Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1871)
- Issue
- 51 (20.12.1871)
- Date
- 1871-12-20
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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407 Geräusch und ohne Intoleranz — waS von den Hsißspornen seiner Partei ihm oft genug zum Borwurs gemacht u>orden ist. Seine Schüler, namentlich auS der früheren Zeit» da er noch eine förmliche Jeschlba hielt, zählen nach Hunderten. Eir e Trauerrede ist nicht gehalten worden, schon de» Chanucka wegen, aber der Verstorbene hatte auch verfügt, daß man ihn nicht TB32 fein und nicht Vsi) nennen solle. Nur sein Schwiegersohn, Herr vr. Cohn au» Schwerin, hat einige Worte gesprochen. — E» ist ein „Großer in Israel" dahinzegangen — ja e» ist im engeren Kreise der Worte gedacht worden, die Sie üngst geschrieben haben. Der, „den wir verloren und nicht mehr finden werden", hat alle die geistigen und sittlichen Eigenschaften besessen, die ihn zu einem „Großen" stempeln. Seine Ruhe sei in Ehren! * Hannover, 10. Decbr. (Orig.-Corresp.) Di< Wahl in HildeSheim ist, nach dem officiellen Ausschreiben der Linddrostei, nur deshalb vertagt, weil der Termin zu kurz ander lumt war und mehrere Gemeinden proteftirt haben, weil ihnen die Namen der Candidaten erst durch da» Ausschreiben bekannt geworden seien und fie in der Zwischenzeit sich nicht genügend hätten informiren können. — In unserer Stadt ist unlängst über die „Schlachtfraze" wieder einmal eine Lanze gebrochen worden. In einem Artikel über da» einzurichtende Schlachthaus cußerte ein Localblatt: da» jüdische Schächten sei eine kaum noil, zu rechtfertigende Thierquälerei, eine orientalische Weise, die in einem civilisirten Lande eigentlich nicht aufrechterhalten werden dürfe. Der 8.-R. Dr. Meyer replicirte darauf in demselben Blatte, er hatte hier eine un> so leichtere Aufgabe, al» eine gerade hier anerkannte Autorität, der Direktor der Thierarzneischule Prof, vr. Gerlach, ein Votum dahin abgegeben hatte: „daß da» Schlachten nach jüdischen Vorschriften, da» Schäften, keine Thierquälerei ist, sondern im Gegentheil zur humanster Schlacht» methode gehört, die allgemein eingeführt zu werden verdient." vr. Meyer sagt in seiner Entgegnung weiter: „Da» g rnze, interessante Gutachten (zuerst in Frankel'» Monatsschrift 1807, S. 93 ff. erschienen), da» in seiner Naren, gründlichen und wissenschaftlichen Weise die Frage über allen Zweifel erhebt und einen wahren Triumph der jüdischen Lehre begründet, verdiente den Wiederabdruck auch deshalb, weil eS den Angriffen beschränkter Unwiffenheit und unduldsamen Halbwissen» den Sieg der gründlichm Erkenntniß und der befteienden, echten Wissenschaft gegenüberstellt. E» behauptet nicht, sondern beweist, daß die in dem §8-Artikel so gepriesen« TödtungSart durch einen Schlag auf den Kopf unter Umständen „wirklich so schrecklich ist, wie fie auSsieht, und eine furchtbare ThierquÄerei! Dieser Ttdtschlag ist nie so sicher, a!S der HalSabschnitt; der Geübteste kan» einen Fehlschlag thun." Und ferner wird von der TödtungSart durch dm Genickfang, daS Nicken, „durch welche der Laie am meisten befriedigt wird", bewiesen, daß sie „die verabscheuungswürdigste von allen, j die größte Thierquälerei ist, die von StaatSwegm mit der größten Strenge unterdrückt werden müßte!" — ES wird daher | wohl „diese orientalische Schlachtweise in unserem civilisirten! Lande" nicht nur ferner aufrecht erhallen bleiben, sondern zur > weiteren Annahme, wie manche» andere jüdische Speisegesetz, | empfohlen werden können, — wie ich denn nanientlich den z§-Eorrespondeaten in seinem löblichm Eifer für Errichtung eines Schlachthauses, den ich übrigen» vollkommen billige, darauf verweise, daß daS, wa» er dadurch vor Allem erreichen will, Schutz gegen Gmuß deS Fleisches von ungesundem Vieh, un» Juden bekanntlich auch ohne Schlachthäuser durch unsere ReligionSvor» schrifte» in einer Weise garantirt ist, die alle Polizeimaßregeln nimmer erreichen werden. Möge er auch den Jahr.