Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1871)
- Issue
- 41 (11.10.1871)
- Date
- 1871-10-11
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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823 hmfcnlxn von Jüdin zu schon« und et« Einrichtung abznstrllm, dl« ta« Lebe» der Juden in Coufltct mit ihre« Gewtff» bringt? Haben dt« Commune» nicht ebenso die Verpflichtung, dem Glauben eine« groß» Bmchtheil» ihrer Steuerzahler einig« Rücksicht zu schenken? Mau verlange nur mit dem entschiedenen Nachdruck und dem heiligsten Ernste die Derlegung der Wochenmärkte vom Sabbath auf einen andern Wochentag. — der Erfolg dürfte in unseru Gotte-Häusern am Sabbath« sofort sichtbar werden. — Diese Idee, die Regierung um Abhüfe in dieser Richtung anzugehen, ist nicht neu und von mir erfunden, wie etwa der Leser denken könnte. Schon vor Jahren haben die Gemeinden de- CöSlmer Bezirkes bei ihrer Regierung petttionirt, und als sie abschlägig beschiedeu wurden, brachten dir Gemeinden miserer ganz« Provinz ihr Anliegen vor daS Ober-Präsidium. Die Vorgänge können ja de« Herrn Redakteur dieser Blätter, der redlich daS seinige mitgearbeitet hat, nicht unbekannt fein! — Nun find wir fteilich auch vom Ober-Präsidenten abgewtesen, was uns aber nicht im Geringsten überraschen durfte, well solch« Principienfragen, an denen das ganze Land betheiligt ist, naturgemc ß nur an der Centralstelle der Regierung auSgettagen werden können. Zu einem solchen Vorgehen können sich jedoch die Gemeinden nur einer Provinz nicht berufen fühlen, wenn wir dem bösen Willen nicht von vornherein die Antwort selbst in dm Murd legm wollen: »Die Judm selbst wünschen etne solche Verlegung nicht; iham ist daS Geschäft helliger alS die Sabbathfeier!* — Eine solche Petition muß, wenn sie an die preußische LandeS- Rezierung gerichtet ist, von allen LandeSgemeindm, — und wenn sie an die Adreffe der Reichsregierung gehm soll, von dm Gemeindm des gauzm deutschm ReicheauSgehm. — Glaubensgenossen! Wäre eS nicht höchste Zeit» daß wir unS zu eiuem gemitnschastlichen Schritte für die Sabbathfeier ermannen? Der Erfolg kann und wird nicht auSbleibm, und ein Erfolg auf diese» Gebiete dürfte unfern Glaub» «ehr kräftigm und stärk» alS hundert Synoden! — (Wir brauch» Vorstehende« gewiß nichts htnznzusetz«. Such hier und in der Provinz ist die unmdltch wtchttge Frag« der WochmmarktSverlegung nmerdingS wieder vmttlirt wordm. 3« Feststellung deS Thatbestande« der von dem Her» Berfaffer berührt» früher» Verhandlung» dtm« Folgendes. Äebzehn Gemeindm d«S Regierungsbezirk- EöSltn hattm vor circa sieben Jahr» um die Verlegung der Sonnabmd-Wochmmärkte bei ihrer Regierung petitionttt. Diese rescribirte hierauf, daß die Vorstellung eingehend geprüft wordm sei, daß Ermittelungen ergebm hättm, wie in dm RegierungS-Bezirken Bromberg, Oppeln und Danzig die Wochmmärkte auS Rücksicht auf die iSrael. Bevölkerung nicht am Sonnabend abgehaltm würd», daß aber ,Ge» wohnhett und Bedürfniß der christlich» Bevölkerung dm SonnabmdS-Wochmmarkt fordem', und daß bisher von jüdisch» Gemetndebehördm die fragliche Verlegung nicht in Amegung gebracht worden sei. — Im Jahre 1865 wurde sodann von hier auS eine von dem Redakteur d. Bl. verfaßte neue Petttton an daS Ober-Präsidium der Provinz Pommern vorbereitet, von 36 Gemeinde-Vorständen unterzeichnet und von mir dem Ober- Präsidmtm Herrn v. Smfft-Pilfach persönlich überreicht. Derselbe, damals in Folge eine- Beinbruches bettlägerig, ließ sich gleichwohl mit mir in eine eingehmde DiScussion ein, hörte meine Gründe und die in der Petition enthattene und mündlich Wetter ausgeführte Widerlegung deS abschlägig» Bescheides der CöSliner Regierung an und sprach sich durchaus nicht