Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 14.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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109 ist fei« „Einladung zu drr am Sonntag den 31. März c. stattfindenden Prüfung der Religionfeschule der jüd. Gemeinde" (Dirigent: vr. Kirschstein) aufegegeben worden. Diese Einladung unterscheidet sich äußerlich von den alljährlich erschienenen Programmen*) darin, daß fie anS einem großen Doppelquartdlatt besteht, welchedie üblichen Schulnachrichten und Bekanntmachungen enthält, während die früheren Programme in dem beliebten Ortavformat mit einer Abhandlung de- Dirigenten erschienen. Diese an sich nicht wesentliche Veränderung mag in ökonomischen Rücksichten ihren Ursprung haben und wird der Schulverwaltung um soweniger zur Last zu legen sein, als dieselbe erst kürzlich durch Erhöhung der Lehrerdotationen eine dankrnfewerlh« Liberalität gezeigt hat. Aber es ist ein anderer Punkt, drr zu ernsten Betrachtungen Anlaß gibt, nämlich die stetige Abnahme der Zahl der Zöglinge, welche die Religionsschule besuchen. Zm Zähre 1870 betrug dieselbe 338 (186 Knaben und 152 Mädchen)'; im Jahre 1871 betrug sie 320(178 Knaben und 142 Mädchen) und in diesem Zahre: 286 (158 Knaben und 128 Mädchen). Es zeigt also das vorige Zahr gegen das vorvorige ein Minus von 18, und diesegegen das vorige ein Minus von 34, zusammen ein Minus von 52 Zöglingen. Und doch hätte man gerade das Umgekehrte erwarten sollen. Die jüdische Gnneinde Berlins ist in fortwährender, rapider Zunahme begrifim; die Zahl der beitragenden Mitglieder ist ca. 5000. Dabei liegt die Anstalt jetzt in einer Stadtgegend (Neue Friedrichsir. 34), die gerade von der Mittelklasse jüdischer Einwohner außerordentlich stark bevölkert ist; sie hat die schönen, geräumigen Klassen einer neuerbautrn städtischen Schule zu freier Benutzung — und doch vermindert sich der Besuch alljährlich. Früher hatten wir nur eine Gemeindesynagoge und nur einen Prediger; das belehrende Wort wurde höchstens alle vierzehn Tage vernommen; man betete nur hebräisch und für den Messias und für Jerusalem — und die Religionsschule wuchs und schwoll von Zahr zu Zahr. Zetzt haben wir zwei (an Feiertagen drei) Gemeindesynagogen und seit zwei Zähren drei Prediger; an jedem Sabbath und jedem Feiertag wird in allen Synagogen gepredigt; an dem Gebetrilual wird fortwährend geschnitten und gedrechselt — und die Zahl der Unterricht in der Religion Begehrenden vermindert sich in betrübendem Maß«. An dem Lehrpersonal liegt es wohl auch nicht; mir demselben sind seit zwei Jahren nur sehr unwesentliche Veränderungen vorgegangen. Etwa» ist faul in unsrer Gemeinde; aber was/ — .W. K«t«5»rg, 25. März. (Orig.-Corrrsp.). Zhr« Wochenschrift Rr. 12 bringt einen Artikel aus der „Reform" vom 7. d. Mts., welcher unklar uud ungenau über einige Wandsbecker Verhältnisse berichtet; zur Berichtigung möge Folgendes dienen: Ungefähr 3 bis 4 Mitglieder der Hamburger Grnieind«, di« hier ihren Geschäftsbetrieb und in den, unmittelbar an unserer Grenze liegenden holsteinischen Städtchen Wantsbeck ihren Wohnsitz haben, wurden von dem dortigen jüdischen Gemeindevorstaird zur Zahlung eines um die Hälfte höheren Beitrag» wie bisher ausgefordert. Die Betheiligten wandten sich mit einer Beschwerde deßhalb an den Graf von Leoetzow zu Rheinbeck, Landrath des betreffenden Kreises Stonnarn; dieser verwies sie mit ihrrmGesuch an die Regierung in Schleswig, Wir bemerken sei bicfct Gelegenheit, daß un« bereit« einig« Schulprogamme ,ugegangm find, und daß wir diejelten zur Anzeige