Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1871)
- Issue
- 41 (11.10.1871)
- Date
- 1871-10-11
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/5369809-5934989-5935532--0912-5370573- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
-19 Vs an Me fast aller Orten zu Tage tketeudeu faktischen BerhLltntffe. Herr Klein tu Königsberg hat in Nr. 88 d. Bl. deirauf hingewiesen, welche Personen meist zu Repräsentanten und besonder» zu Borstehern gewählt werden, und welche Rücksichen dabei maßgebend zu sein pflegen. Man wählt, sagt er, die Begütertsten und Intelligentesten. Wir haben ein Fragezeichen dagu gefetzt; sagen wir also: man wählt Männer» die die Gemeinde »repräsentier»' sollen, größere Gemeinden wollm Borsteher Halen, deren Namen in der »Geschäftswelt' oder in wissenschaftlichen Kreisen Klang hat, oder man wählt doch solche, die bei den M itbürgern j und den Behörden Geltung haben, die man nach außen hin,! wenigstenaber in der Stadt selbst, nennen kann, ohn: erst ge» fragt zu werden: »wer ist da»?* oder gar Achselzuckm zu erregen. Wer will da» auch tadeln, im Geringsten mißbilligen?! > Aber da» ist ganz gewiß, daß man von der Wahl i)e» einen oder andern sonst Angesehenen oder AchtungSwerthen abfehen, ja gar nicht an ihn denken würde, wenn man einen Syna» gogen-Vorsteher oder ein Mitglied einer CultuScommiffion zu wählen hätte. Die Reform de» Gesetze» müßte also von dem Grundgedanken auögehen, daß zwei Körperschaften getrennt zu wählen wären. Ein VerwaltungS-Vorstand, der alle» da» zu besorgen hat, wovon in den §8 44, 46, 47 und 48 die Rede ist, und ein C ul tu »Vorstand, der die Dinge zu ordnen hat, deren im Gesetze — mit keiner Silbe, oder doch nur nebenhe: mit ein paar Wortm gedacht ist. Bei der Wahl der Verwaltungsbehörde mögen dann die Geister in der Weise »aufeinander platzen', daß die Einen Männer durchzubringen suchen, welche »den Daumen auf den Beutel halten', die Gemeinde nicht in Schulden stürzen — die Andern im Gegentheil solche, welche weitherzig Opfer Klugen, und zumutheu; . die Einen solche, welche die Reichen nicht überbürden, die Andern solche, welche die Lasten nicht auf llttheil sich aufzuschwingen, vorziehen, in alten, ausgetretenen Bahnen zu wandeln. Wie bedauerlich ist e», auch 6rump#) zu dieser Kategorie zählen und in dieser Beziehung seiner Wiffenschaftlichkeit zu nahe treten zu müssen. Die in England herrschende Kirchlichkeit sollte doch nicht die Macht besitzen, einen klaren Denker zu veranlassen, die mittelalterlichen unliebsamen Vorstellungen über die Handlungsweise der Juden weit-r zu befördern. Man kann e» nicht hinwegleugnen, daß in jenen dunklen Zeiten, in welchen die Edlen Europa'» den Raub zu einer regelmäßigen Institution zu einer ritterlichen Beschäftigung anSgebildet hatten und da» Faustrecht oberste» Gesetz bildete, — di>: Geistesschärfe der Jude« Mittel und Wege anbahnte, um die Grundlage eine» neueren bürgerlichen Verkehr» zu beleben.. Dieser Verkehr hat heutzutage nach den Erfindungen der Neuzeit, mit Hülfe de» Dampfe» und der Eleetricität, jene Gruridlage in ungeahnter Weise verbreitert. Dennoch bildet au<d heute, und zwar mehr und bedeutsamer denn je. da» Bankwesen einen integrirenden, unentbehrlichen und hauptsächlichen Bestandlheil derselben. Erump giebt mit vielen anderen Schriftstellern zu, daß da» Geldwechsel- und Bankgeschäft, die Einführung der Credtt- und Wechselbriefe seit dem dreizehnten Jahrhunderte (wir sagen fett dem neunten und früher) den Juden zuzuschretbe« ist.**) Ader indem er diese» Verdienst zuerkennen muß, sucht er es durch Schilderung gewisser Beweggründe zu verkleinern, die diese» Verdienst der Juden in einem zweifelhaften Lichte erschein,« lassen. *) versafser eine« engkschen Werte» über vanlneesen. (Red.) —) Stgai wir hinpe. ka», wie na Handel Nderhaapr, so «ich a» die «nonickelnn, »er Vag ihnen et» große» verdienst detznmeffe» ist. «ine vor einigen Jahren seiten» der prenßiichen Pastnerniattnng erschienene roiffenschaptiche «rlrternng »eist die« Letztere in «wssthrlicher, hernerragender Weife nach. Mnneett. de« Vers.) die L.