abweismd au». Gleichwohl kam Anfang- 1866 ein ablehnender Bescheid. Der gleich darauf auSbrechende Krieg ließ weitere Schritte unräthlich erschein». Man hätte natürlich nunmehr an daS Ministerium und die Kamme» sich wendm müffm, eS ist aber seither noch keine geeignete Zett TBOH rw dafür gewesen, die genannt» Instanz» find noch stet» überbeschästtgt gewesm. Jetzt scheint «S «iß de« Latemischm und Griechisch«, jedoch diejmige der hebrätschm Sprache mit ihr» gedankenreichen, überaus auSgebildetm Grammatik, mtt dm reich« Schätz» ihrer vielsettigm LÜeratur, mit dm eigmthümltch» Reiz» ihrer morgmländisch» Poesie. Dimt der klassisch» Blldung die Geschichte GriechmlandS und RoniS als Hintergrund, so bietet die jüdische Geschichte eine Fülle von Zügm erhabmstm Charakter», so wird eS kaum ein Volk geben» da» in Beziehung auf auswärtige Polttik, auf Kriegsgeschichte, ans Freiheitsdrang, auf Lerfaffuug und Gesetz gleich große Momente wie die JSraelttm aufweifm kann. Griechmland lehrt unS die Kunst versteh»; von Rom lemm »ft da» Recht. Aber dm Judm de» Altert hum» war eine ebmso große, ja rin« wett höhere Mission beschiedeu. Von ihnm ist allm Bölkem klar zewordm, waS so recht eigentlich die Jncamation der Moral bedeutet, d. i. der Begriff de» einhettlichm Gotte» und die pflichtgetreue Ausübung der höchst» nud edelst« Aufgab m der Tugend und der Sitte. Die» ist der wahre Grund, weshalb bei dm sich nicht auf einzelne Stände beschränkend«, sout em zum Gemeingut Aller gehörig» Grundbedingung« brr jüdisch» Erziehung durchweg der Jude zu allm Zettm auf et« hoh«: geistige Stufe sich erhob. Man könnte sag«, daß der zeüite politische Druck hierzu wesentlich beigetragm hat; denn die Zudm warm durch dmselbm auf die exklusiv« Richtung ihrer Aui.bilduug augewiesm, und wenn sie, settdem eine geläuterter« RechtSanschauuug ihn« gegmüber Platz gegriffm hat, nicht mehr so lehr dem Studium der jüdisch« Sprache und Geschichte sich hivzebm, so ist doch bei iham inzwischen da» Bedürfniß »ach höherer Blldung «in so undezwingbar natürliche» gewordm, daß sie unter all» Umstände» bestrebt find, entweder «ine klassisch jüdische oder die all« Nation« gemeinsame klassisch« Bildung — wenn nicht, wie in viel» Fäll«, Beide» — sich anzueignen. So viel über die Blldung de» Geiste»! Bedarf e» de» Hinweises, daß eine geistig gebildete Bmölkerung auch in Beziehung auf Gemüth allezett höher steh» wttd, al» eine wenn nicht nach Maaß, so doch nach dem Verhältutß der Eeelmzahl wmiger gebildete? So ist denn die Erklärung der Beschaffmhett von Geist und Gemüth der Judm eine durchaus natürliche uud folgerichtige. Noch ist aber dabei rückfichtttch de» Gemüth» zu erwähnen, daß daffelbe durch die Reinheit de» Familienlebens, auf welche» die Judm religiös, wie durch ihre polittsche Stellung immer augewiesm warm, wesentlich noch gehobm und erhalt» wordm ist. Ihre« ganz« Austretm giebt e» daher ein» nicht gering» selbstbewußt» Halt, daß sie ihrer geistig» Kraft iune find, daß sie auf ihrm ethischen Standpunkt mit Befriedigung Hinweis« könam. und daß sie ihr ReligionSbewußtsein durchaus ta Harmonie zu setz» vermögm mtt dem errungenen Standpunkte der Wissenschaft. Die« ist e«, wodurch zu allm Zettm die ganze Anlage der Judm nach Geist und Gemüth — in viel« Fäll«, ohne daß man hiervon die klare Anschauung gewonnen — von cultur» mtwickelnder Bedmtung gewordm ist. Daß sich auf dem Gebiete. welche» früher fast ausschließlich ihre Beschäftigung bildm mußte, auf demjmigm de« Bankwesen», ihre Bedmtung stet« steigerte, bedarf keiner weiter« Erklärung und läßt begreif», wieso sie gegenwärtig diese« Gebiet in ähnlicher Weise durchzieh», wie die« bei dm Nerv« rücksichtlich der Garben der MuSkelfasem der Fall ist.