Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 17-18.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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136 nenn nicht plötzlich die Competenzfrage aufs Tapet -Tracht wäre, welche das Wasser auf der Mühle war, um unS mit unserem Anträge abzuweilen. Der diesbezügliche Bescheid des Magistrats lautet nun wie folgt: Neu-Stettin, den 22. März 1872. „Auf ihr Gesuch .... wegen Verlegung der hier besiebenden Wochenmärkte eröstnen wir Ihnen, daß nach 8- 65 der Gewerbe-Ordnung vom 21. 1869 die Zahl, Zeit und Dauer der Messen, Jahr- und Wochenmärkte von der zuständigen Verwaltungs-Behörde also von der Kgl. Regierung festgesetzt worden, wir also nicht kompetent sind, die auf den Mittwoch u. Sonnabend seit länger denn 60 Jahren hier bestehenden Wochenmärktm Ihrem Antrag gemäß zu verlegen, auch keine genügende Veranlassung haben, eine solche Verlegung bei der Kgl. Regierung zu b« „tragen." Der Magistrat. An Herrn W. Löwe und Genossen. Herr Löwe ist nunmehr entschlossen, es nicht bei dem Magistrat-Bescheide bewenden zu lassen, vielmehr die weitern geeigneten Schritte zu unternehmen und diese wichtige Sache bis zur letzten Instanz hindurch zuführen, worin er gern von erfahrener Seite her mit den etwa noch erforderlichen J„- structtonen versehen sein möchte. Hoffentlichst wird dieser W.nk genügen, um für unsere desfallsigm Bestrebungen ein lebhaftes Interesse in den geeigneten Kreisen zu erwecken und aus diesen uns wichtige Rathschläge zugehen zu sehen! Wiewohl eigentlich sämmtlichen Gemeinden Preußens (nach ihrem richttgen Dafürhalten), in deren Mitte der Wochenmarkt auf den Sonnabend fällt, die heilige Pflicht obläge, sich zu verbinden und gemeinsame Schritte beim Ministerium resp. Landtage zu umernehmen, um dem das jüdisch-religiöse Leben auf's Erheblichste schädigende Uebelstande im Allgemeinen abzuhelfen, so wäre es schon auch ein Gewinn von unberechenbarer Tragweite, wenn diese heilige Aufgabe vor der Hand auch nur loealiter gelöst würde, da dies nicht nur Nachahmung erwecken wurde, sondern von principieller Wichttgkeit für alle Gemeinden wäre. Noch scheint es mir, an dieser Stelle hervorzuheben, daß der hiesige Superintendent, mit welchem ich in derselben Angelegeheit eine Unterredung hatte, den Wunsch nach Verlegung des Connabend-Wochenmarktes mit der jüdischen Gemeinde theilt und zwar aus dem Grunde, weil er am Sonnabend von den Landleuten zu sehr überlaufen und dadurch in seiner Vorbereitung auf die Sonntagspredigt empfindlich gestört wird, und würde er auch deshalb im Falle einer Anfrage, wie er ausdrücklich hinzufügte, einen desfallsigen Anttag gern mit allen Kräften unterstützen. 'Ich sollte meinen, daß dies auch bei den anderen Herren Geistlichen in den Städten, in denen der Wochenmarkt auf Sonnabend fällt, der Fall sein müsse. Das bekannte Sprichwort: „Lea extreme se toncbent“ würde in diesem Falle eine ebenso interessante als wichtige Anwendung finden. vr. H. T. (Wir haben die Angelegenheit nicht aus dem Auge verloren, sind aber noch mit den Vorbereitungen beschäftigt. Das Vorgehen einer einzelnen Gemeinde ist löblich, kann aber wohl kaum auf Erfolg rechnen. Red.) v. Aus Aorbdeutschkaud, 11. April (Orig. Eorresp.) Man bringt mir Nr. 14 des „Israelit", welcher am Schuschan- Pmim geschrieben, allerdings eine sehr katzenjämmerlich gereizte Stimmung verrathend, „adreßlose Wiener Briefe" bringt. Adreßlose Briefe werden schwerlich an den rechten Mann gelangen, indessen der Verfasser meint Briefe an ververschiedene Adressen, er nennt das adreßlos. Meinetwegen, ich