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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1871-10-11 · 41 (11.10.1871) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1871)
Issue
41 (11.10.1871)
Date
1871-10-11
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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318 folgen. Gilt e» mm für sie, zur Zeit der Wahl etwa eine Anleihe zu contrahinw. so wird «au da» Auge «öglichst auf einen erfahren» Seldgefchästsmanu richten; will sie aber einen Prozeß führen, b wird mau einen Juristen, will ste einen Van au»- führen, einen im Bauwesen Bewanderten in den Vorstand wählen — und non wird daran ganz gut thun, vorausgesetzt, daß der zu Wählmde ein Ehrenmann ist, der da» Amt nur annimmt, wenn er ihm sein Interesse, feste Geisteskraft und seine Zeit zu widmen -ereil ist. Nun werden aber die Betreffenden ans sechs Jahre gewählt (eS würde nicht» ändern, wenn die Wahlperiode auch eine bedeutend kürzere wäre) und sollen dann über Gegenstände beschließen, denen sie ganz und gar fremd und theilnahmSlo» gegenüber: stehen. Jeder, der mit dem Gemeindeleben vertraut ist, weiß au» Erfahrung, daß fast in jeder Wahlperiode irgend eine Krage die Gemüther bewegt, die Wähler und Partei» auseinander gehen läßt.*) Handelt eS sich dabei um Reform cder ConfervatiSmuS, fo spielt eine religiöse Angelegenheit die Hauptrolle; da» ist aber nur hier und da, nur dann und wann der Kall; Ebenso oft ist es eine andere, nur im weitesten Sinne de» Wortes religiöse Frage, welche die Wahlen bestimmt; mitunter find e» gar nur persönliche oder Familienverhältniffe and dergl; die einmal Gewählten, welche nach der Gesinnung der Wähler kileichsam ad hoc gewählt sind, sollen und müssen dann über Gegenstände beschließen, an die bei der Wahl Niemand gedacht hat, über die abstimmm zu müssen den Herren selbst oft lächerlich erscheint. Nur ist e» durchaus nicht zu verkeimen, daß dies auch bei *) Schreiber diese« hat e» für sei« Pflicht gehalten, bei bevorstehenden «Aemeindenahlen immer an die Pflicht der regen persönlichen Beseitigung zn mahnen. Er hat aber sich selbst gesagt und e» auch wohl -nigesprochen, daß der ~Bn *nr, da» reine Pflichtgefühl et doch nicht thun «erde, und daß erst der Wi TT, persönliche oder Parteileitungen und Agitationen, die «eisten jor Wahlurne führen. dm städtisch« Wahl« ein beklageuswerther Nebelstand ist. Auch da bilden Magistrat und Stadtverordnete je «in Collegium, welche« nach StimmemnHrhett »tscheidet, und es ist im Grunde lächerlich» wenn der Schuhmacher oder der Lehrer über Gegmstände vvtiren soll, über die nur ein Arzt oder ein Baumeister ein sachgemäße« Urthetl fällm kam». Man wird weiter sag«, daß dies ja bei dm Abzeordnetm eine» Land- oder Reichstage« ebmso der Fall ist (obgleich da die große Zahl der Deputirtm in der Regel das Correctiv für dm Wahlzufall liefert). — Ferner wird bei dm städtischm Wahlm auch sehr oft zum großm Nachthell der Stadt nach Rücksicht« gewählt, die mit dm später vorliegend« BerathungS-Gegmständm in gar keinem Zufammmhange steh«. Die Wähler gehm z. B. in politische Partei« auseinander, die eine Partei siegt, oder man trifft eine Compromtßwahl und hat schließlich Männer gewählt, die über Kragm entscheid« soll«, welche mit demokratischer oder conservativer Gesinnung gar nicht» zu thun haben, und man bermt zu spät, daß man nicht Männer gewählt, die in den städtischen Angeleg«- hell« Kopf und Herz am recht« Flecke habm, gleichviel ob sie Demokrat« oder Ultraconsrrvative sei«. Bei der Synagogm-Gemeinde-Berfaffung liegt aber die Sache doch ander». Einmal sollt« und braucht« wir die bekannten und einleuchtend« Fehler der Städteordnung nicht mtt hinüber zu nehmm, wir könnt« diese vermeid«, ebm weil die Verhältnisse und Angelegmheitm kleiner und mger begrmzt sind. Zweit«» ist in der Städteordnung dafür gesorgt, daß wmigstm« im Magistrat Männer von Fach für di« verschied«« Fächer gewählt resp. anaestellt werdm, wovon in dem Judmgesetze gar keine Rede ist. Drill«» find in der Verwaltung der Städte die religiösen und die weltlichen Angelegenheiten vollständig von einander getrennt; da» müßte auch bei der Synagogeu-Gemetnde-Verwaltung geschehen. Wir halt« un», statt auf weitschweifige Erörterung einzugeh«, Feuilleton. Wir Jude« in ihren sittlichen Anlagen und ihrem gefchichtticheu Sinsiuß auf Handel und Bankwesen aller Nationen.