Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 2.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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frtact tmnntn Acttenbesitzeti auf die Directto« ütt. In der Berwaltung der' Donau - Dampfschifffahrt - Gesellschaft, wo er als Ausschußmitglied eigentlich mehr di« Stelle eines Beiraths hatte, zeigte er sich während der nun drei Jahre sich dinziehenden Refundirungs-Derhandlungen von unschätzbarem R-utzen, . indem, wie Eingeweihte versichern, es oft sein Rath war, welcher t diese verwickelte Angelegenheit mehreremals aus den rechter. Weg ■ ivteder zurückbrachte. Für seine Stellung als VerwalrrngS- ) rath der Dheißbahn ist der Umstand maßgebend, daß er zui gleich mit einem anderen BerwaltungSrathe die leitend« Rolle I in den Verhandlungen hatte, welche mit der StaatSbahn und der ungarischen Regierung in letzter Zeit wegen der Eisenbahn LemeSvar-Orsova geführt wurden. Daß sein Einfluß der Böhmischen Westbahn, deren Präsident er war-, nur zun, Dortheile gereichte, beweist der prosperirende Zustand dieser Gesellschaft. Zn den öffentlichen Verhandlungen der Actien-Gesrllschasten spielte Baron Künigswarter eine geradezu dominirende Rolle. Er sprach nie länger alS etliche Minuten, und dennoch war sein Eingreifen in die Debatte bestimmend. Mit wenigen Worten legte er in der Regel den fttrnpuift der Debatte klar und ttaf in seiner drastischen AuSdruckSweis: stets den Nagel auf den Kopf. Zum größten Theile mag der Einfluß, den er gerade auf die erbgesesiene BankierSwelt übte, daher rühren, daß er es mit Eonsequenz verschmähte, sich an den ^massenhaften Gründungen der letzten Epoche zu berheiligen. Die Börse, speciell die Coulissenwelt, weint ihm nicht nach. Für sie war die Entschiedenheit, mit welcher er der wilden Speculatton eritgegentrat, der beißende Witz, mit welchem er die Börsen-Empoi l'ömmlinge verfolgte, und seine Unnahbarkeit für gewisie Böissengeschtfte abschreckend. (Dergl. Feuilleton). (N. Fr. Pr.)!l. 6. AuS Alugar», 17. December. (Orig.-Corresp.) Die neueste Bescheerung, nrelche uns dieser Monat bracht:, verdient auch in diesen Blättern besprochen zu werden. Unser . CultuSminister überraschte (?) unS mit der von ihm enoirkten Eancttonirung des OrganisationSstatuteS der Ungarn, orthod. Juden als Ehanukageschmk. Nun sollten noch einmal die Reichsrathdeputirten wagen, seine Liberalität anzuzweiftln, er hält ihnen die Sancttonirung dieser Statuten vor Augen, und die Angreifer müssen sich beschämt zurückziehen. Warum Sc Ercellenz das Füllhorn seines Liberalismus auf dir Juden . ausschüttet und nicht auch seine eigenen Glaubensbrüter mit dem schon seit Zähren erwarteten Gesetze der Religionsfreiheit beglückt, das ist freilich, eine Frage, deren Beantwortung auch zu Ungunsten der cultuSministerlichen Ercellenz auSfallen dürfte. DaS Tohu Wabohu, welches schon jetzt am LeienSnerv unserer Gemeinden nagte, hat durch den ministerielle» Erlaß neue Nahrung erhalten, er hat die Anarchie sanctionirt DaS ist jetzt eine goldnc Zeit 'ür die „kchomrim", durch kein Gesetz gebunden, werden sie mit erneuter Kraft daS Werk der Zerstörung beginnen. Don der Landeshauptstadt ging dazu daS erste Signal aus, die GesetzeSwächter daselbst haben sich bereits von der Muttergemeindr losgesagt, und die Echomrim in den Landgemeinden, welche bisher sich passiv verhielten, werden auf Weisung der Prster Heiligen ihren Brüdern den Scheidebrief hinwerfen. Damit wird es aber nicht ein End« haben; wenn nicht alle Anzeichen trügen, wird die Status quo ante- Partei sich auftaffen, uni auch ihrerseits ein Wort zu sprechen; wft haben nun der Parteien drei, und weiß der Himmel, wie viele noch sich aus dem Wirrwarr bilden werden. Der CultuSminister hat mehr daS Zdeelle zu berücksichtigen, doch als prakttscher btantsmann sollte er auch an das Finanzielle gedacht haben, di« Kragen: wem der Schulfond gehör«; was mit dem gemeinsamen vermögen einer Gemeinde, welche ' durch die jüdisch« Rrligion»fteih.