschuld verdammt und dadurch den Bessarabier Gräuelseenen die gesetzliche Sanktion gegeben, e« war eine Spielhölle, vuf deren grünem Tische mit dem Leben, der Ehre und der Freiheit von fünf unschuldigen, ehrbaren, rechtsamen Bürgern, ra banque gespielt wurde. Zwölf Bauern zierten die Bänke der Geschworenen, bildeten da« Tribunal, das sich über Schuld und Unschuld aussprechen sollte; zwölf Bauern die man ihren Pflügen und ihrem Ackerbau entriffen hatte, um sie mit dem Richteramte zu bekleiden; zwölf Bauern, die weder lesen und schreiben konnten, noch die Sprache so in ihrer Gewalt hatten, um zu begreifen, um was es sich handle, um zu wissen, was gesprochen wird, um zu verstehen, worüber und wie sie ihr Urtheil zu fällen haben Doch genügte eS ihnen zu wissen, daß es sich darum handle, Juden zu richten, und der Jude mußte quavd msme verdammt werden. Die guten Bürger von Buzeu hatten sich zahlreich eingefunden, sie kamen in das Heiligthum der Justiz, bewaffnet mit Stöcken Peitschen, Bnitteln. Dicht gedrängt war der Saal, und auch auf dem Korridor und den Treppen standen sie Bopf an Bopf, erwartungsvoll der Dinge, die da kommen sollten. Einige Dorobanzen bildeten Sicherheitswehr, welche dem drohenden Pöbel Respekt einfiößen sollte. Da erschienen auf Befehl des Präsidenten die fünf An geklagten, die Opfer des Fanatismus und der Lynchustiz. Welch ein schauerlicher Anblick! Verwittert, abgemagert und siech, stier blickten sie um sich, staunten sie die Richter in den Bauernkitteln an. Apathisch hörteil sie die Verlesung der Anklageakte an. Da stand es drinnen, auf welche Weise die Richter von Ismail und die Anklagekammer von Fokschau es herausgekünstelt hatten, daß sie an dem in der Jsmailer Bathedrale begangenen Diebstahle mitschuldig seien. Der Dieb Silbermann erschien; ein Bursche von 24 Jahren, mit trockenen, steifen Zügen und Verworfenheit in den Augen. Die Anklageakte beschuldigte Silberinann, sich am Abend des 25. zum 26. December heimlich in die Birche eingeschlichen, sich dort die ganze Nacht versteckt zu haben, daß er die Summe von 112 Dukaten aus einer Biste durch Erbrechung derselben, und außerdem ein Löffelchen, ein kleines Breuz und und noch ein dem Gottesdienste geweihtes Gefäß entwendet habe, daß er die Birche in der Nacht verunreinigt, und früh Morgens, als der Birchendiener die Thür öffnete, sich mit den gestohlenen Gegenständen aus dem Staube gemacht habe. A. Preißmann, Schneidermeister, wurde zur Last gelegt, daß er den Silbermann, der bei ihm arbeitete, durch Versprechungen ermuntert hätte, den Diebstahl zu begehen; dasselbe wurde den übrigen vier Angeklagten zur Last gelegt. Es wird angeführt, daß man bei Vaißmann 80 Ducaten

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