-chultern der Armen wälzen, die Ein« praktische Geschäft»« leute, die Andern Gelehrte u. s. v. E» mögen bet dieser Wahl auch die Regungen in Aktion treten, die den minder edlen Setten der menschlichen Natur angehören, aber einmal vorhanden und mtt Watten nicht an» der Welt zu schaffen find, persönlicher'Haß, ehrgeizige» Wühlen — der Wein wird klar, wenn sich die Hefe niederschlägt. Bei der Wahl de» Cultu»Vorstände» wird e» sich dann in den meisten Ottrn um Reformer oder Conservative handeln, man wird, wo die eine Pattei nicht in verschwindender Majorität vorhanden ist, vernünftig Compromlsse schließen, man wird, wo e» nicht ander» angeht und wo Personen und Mittel vorhanden find, zweie ftei Gottesdienst einrichten — e» werden auch bei diesen Wahlen Morive niederer Art sich einmtschen — aber da» wird ganz gewiß nicht Vorkommen, daß man Männer in den CultuSvorstand wählt, die vom jüdischen CultuSwesen höchsten» noch verslbwommerie Erinnerungen haben. Die Competenz»Verhältnisse zwischen diesen beiden Vorständen zu ordnen, wird nicht leicht fein, aber auch nicht allzu» schwer. Leicht war e» freilich für den Gesetzgeber von 1847, die preußische Städteordnung einfach abzuschreiben und die reli» ' giösen Angelegenheiten der Svnazogen-Gemeinden außer Acht zu lassen. Die» »Abschreiben' hat dann auch noch einen sehr verderblichen Uebelstand herbeigeführt. DieGemeinde ist, wenn sie gewählt hat, mundtodt. Für die Geld-Angelegenheiten ist die» ir Ordnung. E» liegt in dem Wesen eine» constituirten Vereins, daß er seine Verwaltung durch Bevollmächttgte besorgen läßt; wer mit einer Genossenschaft zu thun hat, muß wissen, an wen er fick zu halten hat; der Staat, welcher einem Vereine Corporationsrechte giebt, muß vollend» darauf bestehen, daß die Vertreter, so lange sie nicht ihre Befugniß flagrant übertteten, u>bie Mitglieder haftbar machen könne». Majorität muß da enl» j scheiden, eine ausschlaggebende Stimme muß, wenn e» so vor-; Mag auch der Erfolg der Welt zu Gute gekommen sein, die I Motive waren unlauterer Natur, — die» ist der Eindruck, deir seine Darstellung hinterlaßt. Der rothe Faden, der sich durch seine Ansichten über diesen Gegenstand zieht, ist: Die Juden sind oder waren bekannt wegen ihrer wucherischen Handlungsweise;! ihnen verdankt da» Kippen und Wippen seine Ausbildung; da» I Pfandleihegeschäft bildete die Bast» ihre» Bankwesen». Da» Tendenziöse dieser Beschuldigungen tritt kraß hervor, ] sobald man denselben gründlich nahe tritt. Wa» zunächst da» Kippen und Wippen anbttttsft, so schiwt Crump sich nicht, diese» Verfahren in einem und demselten Athemzuge den »den Lombard erfindenden' Juden zuzuschreiten und darauf zu erklären, daß »große Summen für königliche Zwecke während der Regierung Heinrich» VIII. durch Verfälsch» rg de» Silber-Standard» erlangt wurden'. Bekanntlich hätte er, wa» Wetthverminderung von Münzen andttrifft, eine ganze Reihe I anderer königlicher und fürstlicher Beispiele hinzufügen können. 1 Der Wetteifer aller dieser fürstliche« Herren, verfchlechterle Münzen , herzustellen, führte beispielsweise tu Hamburg dazu, daß im Ver» , kehr bald alle diese Münzen nicht mehr für den Werth, auf i welchen sie ausgeprägt waren, genommen und bekanntlich die , Bankwährung eingeführt wurde, mit der Maaßgabe, da» un- > geprägte Silber al» Bast» und die hierort» eoursirenden Münzen i im Handel und Verkehr nur nach dem al» in ihnen constatttten wirklichen Gehalt an Edelmttall anzunehmen. — E» bedarf wrhi j nur diese» kurzen Hinweise», um den sprttell gegen Juden hermrgehobenen Vorwurf de» Kippen» und Wippen» verstummen zu machen. Berbretttter ist di« Meinung geworden, Wuchergeist >ei eine die Juden charakterifirend« Eigeuthümlichkeit. Doch beruht auch diese Behauptung auf gleich schwacher Wahrhettlliebe. Sander-