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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 15. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 15.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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116 gestand« hat, übersendet un« nachstehende« Schreiben, wohl ein« der letzten von dem Seligen auSgegangenm. Dasselbe zeigt auf« deutlichste und rührendste, wie Kosch Wirklich bi« die letzte Jtrtft «chegt», sich seiner «dkm Ausgabe unterzogen und wie sein letzte« öffentliche« Wart der Sache seiner GlaubenSgenosst» gegolt« hat. Hochgeehrter Herr! Obwohl seit dem 18. Derember 1871 schwer erkrantz und noch immer melleicht für immer wesentlich leidend, habe ich I mich seit dem Wiederbeginn der Sitzungen nach den Ferien, also seit dem 8. Januar d. I. mühsam in die Sitzungen ge- I schleppt, aber mich ganz passiv verhalten. Bei dem Etat de« : Oberkirchenrath« habe ich mich jedoch des Worts nicht ent-! halten können, auf deffen vorjährigen Erlaß und deffen Mo-! tivirung durch da« Konsistorium der Provinz Brandenburg j htnzuweisen. Es scheint dadurch mein Zustand wieder verschlimmert zu sein und seit vorig« Freitag bin ich auf meine Wohnung, die mir der zeitige Präsident, freundlich mir entgegenkommend, in seiner amtlichen Behausung, um mehr Ruh« i und Bequemlichkeit zu finde,!, eingeräumt hat, consignirt. Ich übersende Ihnen beikommend den stenographischen Bericht der > entsprechenden Sitzung und bitte mit diesem geringen Zeichen meiner Hochachtung mit Rücksicht aus meinen Gesundheitszu- | stand vorlieb zu nehmen, da mir das Schreiben sehr schwer > wird. Hochachtungsvoll ergebenst | Berlin, 5. »Februar 1872. Dr. Kosch. j Wir schließen hieran noch einige Bemerkungen au« einem - Artikel des „Franks. Journal" — „Kosch war ei» exempla-! rischer Mensch, ein Zeugniß, das ihm selbst seine Gegner aus-! stellen. Seine jüdischen Glaubensgenossen werden das Fehl« | de« Abgeordneten für Königsberg in der Kammer ganz besonj ders beklagen. Nicht daß Ko sch jemals specifisch jüdische Znreresi« verfocht« hätte; das lag seinem ganzen Denk« fern und vertrug fich nicht mit seiner gewiff«haftm Auffaffung de« Mandat«. Aber allerdings trat er für diejmigen Derfafiungsbesttmmungen ein, welch« dm Iudm gleiche staatsbürgerliche Rechte mit den übrig« Staatsangehörigen garan- I tirm. Es gab eine Zeit, wo Derjmige für besonders fromm galt, der den Ind« rin« Hieb versetzte. Hatte doch erst vor Jahresfrist der Oberkirchenrath ein Edict erlaffm. das die Bekenner der jüdisch« Religion förmlich dem Haß und der Verachtung Anderer prei-gab. Solch« Ideen und Besttebungm gegmüber kam eS Ko sch darauf an, die Rechte der Juden einzufordern. Urber da« Recht ging er nie hinau«; diesem Recht galt seine letzte Red«, die er bei dem EtatStitrl hielt, der für den Oberkirchmrach Subvmtionm auswarf. Im Uebrigm war Kosch, als alter ParlamentSmann von 1848 her, langjährige« Mitglied der Geschäftsordnungs - und der Budget-Commisston. In sein« Deduktionen überwog das Gnnüth dm Verstand, und dämm warm sie nicht immer schlagend, aber jederzeit auf sittlicher Basis ruhend. Biel Verwandte« in sein« ganzen Anschauung« hatte Kosch mit dem vor Jahren verstorben« Immermann. Wmn nur alles mit dem Recht sich vertrug — da« llebrige war ihm gleichgültig. „Ist da« gut oder nicht?" fragte oft sein« Frmnd Kosch der alte Waldeck, der ganz in seiner Näh« saß, und stimmte Kosch nüt ihm überein, so war Waldeck'« Bewußtsein von dem Richttgm seiner Behauptung« um so sicherer. Man wird Kosch noch hoch in Ehr« halten, wenn längst sein Leib in Staub zerfall« sein wird." Wider de» Atro«, cschlutz.» »>i ■ Trennung deH.Staate« von dpt Ktrch«, Entfernung de« j ReliMlonSnnterricht« au« der Schul«; dtzd Md die Ziele, dmen ' di« neue Wendung der Dinge zustrüt, ttenAlnrn steuern bewußt und eifrig dahin, die Andern w^rde^voi» Strom dahin getrieben. Trennung, Loslisung des Staates von der Kirche kann I uns freilich nur erwünscht sein. 