Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 8.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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I - «0 bleib«»? Rein! Wenn nun die ungarischen Juden da» als „Gewissensfreiheit bezeichnen und bejubeln, so «ag da» Hingehen; wenn aber deutsche orthodoxe Blätter einstimmen, so geschieht eS »ider bessere» Wissen. In Deutschland haben wir «ur in einigen Ländern oder Provinzen eine vom Staat anerkannte Gesammtorganisation der Juden, im größten Theile de» Lande» aber existirt nicht» Derartiges. Der Kemps, den dir ungar. Sclionire hadath geführt haben, würde also für den größten Thril Deutschland» (da» österreichische eingeschlossen) gegenstandslos sein. Aber auch für die einzelnen Gemeinden würde die Lösung, welche die 8ehomre hadath und der Minister Panier gefunden haben, unbrauchbar sein. Eine Petttion um Genehmigung der Constituirung orthodoxer Separatgemeinden würde in Deutschland nur Gelächter erregen; bei uns muß die Forderung lauten!: Freiheit für das Individuum, ob es einer Religion»- gemeinde bei treten will oder nicht Alle „8ohlachmono»"- Torten der Welt (solche Haben vor zwei JaHrm in Ungarn eine große Rolle gespielt) würden einen deutschen Mnister nicht bewegen, sich durch Einbringung eines besonderen, für dir orthodoxen Juden zugeschnittenen Gesetzes vor seinem Volke zu blamiren. Desgleichen würden alle vernünftigen Inden in Deutschland sich für ein spezielles Zudengesetz bedanken Hat Minister Panier die ungarischen mft einem solchen begnadet, jubeln die Lehomro hadath darüber, so mag das hingehen. Die „nngar.-jüdische Wochenschrift", das „congreßlich" gesinnte Organ, und viele bedeutende polittsche Blätter des Landes gehen in der Beurtheilung des Gesetzes von diesem Gefichtspmrkte aus und neunen es einen neumodischen ,„Jndmsteck:" ’ begreifen die» die Sohowxv-hadath-Organe nicht, Höhnen sie über die Klage, so haben sie keine Einsicht in polttische Fragen und sind überdies in ihrem Par'eitreiben befangen; stimmen aber deutsche orthodoxe Organe ein, so handeln sie wiederum wider besseres Wissen, oder wissen nicht, wa» sie schreiben. Sie müssen ferner, wenn sie mitreden wollen, wissen, daß Minister Panier ein Gönner und Schützling der Ultramontanen ist, er hat also sicherlich den Inden durch fragliches Gesetz keine Wohlthat erweisen wollen; der Spruch: „ich fürchte die Danaer, wenn sie Geschenke bringen", ist zwar nicht jüd.- orthodox, aber vernünftig, und daß ein talmndischer Spruch dasselbe meint, wissen die Herren ja. Wir haben überdies ein naheliegendes Besspirl an dem preußischen Judengesetz von 1847. Dieses hat die jüdischreligiöse Trauung für rechts-unverbindlich erklärt und für die Inden Civiltranung eingeführt. Aber nur der Einfälttgste wird sich nun rühmen, daß die Juden durch ein Gesetz bevorzugt seien und die Civilehe erlangt haben, um welche die Christen noch ringen; an Wohltha: und Bevorzugung hat der Gesetzgeber nicht gedacht, und diese Civilttauung für Juden ist zwar kein Unglück, aber ein „Indenfleck", der erst getilgt wird, wenn die Civilehe allgemein eingeführt ist. Weil wir hierauf hoffen, petitioniren wir nicht nm Wegschaffung der Civiiltrauung für uns, aber wenn es, umgekehrt, heute einem Juden etwa in Hessen oder Würtemberg einfallm wollte, um Erlaß eines Judengesetzes, betreffend Einführung der Civiltrauung für Juden vorstellig zu werden, so würde ein Ruf deS Zornes ihm dm Mund verschließ«. So steht die Sache bei uns, und in dieser Anschauung find alle Bernünstigm — Conservativ« wie Reformer — einig; zu den ungarisch-orthodoxen Anfichtm über die Ehre und dm Borzug besonderer Jndmprivilegim zuck« wir die Achseln und die Schreiberei derjmigm, welche jmen in deutschen Blättern secundiren, leg« . wir unwillig bei Sette.