*) Wer ist nicht versucht, demjenigen Geschichtsschreiber die Palme zuzuerkmnm, der sich bemüht in seinem Uriheil objectiv zu sein! Wo der persönliche Standpunkt mit unverfälschter Objecllvllät zu sehr rollidirt, soll der Geschichtsschreiber wenigsten« merk« lass«, daß es sein Gefühl und nicht sein llrtheil ist, «eichem er Ausdruck giebt. Letztere» dürste dann nur in solchen Fäll« gescheh«, die ein br«nmdes Interesse für die Gegenwart Hab«. Handelt es sich um Frag« rein sachlicher Natur, so! fordert die Gründlichkeit consequente Enthaltung von Vorurtheil«; . oder Voreingenommenheit«. Diese Regel gelangt mir Bezug ^^>aif die Beurthelluug der Jud« noch immer nicht zur voll« Geltung. So tief wurzelt die auS religiös« Vorstellungen überkommme Gewohnheit, daß oft auch in bürgerlicher Beziehung da» llrthell über ste unstet und verkümmert zum Ausdruck gelangt. Seitdem allerort« der Zwang aufgehört hat, die Jud« einen Staat i« Staate bild« zu lass«, fällt ihn« gegenüber eizmtlich der Beweggrund hinweg, der Wahrhell dm voll« Ausdruck zu verweigern. Dennoch leider ist da« Letztere gar zu oft der Fall. •) Mw einer in Hawdurg att Mannfcrip« gedruckten, nn* freuudlichft »itgecheiUrn «mschfee „«niflt» über feie cultureutwickeludeu «ntzuben lex «unken, baffe erforderliche Faktoren und «qiehnng»»iu«l. foeoie über Fragen der Praxi», i» besonderen Hinblick ans unsere Stadt.- «ersoff« i» »nfla» Luch, höher« Beamter »ei ein« Hantbnrg« Sank. Du» hi« abgedrockte Zweite) Kapitel de» Schriftchen» wir», wen» et auch nicht ^ade «rne» bietet, unsere Ses« «tenffirrn. Um gerecht zu sein, mag man hinzufügm, daß wmigstm« die öffmtliche Zustimmung zu solch« Tendenz« sich mehr und «ehr vermindert. Unsere Hamburgtscheu Verhältnisse gebm hiervon ein deutliche« Zeugniß. Anfang» der dreißiger Jahre, wie ging« die Wog« der künstlich gegm die Jud« erzmgtm Austeguug noch so hoch! Welche Exceffe wurden verübt! Elli Rießer nahm Veranlassung, dieserhalb Hamburg zu verlassen, und es bedurfte groß« Anstrengung«, ihn wieder hierher zuräckzuruf« Ander» 1858! Die fanatisch« Austeizung« eine» Mallet und Röpe währmd de» hiesig« Kirchmtage» könnt« wohl Erwiderung« von Sellm vr. Frankfurter», vr. Alexander» und Anderer Hervorruf« Die Oeffmtlichkell vermocht« sie nur au der Oberstäche aufzureg« Noch eklatanter war die» i« darauf folgend« Jahre bemerklich. Zur Zell der Hamburgsschm Verfassungsbewegung eröffnete Pastor Geffcken in den Baterstädlisch« Blättern der »Hamburger Nachr.' ein« Tummelplatz für persönliche Animosität gegm die Jud« Bon vr. Rießer würdig zurückzewiesm, mußte er dem allgemein« Drucke nachgeb« und rief nach wmtg« Tag« in dm Daterstädtsschm Blättem seine Amßerungm zurück. Wmige Tage darauf erlebt« wir Marr'» »Judenspiegel'. Vorüber ging'» ohne kaum eine Erwiderung von jüdischer Seite. Und al» tu nmerer Zeit Rich. Wagner'» Exp«torationm gegm die Jud« veröffmllicht wurdm. da hall« wir die Genugthuung. nicht nur in unserer Vaterstadt, sondern in ganz Deutschland die Gleichgültigkeit über deri arttge phantastisch« Gebilde, da» midleidsvolle Lächeln über solch« ' Hetzerei« zu beobacht«. Immerhin wie auch in der Nmzeü die öffentlich« Meinung durch dm näher« Verkehr mtt Jud« gmöthigt wird, di« Hohl hell der über dirselb« verbrelletm geschichtlich« Lüg« auzuerkenu«, so viele doch giebt e», die, stall zu« rein objektiv«

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