'Mit dem Indmthum hat der deutsche Staat nie eine Verbindung gehabt, es ist daher nichts zu lösen; daß der Staat dem Judenthum das leist« werde, was er bisher den Kirchen, auch denen der Minorität geleistet hat, daß er Parität nach dieser Richtung hin vollständig durchführen werde, steht nicht zu erwarten, je vollständiger daher j«e Trennung dnrchgefübrt wird, desto bester, desto gesicherter die Gleichstellung unserer Religion. Auch die Entfernung des confessionellen Religionsunterrichts aus den Schul« würde uns einzelne Bortheilr bieten; die Elementarschule ist jeyl inehr oder weniger streng christlich, die nach den Regulativen eingerichtete ist für israelitische Kinder ganz unbrauchbar, nur wenn sie rein weltlich würde, könnte sie alle befriedigen. Für jetzt ist indessen in den niaßgebenden Kreis« davon »och keine Rede, es bandelt sich erst um die höheren Schul«. Diese mit dem engherzig confessionellen, piettsttschen Geiste zu durchtränken, ist bisher, de» besten Willens dazu ungeachtet, im großen Ganzen nicht gelungen, gleich wohl lag die Befürchtung nahe, daß, wenn noch 20 Jahre im Eichhorn-Raumer-Mühlrr'schen Geiste und System bei Anstellung der Lehrer u. s. w. fortgearbeitet worden wäre, die Lage der jüdischen Gymnasial» und R«lschülrr eine sehr bedenkliche hätte werden müssen; die neue Wendung überhebt uns dieser Besorgniß, aber haben wir uns nun „über d« Sturz der Feinde" zu freuen? Haben denn nicht selbst die berufenen Regulative, dem Geist« des platten Rattonalismu« und Uttlitarismn« gegenüber, auch ihre b«ierke»Swerthen Lichtseiten? (Wir könnm diese Frage hier nicht nebenher erürte«, Sachkundige und unser» Ansichten Nahestehend« werden mit uns übereinstiinm n). Wir würden uns also freu«, wmn nur der erelusiv« EonsessionaliSmuS. das „Durchsäuem," de« ganzen LehrenS und Lernens mit den christlichen Dogmen beseittgt, das Religiöse dagegen erhalten, bewahrt und gepflegt würde — wird aber die neue Wendung nicht zum entgegengesetzten Extrem führen? Bleiben wir jedoch bei dem was faktisch vorliegt, stehen. Die neue Verordnung des CultuSministers läßt dm Religionsunterricht für christliche Schüler höherer Lehranstalt« noch als obligatorisch fortbestehen. ES ist keiueSweg« gestattet, daß die Schüler ganz ohne Religion-unterricht bleiben. Es muß nachgewiesen werdm, daß und bei wem fie ihn erhalt«, die Qualifikation des Lehrers muß der Behörde genügend dargethan werdm. Nur da« ist nicht mehr vorgeschrieb«, daß der Schüler an den Religionsstunden der Schule theilnehme, die Eltern können ihn von dies« dispmstr« lass«. Man ist ziemlich allgemein der Ansicht, daß dies« Verordnung nur ein Uebergangsstadium bezeichne, uud daß der Religionsunterricht den Charakter eines obligatorisch« Lehrgrgmstandes ganz verlier«, wmn nicht gar ganz an« der Schule verwies« werdm solle. Wie dem sei, so ist für jüdisch« Schüler damit der bisherige AusnahmSstand festgestellt, an eiue Aeaderuaß nicht mehr zu denken; di« jüdisch« Schüler wird« defiuittv „keine Religion Hab«" — in der Schule und i« Zeugniß. i

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