-tt sich tu Parteien zerklüfttt, zu geschehen habe u. s. w., sollten doch auch gelöst werden. Eine Regierung darf nicht ein Gesetz erlassen, welches geradezu alle Gerichtssile durch Prozesse unsicher macht, wie überhaupt ein Gesetz nur zur Herstellung der Ordnung erlassen werdea kann, keineswegs aber zum Heraufbeschwören der Anarchie. Wir sind neugierig, was unsere christlichen Mttbürger zu dieser jüdischen ReligionSfteiheit sagen werden. DaS Recht hätten sie schon, eifersüchttg zu sein: warum den Zuden etwas gewähren, waS ihnen versagt ist? Bor zwei Zähren kam das Gesetz über die Gerichtsbarkeit in Ehesachen im Landtage zur Berathung, die liberalen Katholiken erwarteten nun, von bei: geistlichen Gerichtsbarkeit in Ehesachen befreit zu werden, der Landtag entschied aber, auf Anttag Deak's, daß eS beim Alten zu verbleiben habe. Man wollte in GlaubenSsachen nicht liberal sein, in jüdischen GlaubenSsachen aber nimmt man den gewaltigsten Anlauf zum Liberalismus, wo ist da der leitende Grundsatz? waS kann man erwidern, wenn die Logik gegen solche widerspruchbehaftete Handlungen Einsprache erhebt? Die Logik! die hat ein griechischer Philosoph erdacht, sie ist keine ungarische Erfindung. Ad Tocem Logik. Meine Behauptung in Nr. 45 d. BI', gründete sich auch auf Logik; mir war eS nämlich bekannr, daß die jüdische Gemeinde zu TotiS sich nach den Eongreß - statuten constliuirt habe, ferner hörte ich, daß der greise Rakbiner dieser Gemeinde ein biederer Charakter sei, ealculirte dahtv folgender Art: Wenn die Gemeind« zu TotiS einen religlontlwidrigen Beschluß fassen würde, müßte der Rabbiner als ehrliche Mann seine Stelle niederlegen, nun hat die Gemeinde die Coiigreßstatuten angenommen, und der Rabbiner führt sein Antt weiter fort, folglich muß er der Ansicht sein, daß diese Statuten nicht so religionsfeindlich seien, wie die Schomrim behaupten. Zch glaube, kein Protest könne diese Conclusion umstoßen. Die „jüd. Presse" habe ich nicht gelesen. Vermischte und neueste Nachrichten. Aök«. Die bereits erwähnte Maßregel der Eoncentrirung der jüdischen Strafgefangenen Preußenin bestimmten Anstalten scheint eine durchgreifend« Brrückstchttgüng der jüdisch«« Religion-Verhältnisse nach dieser Richtung hin herbeizuführen. Nachdcin Preußen bisher die israelittsche Religion ganz ignorirt hatte, muß jeder Fortschritt in dieser Beziehung fteudig begrüßt werden, mag auch die Sträflingsfragt an sich unerquicklich sein. Eine Bekanntmachung in der ,^Köln. Ztg." gibt unS zu obiger Bemerkung Anlaß. Dieselbe lautet: „Die Lieferung deS pro 1872 für die jüdischen Gefongenrn der hiesigen Männerstrafanstalt erforderlichen 360 Kilo koscheres Fett und 200 Kilo koschere- Rindfleisch soll im Wege der Submission an den Wenigstforderndm verdungen werden. Lieferung-lustige werden demnach eingeladen, ihre schriftlichen ver-siegelten Submissionen unter der Adresse der Unterzeichneten Direction einzureichcn". Köln, 26. Novbr. 1871. Der Direktor v. Gitz Kakterstadt. Bei der Todtenfeier, welche in den eva Kirchen Preußens gegm End« des Zahres gehalten wird, I der Pastor Spierling Hierselbst auch d«S verstorbenen Z Hirsch gedacht. „Zch muß, sprach er, hier eines Man gedenken, der zwar kan Mitglied dieser Gemeind« war, sich aber um unsere -Stadt in so hohem Grad« verdient