--bericht der hiesige» Thierarzneischule pro 1870 von demselbia Professor Gerlach lesen, um sich zu überzeugen, daß die den Juden vorgeschriebene Untersuchung der inneren Theile de» Schlachtviehs, namentlich der Lunge, einen Schutz gegen Ansteckung mit der schrecklichsten Krankheit, der Lungenschwindsucht, gewährt — welcher die „orientalische Weisheit" denn doch auch für unser civilisirte» Land noch immer beachtenSwerth erscheinen läßt." (Bgl. die Wochenschrift Nr. 28. 30. Red.) — UebrigenS hat die Redaktion de» fraglichen Blatte» erklärt, daß ihr wie ihrem zz-Correfpondenten jede konfessionelle Intoleranz fe^n gelegen habe. Schließlich noch die Notiz, daß kürzlich vom großen Senate de» Obergerichts in HildeSheim ein bezüglich de» ehelichen Güter» rechts der Juden wichtige» Urthell verkündet worden ist. Die Frage war, ob da» dottige statutarische eheliche Güterrecht auch für Juden Geltung habe. Die Entscheidungen der Gerichte über diese Frage waren in früheren Zeiten verschieden ausgefallen, insbesondere hatte daS Ober-AppellationSgericht zu Celle, entgegen den Ansichten de- Hildesheimer Stadtgericht» und der dortigen Justiz- Canzlei, coüsequent für die Nichtanwendung jene» städttschen Rechts auf die jüdischen Einwohner sich ausgesprochen und demzufolge den jüdischen Ehefrauen da» Recht zuerkannt, in dm Concursen ihrer Ehemänner die Brautschatzforderung geltend zu machen. In einem jetzt schwebmden Concurse in HlldeSheim ward abermals eine Beweisaufnahme bez. jener wichtigen Frage angeordnet, und hat der Gerichtshof, auf Grund deS herangezogenen umfaffendm Materials von Urkundm und ZeugenauSfagm, die Entscheidung abgegeben, daß daS dortige statutarische eheliche Güterrecht für die Juden keine Anwendbarkeit habe, dieselbm vielmehr, wenn nicht ein anderes ordnungsmäßig vereinbart worden, den römischen Dotalrechtm unterworfen seien. Den Juden bleibt übrigen» unbenommm, verttazSmäßig sich dem statutarischen Rechte zu unterwerfen, und würde dies dalm amtSgerichtSfettig öffentlich bekannt zu machen sein. Gesterreich. 2 Aut Rieder-Ungar«, 13. Decbr. (Oriz.-Corr.) Mit halb wehmüthigen, halb fteudigm Gefühlen melde ich Jhrm Lesern, daß die Statutm der orthodoxen ReligionSzenoffenschast vom Könige bestätigt worden sind. ES liegt darin einerseits ein otüUnl-linsoliem, der mir bis in die Seele weh thut: DaS.-^r, TIN OV" ist bei un» zur Phrase geworden; der Bestand zweier Confessionm innerhalb deS JudmthumS ist officiell constatict und da» ist ein Moment in der Geschichte unsere- Volke», auf da» die spätm Epigonen oft zerrissmm HerzenS zurückblickm werden. Anderseits liegt darin ein Sieg der Freisinnigkeit, der un» ftmdig bewegt. Die orthodoxen Juden de- Vaterlandes können selbstbewußt auf ihr vierjährige» Kämpfen und Ringm schauen; fie habm für ihre GewiffmSfteiheit gekämpft, und diese muß siegen ttotz wohlverklaasulitter Statuten, trotz Wühlereim und Hetzereim. Wir glaubm nicht zu irren, wma wir behaupten, daß der Kampf im ung. Israel hiemit seinen Abschluß gefundm hat. Und wenn wir auch zugestehen müssen, daß der Friedm theuer erkauft ist, so fteuen wir unö nichtsdestoweniger seiner und wollm seine Segnungen genießen. Die Zeitungen ver» öffmtlicheo ein Rundschreibm de» Distriktspräsidenten, in dem eine Statistik der jüdischen Schulen gegeben und nachzewiesen wird, daß die Congreßgemeinden für die Pflege derselben bedeutend mehr thun, als die orthodoxen, in dmen der Unterricht gleich Null ist. Die» ist jedoch eine schiefe Darstellung der Thatsachen. Dmn die orthod. Gemeinden haben im Sinne ihres Statutes Simultan-Schulen; sie sind principielle Gegner der confessionellm Lehranstalten und errichten folgerichttz keine solche. Ob da» Princip ein richttzes ist, gehört nicht hierher! Anderseits ist constatirt, daß in altjüdischen Gemeinden für die Förderung deS hebr. Unterricht» weit mehr geschieht, al» in dm sogmanatm fortschrittlichm, wo man sich mit einem Extra« ander Bibel und obligater „Religion" begnügt.