Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 16.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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126 Ijche Gutdünken an di« Stelle de- Religio»sgesetz«s treten dürfe, davon haben wir kein Wort gesagt. Andere wieder werden glauben, daS, was hier insbesondere über dm im Ledulcimu »ruck rodificirten „Ausgleich" gesagt sei, habe keine Verwandschaft mit dem, der heutzutage zwischen dm in Gemeinden dissenlirrndm Parteien gesucht werden solle. Damals hätten nur gelehrte Ansichten einander gegenüber gestände», und die ganze Ausgleichung sei ein Werk der Theorie und Forschung. Dem ist aber nicht so. Im Gegmtheil; auch damals erscholl seit Jahrhunderten die Klage: „die Tora wird zu zwei, zu hundert Tora's, der Eine erlaubt, der Andere verbietet" — die Gefahr eines Zerfallen-, des Abfalls von dein Gesetze, weil es zwiespältig gelehrt wurde, stieg von Geschlecht zu Geschlecht. Aus dem dringenden praktischen Bedürfnisse, um des Friedens und des Fortbestehens der Gemeinde Israel willen, ging R. Jos. Karo an daS Riesenwerk, es mußte eine Einheit geschaffen werden, und er hat oft genug den Knoten zerhauen, der nicht zu entwirren war. Hätten wir heut einen Mann seines Gleichen, seines Geistes, seines WollenS md Könnens! <ks wurde alles weit besser sich gestalten. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Stettin, 8. April. Wie wir in Nr. 13 d. Bl. berichtet haben, hat der Vorstand der hiesigen Synagogen-Gemeinde «ine Eingabe an den Reichskanzler gerichtet und ihn um seine diplomatische Verwendung bei der Rumänischen Regierung zu Gunsten der dortigen Juden gebeten. Die Antwort ist sehr schnell eingetrosfen und lautet: Berlin, 2. April 1872. Die in Ihrer Vorstellung vom 26. v. Mrs. erwähnten brklagmSwerthen Vorgänge in Rumänim sind der Aufrnerksamkrit der Regierung Sr. Majestät de» Kaiser« und König« nicht entgangm; und wenngleich ich die Hoffnung hegen dars, daß die Rumänische Regierung der Pflicht, die Wiederkehr solcher Ereesse zu verhindem, genügen werde, so habe ich doch, bei der lebhaften Theilnahme, welche da« Schicksal Ihrer Glaubensgenossen bei Sr. Mas. erweckt, Veranlassung gcnommen, dm Vertreter der Kaiserlichm Regierung in Bukarest in Ucbcreinstimmung mit dm ihm schon früher ertheiltm Instruclionm erneut angewiesen, bei der Rumänischm Regierung sich für Maßregeln zum Schutze derselbm zu verwmdm. den Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Stettin. 8. — Aerki«, 11. April. (Orig.-Eorresp j Ich erhalte soeben die Wochenschrift vom gestr. Datum und beeile mich eine, zwar sehr unerhebliche, aber doch nicht ganz uninteriuteressante Bemerkung zu der darin enthaltenen Eoirespondenz von hier niederzuschreiben. Das dort besprochene Inserat der „Rat.-Ztg." ist mir nicht bekannt geworden, ich vermuthe aber, daß es als Ironie aufzufassm sein möchte. Wenigstens hat di« „Voff. Ztg." kürzlich ein solches ironisch gehaltenes Lob der rastlosm Thätigkeit I)r. Geigers zu Gunsten der perfischen Iudm gebracht, und ein paar Tage nachher wlgte dann die „Berichtigung," die Notiz beziehe sich nicht auf Dr. G., sondern auf Dr Hildesheimer. Daß die schmutzige Wische vor aller Augen gewaschen wird, ist wohl groß- oder weltstädtisch. Ein anderer gemeiner Mensch rächte dann Dr Gei - ger dadurch, daß er die Tochter des Dr