*) Lehm »vir nun weiter, auf welchem Prinzip sich die 8«Ao«ro-hadath-Gemeinden «baumwollen, mit andern Wortm, worin das Unterscheidend« Merkmal der „zwei Confessionen" im Jndenthum bestehen solle. Paragraph 1 des orthodoxm Organisationstatuts der jüdischen orthodoxm Confesston antwortet hinauf: „Die orthodoxm Juden Ungarns und Siebm» bürgens — Askenazim und Szefardim — welche sett ältest« Zeit auf der Basi» der im Schulchan-Aruch enthaltenen GlaubmSlehren stehen, constttniren sich al» selbstständige autonome - Confeision." Da sich auf Grund dieses Paragraph« ungarisch« Männ« constitmrt habm, so müsim sie in demselben auch wohl einen Sinn grfundm habm. Da» wäre in Deusschland nicht möglich. Bon Glaubenslehren steht — außer gelegentlicher Erwähnung d« Einheit Gottes — im Schulchan aruch keine Silbe. Jen« Grundparagraph ist ebenso sinnlos, wie wenn man von den Glaubenslehren d« lateinischen Grammattk, oder von dm im Sch. Ar. enthaltenen Regeln des Generalbasses redm wollte.**) Sehen wir aber auch von jenen Worten ab und fragen: wer gehört denn nun zur „orthodoxen Eonfesston?" Ein Credo hat sie nicht; also dnjmige, der die im Sch. Ar. codifinrtm Religionsgesetze beobachtet? alle? nicht ein Tttelchen je Übertritt? da würde die „Confesston" sehr gering;,ihlig sein. Od« wer sie anerkennt? W« da sagt: ich «kenne den Sch. Ar. an? das wäre etwas ganz Neues, und doch muß bei den Schomre-hadath auch das Unerhörte möglich sein, denn, wie es scheint, ist es wirklich. Es ist sehr oft in ungarischen Blättern laut und offen, mit dmtlich« Persi'nmbezeichnung gesagt worden, daß unter den Stimm- und Wortführem, dm Gründe«, Leite« und Machern d« orth. Confesston Männ« seien, die sich ans flagranten Uebertretnngm biblischer Verbote, Sabbath- und Speisegesetze, nicht» machen. Wir haben es nicht gesehm — aber es ist laut und offen behauptet worden, und uns ist kein Wort der Wid«- •) Unser Correspondent au» Ungarn in Nr. 2. d. I». hatte gesagt: „wir sind neugierig, wa» unsere christlichen Mitbürger zu dieser jüdisch« Religionsfreiheit sag« werden. Da» Recht hätten st« schon, eifersüchtig zu sa»; warum den Juden etwa» gewähren, wa» ihn« oersagt ist?" — stmsselbe könnte man in Preußen in Hinficht aus die Civilehe, überhaupt in Hinsicht auf die „Bogelfreiheit", deren die Synagoge sich in Preußen erfreut, sag«, ffiatn nun der Redacteur der „Univ. 3fr." in r diesen Wortm eine n"TD8< ”nt Denunciation erblickt, „da durch dieselben die Eifersucht und der Haß der christlich« Bevölkerung, gegm di« Zsraelitm erregt werde" — so werden wir nicht mehr nöthig haben, dies« seltsame Lufsassung zu berichtigm. Die Eifersucht auf solch« „Bevorzugungen", wie st» hier in Red« stchm, wird un» nicht schadml So mag der im Etiketteftack schwitzende Bankier dm Proletarier um sei« „leichte" tkleidung beneide»! Bei Herrn Bloch kommt noch die Lasch«,ung de» Franzosm hinzu, der nicht nur in Rumänien, sondern überall jenseit» der Grenz« Frankreich», die Bevölkerung bereit sieht, auf dm geringiten Anlaß hin, über die Judm herzufallm. Jeder andere Leser wird sonst die Worte de» genannten Correspondentm „warum schüttet S«. Ercill. da» Füllhorn seine» Liberaliimu» nur auf die Judm au»?" für da» nehmen, wa» sie sind: Ironie! —) Wir dürsm nicht unerwähnt laffm, daß in dem Entwürfe de» Organ-Statut» für die' autonome jüd.-orth. Religion»genossenschast (nicht Conlession I) nur von dm „im Eshr. Ar. codifinrtm Religionrgesetzen" (niöjt Glaubmllehrm) die Red« gewesm ist. EI scheint, daß di« sinnlos« Verbesserung dadurch entstandm ist, daß «an einmal durchan» „Cou- 1 fesstm" spiel« wollte. Wahrscheinlich hat einer der christllch« Gönner , es so verlangt, da er — «nd mit Recht — für ein« Confesfion kenn- : zttchnend« Glantenllehiea begehrte.