bin kein Schulmeister und lasse ihm seine AusdruckSweise. Der bezeichnete Brief beschäftigt sich indessen ausschließlich mit meiner Correspondenz in Nr. 12 d. Bl., die Sie unter der Ueberfchrist „Die Vorgänge in Wien" gebracht haben. Mein Gegner unterzeichnet seinen Brief mit vr. Wiener, und weil er dies für gut gefunden, schimpft er zunächst darüber, daß meine Correspondenz anonym sei. Als ob es irgendwie gebräuchlich, als ob es nicht lediglich besondere Ausnahme oder Eitelkeit und dergleichen wäre, ZeitungScorrespondenzen mit Namensunlerschrift zu versehen? Dieser vr. Wiener beginnt nun seine Auslassung mit dem Geständniß, daß er lange geschlafen habe, um das er die Zeit und diese ihn nicht mehr verstehe. .T“113*T JJ’jbt. wir theilen sein Geständniß, die erste Hälfte ist richtig, die zweite ist es nicht; wir verstehen sehr gut, was er meint und will, doch ich habe durchaus nicht vor, den ganzen Brief zu beleuchten, ich beschränke mich auf die Hauptsache. Ich hatte vr.Güdemaun gegen die „nichtswürdige Insinuation" in Schutz genommen, als ob er seinen Principien um des Geldes willen untreu werden könne. Die angeführten Worte bezeichnet vr. W. als „norddeusschen Junkerjargon." Ihre Leser werden sicherlich mit mir der Ansicht sein, daß vr. Wiener seinen Landsleuten und den Bürgerlichen überhaupt einen furchtbaren und ganz und gar „nichtswürdigen" Schimpf anthut, wenn er behauptet, nur Norddeutsche und Junker würden den Vorwurf, ihre Grundsätze für Geld preiszugeben, „nichtwürdig" finden. Hält er für seine Person die Sache für nicht schlimm, so lasse er Andere aus dem Spiel, doch das Stärkste kommt noch. Ich hatte referirt, vr. Güdemann habe für ein Oberhaupt der Orthodoxen Unterstützungen gesammelt, vr. Wiener sagt dagegen: „warum macht der Herr denn das Oberhaupt nicht namhaft?" Ich halte es für eine Beleidigung des Menschenverstandes und der Sittlichkeit ihrer Leser, wenn ich dagegen j etwas sagen wollte, dem Herrn vr. Wiener aber bemerke ich: wer für einen anständigen Mann in, wie dieser glaubt, diSj cretester Weise sammelt und nachher dessen Namen an die i große Glocke zu bringen im Stande ist, der ist nach aller : sittlich Fühlenden Urtheil ein Schurke und hat speciell nach j jüdischer Lehre kein Odelek I'olam haba. (Abot III. 15.) : Daß der Redakteur des „Israelit" diesen Passus der Correi spondenz ohne Einrede passiren läßt, ist unbegreiflich: hält! Hr. vr. Lehmann das öffentliche Namhaftmachen in solchen Fällen! für zulässig und gerecht? Hat er über allem löblichem, öffent-; lichem und publieirtem Collectiren vergessen, daß es auch Wohl-; thaten gibt, die zur Uebelthat werden, wenn die Welt von , ihnen erfährt? zu einer Sünde, schlimmer als alle „zwischen! dem Menschen und Gott" begangenen, weil es für diese Sühne > gibt, nicht aber für einen an der Reputatton eines Mannes i von Ehren begangenen Frevel? Die Anmerkung, dieHr. vr. Lehj mann zu der betteffenden Stelle macht, bezeichne ich einfach 1 als erfunden oder erlogen, oder beides. Den großen Rest i des Wiener schen Briefes lasse ich auf sich beruhen. „Der Streit dreht sich um Weizen, und jener macht Einwand wegen Gerste." Dergleichen Kunstgriffe sind sehr pilpulistisch, aber auch wer sie nicht mit dem talmudischen Kunstausdrucke bezeichnen kann, durchschaut sie doch. Ich habe nämlich gesagt, der R. A. Spitzer sei im vorigen Sommer mit vr. Güdemann in Beziehung auf die Cultusfrage (denn davon allein war ja die Rede!) Hand in Hand gegangen, vr. Wiener entgegnet, ihre Ansichten seien in anderen Dinge:: verschieden! Als ob das nicht ganz natürlich wäre!