I,ringen »erden, sobald ein« größere Zahl »orlirgen wird. (Red.) | welche es abschlug und sich auf ein noch bestehende» holsteinisches! Gesetz von 1883 bezog, woraus Hervorgeyen soll, daß bei I Schätzung der Gemeindesteuer die jüdisch« Behörde keine Rücki sicht auf eine etwaige sonstig« Besteuerung an einem fremden Ort« zu nehmen verpflichtet sei. Nach diesem Bescheid hat j man die Absicht, sich an dafe Cultus-Ministerium zu wenden. > — Die Prüfungen in den Schulen behufs Berechtigung zum j einjährigen Freiwilligendienst haben für die öffentlichen jüdischen , Znstitute zu dem Resultat geführt, daß bei der StiftungSschule von 1816 von 8 Angemeldeten 6 das Examen bestanden; von Seiten der Talmud Tora-Schule hat eine Meldung von 3 Knaben stattgefunden, sie wurde indeß, noch vor der Prüfung, wegen deren noch zu jugendlichem Alter zurückgenomme». — Zn jüngster Zeit ist von der Regierung in Schleswig- Holstein drr Altonaer israelitischen Gemeinde aufgegeben worden, binnen drei Monaten das Oberrabbinat, welches zugleich Landesrabbinat ist, wieder zu besetzen. Den Shroanb, daß die Gemeinde neue Statuten ausgearbeitet, die sich noch in Händen der Regierung befänden und noch nicht bestätigt seien, weshalb sie noch nicht wählen könnten, hat die Vorgesetzte Behörde nicht gelten lassen wollen, sondern angeordnet,! daß demnach nach dem alten Modus gewählt werde und in Folge dieser Verfügung mußte der bisher eine Zeit lang aus sieben Personen bestehende Gemeinde-Vorstand gesetzmäßig durch noch zwei Mitglieder vervollständigt werden. Die am 19. d. Mts. vorgenommene Wahl fiel auf die Herren Rechtsanwalt Zulius Heymann und Adolph Kauffmann. Die besiegte Minorität, mehr conservativer Richtung, hat wegen eines angeblich vorj gekommenen Formfehlers gegen die Gülttgkeit der Wahl Protest eingelegt. — 1 .Die in Altona seit lange schwebend« Frage, betreffend dir Trockenlegung des alten, in der Mitte der Stadt be.egenen, seit Februar 1871 geschlossenen israelitischen Friedhofs scheint jetzt ihre endgültige Erledigung gefunden zu haben. DaS Aeltesten- Collegium der Gemeinde hatte seiner Zeit bei der Regierung gegen die zur Entwässerung nöthigen Arbeiten am Begräbnißplahe prolestirt; waS indeß nicht berücksichtigt wurde und Ende Oktober v. Z. einen abschlägigen Bescheid de» Oberpräsidiums in Kiel herbeisührte, welcher jetzt von der letzten Instanz bestätigt wurde. — Aus Htßet«ßesse» im März. Das „Lyuodalblatt" veröffentlicht nachstehendes Circular de» großhrrz. Hess. Ministeriums des Innern vom 14. Februar 1872 an die Kreisämter „betreffend: die Statistik bt* Zudenthumfe in der Schweiz, Deutschland und Oesterreich." „Eine im Zull v. Z. zu Augsburg abgehalte israelitische Synode beschloß ein« Statistik de» Zudenthumfe in der Schweiz, Deutschland und Oesterreich bearbeiten zu lassen und übertrug die Bearbeitung derselben einer hierfür niedergesetzten Commission, als deren Obmann Herr vr. Engelbrecht, Rabbiner an der Synagoge zu St. Gallen bezeichnet wurde. Dies« Statistik soll Nachweisung geben über Zahl und Namen der in den genannten Ltaaten bestehenden israelitischen Gemeinden, deren Zminobilien, Wohlthätigkeiifeanstalten, Vereine, Fonds, Stiftungen, staatsrechtliche Stellung rc. „Herr vr. Engelbrrcht stellte nun durch die Vermittelung der Kantonsregierung von St. Gallen an den Schweizerischen Bundesrath das Ersuchen, eine Erhebung des im beifolgenden Schema aufgeführte» Materials in den Schweizerischen Kantonen, welche israelittsche Gemeinden aufzuweisen haben, selbst anordnen und bei den auswärtigen Staatsregierungen auf