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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 12. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 12.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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94 wenn man sie nachher der offenbaren Lüg« zeiht, eine solche nicht schwer wird, das könnten Sie auch wissen. Doch weiter. R. L. Sp. Kat um die Güdemann'schen Conzesstonen in Betreff de- Sabbathgottesdienste» von vornherein gewußt und hat sie gebilligt, dawar im vorigen Sommer, ich weiß das, es war auch notorisch. Jetzt sagt er, die Aenderungen seien unzulässig; warum waren sie es früher nicht? Er hätte gleich im rorigen Sommer aus dem Rabbinat ansscheiden müssen! Aber er wurde von den Schomre hadath so lange bearbeitet, bis er jetzt, wo neu« Veranlassung zu einer Trennung gar nicht vorliegt, eine solche bei den Haaren herbeizog.*) Ich gehe auf die Principienfragen selbst nicht ein, das ist nicht mein Fach, aber klar ist doch, baß «S der Bo-fftand gewesen, der zurückgetreten ist. Daß der „Israelit" und alle die enigen, welch« überall und fc tont prix Secession herbeiführen wollen, jetzt Sp. auf den Schild erheben, ist sehr natilrlich. Jetzt ist er ihnen der Mesflas für Wien, für Oesterreich. Wo war denn dieser Herr früher? Wer hat da- Rabbinat in Wien aus dem Range des „Meischbeschauers" herausgehoben, wenn nicht Güdemann? Wer sonst als er wurde in den Zetrungen wegen seiner orthodoxen Ueberwachung des Fletschverlauf», der Ostersachen" u. s. w. angegriffen, verhöhnt? Da sprach kein Mensch von dem RabbinatS-Afseffor, „der hielt sich bet den 'Zerithen verborgen", hatte nichts zu verantworten. Da war es $., den die Orthodoxen priesen; den Nachhall au» jener Zeit haben Sie noch vor 14 Tagen im „Israelit" und der ,Lüd. Pr." gehört. Nur dem „Mag. Zido" und wie die Blätter alle heißen, war G. von jeher ein Dorn iw Auge. Natürlich, da saßen und sitzen in Ungarn viele hundert „Gelehrte und Schriftsteller", die ihr Dasein kümmerlichst fristen, indem sie für di« Partei schreiben oder wühlen, die sie eben bezahlt, und die wären alle so gern Prediger und Rabbiner an der schönen blauen Donau und könnten diesen Posten so trefflich ausfüllen . . . Die sollten nicht zürnen, daß so ein „Aschkenas", so ein „Breslauer" die „reiche Pfründe" erlangt? — „Beurtheile keinen bis du an seine Stelle kommst." (statt behüte Sie! bei mir wär's freilich von vornherein unmöglich. *) Daß die Ungar. Sch. had. mühsam U>rtn Trimm jurückhielten, alt «Sp. s. Z zum Frieden und von der Trennung abrieth, habe» wir wohl gemerku Sir habe« sich nur nicht an de, Schwager de« St. zu Pr. gewagt und ließen vr. S. ihre» Zorn entgelte». (Red.) Berichte und Correspimdenzen. Deutschland. Stettin» 12. März. Was wir im vorigen Blatte unter „Stettin" über den Erlaß betreffend den Religionsunterricht gesagt haben, hat sich alsbald vollständig bewahrheitet. Schon am 8. d. Mts. hat im Abgcordnetenhiuse die Verhandlung über die Petitton der israelischen Corporatton zu Schneidrmühl stattzefunden. Wir haben in Rr. 4 dies. Bl. im Leitartikel sowohl den Sachverhalt dargelegt, wie auch die prinzipielle und materielle Tragweite diese- Falle» für alle preußischen Zudm nachgewiesen, wir erinnern tanui, daß der Regierungscounniffar diese Wichtigkeit mit klaren Worten ebenfalls hervorgehoben batte. Die Unterrichtscommsflon hatte sich mit'/, Majorität g>mz zu Gunsten der Petenten ausgesprochen; jetzt sind dieselben abgewiesen. Die früheren Gegner haben nicht» mehr gegen die Petttion eingewendet, di« katholisch« Partei hat sogar durch