Hildesheimer mit einem jungen Literaten verlobt sein ließ; ähnliche Späße hat man sich hier auch schon mir einem andern jüdischen Theologen erlaubt. Zu solchen Gemeinheiten müssen die politischen Zeitungen ihre Spalten (doch wohl nur ihre Znseratentheile — es gilt jedoch in dieser Beziehung wirklich gleich. Red.) hergrben, damit nur alle Welt die Zerrüttung der hiesigen Gemeindeverhälrnissr kennen lerne. (Zur Ehre der wirklichen Berliner vermuthrn wir, daß nur der unter dem massenhafter Zuzuge stark vertretene Mob dergleichen Preß-Straßenjungenstreiche begeht. Red.) Ich schließe einige wohlthuende und eher mittheilenSwerthe Nachrichten an. Ihre Majestät die Kaiserin hat dem Perser- ComitS 500 Thlr. und der Kranken-Verpflegungsanstalt der hiesigen jüdischen Gemeinde H 00 Thlr. zugehen lassen. Der selige Kosch hat, wie versichert wird, nicht nur ein symbolische« TlK. sondern die ewig heilige Bekenntnißformel Israel«, daß Schma, von Anfang bis zu Ende, vor seinem Verscheiden ausgesprochen. Der Todtenfeier in der neuen Synagoge hake ich nicht beiwohnen können; ich gestehe, daß ste nach den Re-! frraten in den Zeitungen mir zu pompös und etwa« katholisch i zu sei» schien; Augenzeugen versichern jedoch, daß jene Schil-! derungen gefärbt seien, und daß das Ganze den Charakter brr Einfachheit gewahrt habe. > * Kannover, 4. April. (Orig.-Corrcsp.) Ein kürzlich! in unserer Geineinde vorgekommener zweiter Fall verweigerte! Beschneidung hat große Aufregung erweckt. Ueber de» erst,» | —- in derselben Verwandschaft vorgekommenen — haben Sie! s. Z. berichtet. (Vrrgl. Zsr. Wochenschr. 1870 S. 214). — Herr Landrabbiner Dr. Meyer hatte damals die zuständig,,, Instanzen vergeblich beschritten, um die Eintragung de« Kindes in die Listen der israelitischen Gemeinde verweigern zu dürfen. Andere damals beabsichtigte Schritte innerhalb der Gemeinde selbst unterblieben, weil der Krieg bald nachher ausbrach und die Aufmerksamkeit ablenkte, vergessen und eingeschlafen ist die Sache jedoch nicht. Ein von Herrn Dr. Kayserling jetzt verfaßtes und in Umlauf gefetztes Circular verlangte, daß die Chebra — der fast die ganze Gemeinde angehört — erklären solle: „alle diejenigen, welche ihre Kinder nicht beschneiden lassen, können nicht Mitglieder der Chebra sein oder bleiben." DaS Circular fand großen Anklang und 97 Unterschriften, obgleich es nur einem Theile des ca. 190 Mitglieder zählenden Vereins hatte vorgelegt werden können. Am Sonntag Abend fand nun die General-Versammlung deS erwähnten Vereins statt und die Resolutto» kam zur Verhandlung. T>ie von dem Landrabbiner mit gewohnter Umsicht geleiteten Tukanen währten von 7'/, —12'/, Uhr Nachts. Die Gegner jene« Antrages brachten eine motioirte Tagesordnung ein, worin die Unterlassung der Beschneidung aufdas schärfftegetadelt, dieEnt- ( ziehung derWohlrhat desVereins jedoch abgelehnt wurde. Principiell läßt sich gegen diese Tagesordnung nichtseinwenden, auch' ist nicht eine einzige Sttmme gegen die Beschneidung laut geworden, vielmehr betonte der Wortführer der Gegner des Antrags, Ober-Gericht«-Anwalt Benfey, daß er feine Kinder aus voller Ueberzeugung habe beschneiden lassen. Zum Schlüsse gab der Landrabbiner das Präsidium ab und sprach eingehend und entschieden für den Antrag. Die Tagesordnung wurde mit überwiegender Majorität abgelehnt, darauf entfernten