Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 17-18.
- Article
- Beilage zu Nᵒ 17-18.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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142 „1) der Ausschuß soll in allen Fällen, wo in einer Gemeind« ein ernstlicher Zwiespalt, der zur Trennung führen kSnnte, auSgebrochen ist, auf gütlichem Wege, ohne sich in religiöse Paneifragen an sich zu mischen, um eine Vu-sihnung angelegentlichst zu bemühen; 2) falldie gesetzgeberischen Faktoren einedeutschen Staatesich anschicken, die Gemeindeoerfassung der jüdischen Gemeinde zu ändern, auf jene im obigen Sinn« möglichst zu wirken, daß der einheitliche Recht-oerband der jüdischen Gemeinde gewahrt werde." Hieran knüpfte flch eine längere Debatte. Spanier - Hersort (Braunschweig) sprach sich gegen These 2 auS, sie könnt« zu einem GlaubenSzwang führen, «S müsse jedem Israeliten -reigestellt bleiben, ob er sicheineni Grmeindewesen anschließen wolle, oder nicht. Ihm erwiderte treffend Prof. LazaruS, in wenigen, aber gediegenen Worten, daS wahre Wesen der Glauben»- und Gewiffensfreiheit erklärend. Lehmann sprach gegen die 1. These, Rahmer warnte vor der Annahme beider Thesen. Die erster« stelle den Ausschuß al» ein Schied-- gericht hin, da» die Gemeinden nicht anerkennen würden, sie fordern überdies etwas Unmögliche-, sich in Gemeindestreitigkeilen zu mischen, ohne die religiösen Parieifragen zu berühren. Die zweite These anlangend, so müsse den Gemeinden die Freiheit der Entschließung in jedem gegebenen Falle gewahrt bleiben. ES folgte hierauf die Berathung „über die Einordnung d«S jüdischen Religionsunterrichtin da» BolkSschulwesen." Herr Advocat Lehmann hatte eine Reihe von Thesen über diesen wichtigen Gegenstand aufgestellt, die so ziemlich den Forderungen der BreSlauer Perition an den preuß. CultnSminister Mühler entsprachen. Er verlangte, daß so lange die Schulen nicht konfessionslos seien, der jüdische ReligioaSunter icht d:m christlichen gleichgestellt sein solle, in Betreff de» Ortes, der Zeit nnd der Atteftirung deS Unterrichts. ES entspann sich eine längere, eingehend« Debatte über da» Berhältniß von jüd. Elementar- und Religionsschulen. (Rahmer verlanzte, daß eS in einer These ausgesprochen werde, daß Gemeinden, die die Mittel dazu hätte», sich mit Rrligionsschulen nicht begnügen dürften, sondern di« Pflicht hätten, jüdffch« Elementar- und BorbereitungSschulea zu gründen; er verwies, als man ihn auf den Beifall solcher Schulen hinwieS, auf das WachSthum der mit geringen Mitteln begründeten Elementarschule in seiner früheren Gemeinde Thorn.) Philppsohn stellte den—BrrragungSantrag. Die Angelegenheit sri noch nicht spruchreif. Rahmer spricht gegm Vertagung diese» wichtigen Gegenstände»; eher hätte man die Berathung über Wanderbettrlei vertagen können (biS zum nächsten Gemeindetag, der in 3 Jahren wieder zusammentreten soll), daS hätte nicht» geschadet; aber Schulanlegenheiten seien immer Dringlichkeitsdinge, die Schulkinder könnten nicht warten. Die Bersammlung nimmt hierauf in letzter Stunde den folgenden Antrag de» Professor Lazarus an: ,„Jn Erwägung, daß eS heilig« Pflichr jeder Gemeind« ist, den Religionsunterricht auf alle Weis« zu fördern, dieser Zweck aber nur durch möglichste