Windthorst uud Reichensperger für die Juden gesprochen, nun ist es die Fortschrittspartei, die sich zwar nicht gegen Juden und Iudenthum, aber doch gegen eine günstige Entscheidung in dieser Sache wendet. Und ihre Argumentation geht dahin: die Religionsfrage muß — in Zukunft! — doch anders geregelt und der obligatorische Religions-Unterricht später beseitigt werden, darum — mögen die Juden «etter bezahlen. Im Uebrigen sind die Verhandlungen resultatlos geblieben, da sich für keinen der verschiedenen Anträge eine Majorität fand. ‘gM*)'««. Der zum Iudenthum gehörige Laufmann Hirschberg lsierselbst beantragte beim Eivilstandskommtffar des dortigen Kreisgericht» sein Aufgebot mit seiner aus der evangelischen Landeskirche ausgeschiedenen Braut zu proklamtren. Bei der Cioilehe wird nämlich das Aufgebot an der Gerichtsstelle 14 Lage lang öffentlich ausgehängt, worauf erst die Eintragung der- Ehe in die Civilstandsregister erfolgt. Der Antrag de» H. wurde als ungesetzlich mit dem Eröffnen zurückgewiesen, daß er entweder au« der Zudenschaft austreten, oder seine Braut sich diesem Glauben anschließen müffe. Al» H. sich über dies Dekret de» Kommissarius beim Kreisgericht beschwerte, schloß sich daS Kollegium deffen Interpretation an, und e-.kannie, daß in Preußen di« Civilehe nur zulässig sei für zwei Juden oder für zwei Dissidenten. Gegen diese Verfügung reichte H. unterm 20. Oktober v. Z. eine Beschwerde beim Kammergericht ein, und machte zugleich mehrere Fälle nahmhaft, in denen Ehen zwischen Juden und Dissidenten in Potsdam wie in Berlin gerichtlich legtrt waren. Erft unterm 3. Januar d. I. erfolgte ein merkwürdiger Bescheid, worin es hieß: „Die Beschwerde des H. erscheint nicht begründet, da ganz abgesehen ron der Frage, ob die Schließung einer Ehe zwischen einem Juden und einer Disstdenttn nach den besteherden Gesetzen überhaupt für zulässig erachtet werden kann, die Zurückweisung der Beschwerde schon um deshalb stattfinden mnß, weil nirgend vorgrschrieben ist, in welches Heirathsregister eine solch« Ehe eingetragen werden soll." Doch der Registernoth des Kammergericht» sollte von anderer Sette ein Ende g> macht werden. Herr H. überreichte die Verfügung des hohen Gerichtshöfe» dem Iustizminister und bat um Abhtf«. Herr Leonhardt oder sein Stellvertreter schrieb nun den Herren KarrmergrrichtSräthen: „Wenn ihr wirklich in den Ausführungsvorschriften des Gesetze» vom 30. März 1857 eine Lücke gefunden habt, so darf dieselbe keinesfalls dahin führen, den Abschluß einer nach dem Gesetz« zulässig« Che zu veretteln. Demnach verordne ich: Ehen zwischen Juden und Dissident^! werden sowohl in daS Register für die Juden als auch in daS für Dissidenten eingetragen. Ihr Herren mögt nun weiter berathen, wie eS mtt der Zulässigkeit dieser Ehen sieht." Und fl« beriethen und verfügten: WaS die gesetzliche Zulässigkett der Ehe zwischen Juden und Dissidenten an und für sich betrifft, so ist schon nach den in 8- 36 II. 1. des Allg. Landrechts entlaltenen Bestimmungen dieselbe für unbedingt ausgeschlosien nicht zu erachten; noch weniger aber kann das Vorhandensein eines solchen Verbots auf Grund der Gesetze vom 30. März und vom 23 Juli 1847 anerkannt werden. Solche» theilte das Kammergericht schon am 21. Februar dnn Kreisgerichte zu Potsdam mtt und defahl Beschleunigung der Angelegenheit. Hsreoka», 11. März. (Orig.-Corresp.). Folgende Mittheiiung dürfte für weitere Kreise nicht ohne Imereffe fein. Wie Ihnen nicht entgangen sein wird, habe ich im städtischen Realschulgebäud« ein Klaffenzimmer für meine hebräische

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