Parität erreicht werden kann, so möge der Ausschuß dem nächsten Gemeindetage sowohl Thesen mit incontroverser Motivirung vorlegen alS auch Schritte für derm Ausführung vorbereüen." — Daß zum Bororte de» Gemeinoebunde« die Gemeinde Berlin ernannt wurde, giebt, wenn man erwägt, daß Berlin den Gemeindetag gar nicht beschickt hatte, (LazaruS war nur als Priwatperson erschienen) manches zu denken. Die Namen der zum Ausschuß Gewählten brauche ich Ihnen nicht zu nennen, da «ich der Telegraph dieser Correspondentenpflicht überhoben hat. SS befinde» sich 5 Juristen in demselben, mögen sie etwa» Erkleckliche» für die Rechte der Gemeinden erzielen! A-»lt»terß, den 19. April (Orrig Corresp.). Da« hinterlaffene Vermögen de» vr. Losch beträgt ca. 133,000 Thaler. Außer den für einige noch lebende Verwandte bestimmten Legaten — Losch war unverheirathet, in Hamburg lebt ihm ein gleichfalls betagter Bruder — ist e» zu wohsthätigen Zweken bestimmt und zwar: 1. Der hiesigen Provinzial-Blindenanstalt 2000 Thlr. 2. Dem Hilfsverein für städtische Armenpflege 2000 „ 3. Dem Dinterverein (der Lleinkinder-Vewahranstalten unterhält) 2O'0 „ 4. Dem israelitischen Frauenverein (Wittwen- und Waisen unterstützend) 2000 „ 3. Dem v. FaciuS'schen Frauenoerein (gleicher Tendenz, konfessionslos) 2000 „ 6. Dem Gesinde-Prämienverein (der zugleich alte Dienstboten unterstützt) 1300 „ 7. Dem Lunstverein (Gemäldeoerein) 1000 „ 8. Der „Friedensgesellschaft" (unterstützt Ltudirend« aller Confessionen) 1000 „ 9. Zum Fond» de» zu begründenden städtischen SiechenhauseS 5000 „ 10. Pestalozzi-Verein (unterstützt Elementar lehrer) 1000 „ 11. Israel. Stift (Alterversorgungsanstalt) 5000 „ 12. Wohlthätige (Gesellschaft (Israel.)' nametlich zum Fond» für Schulgeld 5000 „ 13. Der Univerfttät zu Stipendien (bei gleicher Würdigkeit sind Juden zu bevorzugen) 3000 „ 14. Zur Erweiterung de» ftädt. Lrankenhause» 4000 „ 15. Der jüd Gemeinde (zur Lrankenpflege und mit der Verpflichtung, ihm einen einfachen Leichenstein zu setzen) 4000 „ 16. LönigSberger Unterstützungsverein (Handwerker-DarlehnSkaffe, ursprünglich jüd. jetzt konfessionslos) 1000 „ 17. Dem Prov. Gewerbe-Verein 500 „ 18. Verein zur Rettung Schiffbrüchiger 500 „ 19. Verein zur Rettung verwahrloster Linder 1000 „ 20. Der Rest (ca. 60,-70,000 Thlr.) ist zu einer Losch- Stiftung bestimmt, die nach dem Vorbild« der MendelSsohn'schen Stiftung zu Berlin jüdische Waisenin Familien unterzubringen und zu erziehen bestimmt ist; im Falle, daß dieAuSführung nicht möglich sein sollte, soll die Summe einer bestehenden Waisen-Aastalt überwiesen werden. Lleinerr Summen waren zur sofortigen Vertheilung bet dem Begräbniffe bestimmt. Wir schließen hieran noch Folgende» zur Charakteristik L'S. Losch war ein „angenommene»" Lind und der ganze Stolz seiner alten Adoptivmutter, die er zärtlich liebte und noch in späteren Jahren täglich besuchte, so daß sie ihn gern ihren „dankbaren Sohn" nannte, ein Ehrennamen, den er sich auch um Vaterstadt und Vaterland verdient hat. * Kannover, 18 April (Orig. Corr.) Bei der gestrigen Schlußvertheilung der eisernen Lrruze ist Herr Eduard Reuhau» von hier decorirt worden. ES ist derselbe junge Mann, der, wie s. Z. in Ihrem Blatte erwähnt worden, sein« Chanuckalichter