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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1871-06-14 · 24 (14.6.1871) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1871)
Issue
24 (14.6.1871)
Date
1871-06-14
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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188 öffnen, oder, «am die Sucht »ach selbstständige« stilistische» Letstwlgen diese» nicht zuließ«, eine diese« Zweck entsprechend« Ausfetderung, von eigener Hand versaßt, der Oeffmtlichkett z» über gib«. Die «eiste» Blätter haben dem entsprochen. Herr Philip pson konnte sich dazu nicht entschließen. Dasiir hatte er sich sei» eigene» Steckenpferd zurecht gemacht. 9t fordert« die Gemenden auf» ihm statistische Angaben über die jüdischen Soldaten im Felde zuzusenden, um so mit wissenschaftlicher Akribie du B-dürfnißfrage in Betreff der jüdischen Feldseelsorger zu constattrea. Und Monate hindurch setzt er nun di« Veröffentlichung der Ramm derjenigen Gemeinde» fort, welche ihm zu Willen waren. Er thut da» mit der anerkennen»werthen Beharrlichkeit, welch« er immer an de» Tag legt, wenn e» sich um sogenannte eigen« Erfolge handelt. Muh e« nicht Jedem, der di« Verhältnisse kenn,, hoch komisch erscheinen, wenn er fleht, mit welchem Eifer Herr Philipps« die Anstellung jüdischer Feldseelsorger in einem später vielleicht au», brecherde» Kriege vorbereitet, wie er «och lange »cch dem, Gott sei Dank, erfolgte« Fried«n»schlufle seine stattstilcheu Studien fortsetzt, während er von Len in Wirklichkest schon angestellten Feldserlforgern nicht ei» einzige» Wort zu sage» weiß? Vielleicht hat Herr Philippson mit feinem bekannten politisch«« Scharfblicke wieder eine dunkle Wolke am politische» Horizonte entdeckt und sorgt wie ein echter Staatsmann für di« Zukunft. Aber ist darum die Gegenwart so gar keiner Berückfichtgung werth? Wir haben de» Lesern diese» Blatte» da« § Erfahren de» Herrn Philippson mtt einer die Wichtigkeit dieser Sache west überschreitenden Ausführlichkett vor die Augen geführt. Es war un» aber darum zu thun, einmal an einem conc:etm Falle zu zeigen, in welcher Wesse jüdssche Angelegenhetten behandelt zu werde, pflegen. Wie darf man fich »och über die Ersolglostgkett mancher auf die Förderung der jüdsschen Jnteresm gerichtete» Beftr.-bunzen wundern, wenn man fich überzeugt, wie von et» flußreicher Sette diese Dinge gehandhabt werden? Da wird Alle» in erster Reihe nur danach gemessen, ob es der Estelkest der eigenen werthea persönlichkett Vorschub zu leisten vermag oder nicht. Zuerst also muß es in diesem punkte besser werden, dann erst »>trd eine allgemeine Wirksamkeit ersprießliche Resuttate erzielen . Nur auf wiederholte Mahnung Befreundeter. welch« es für durchaus unzulässig hielten da« hier Gerügte länzer mit Sstllschwegen zu übergehen, ist der Eorrespondenz Rtum rerstattet wordin. Ein» muß noch hinzugesetzt werden. Dü Z. d. I." veröffmtlicht fett längerer Zett auch die Verleih» tg vo» Dekorationen an jüdssche Kombattanten und Aerzto. D»ß dem vr. Blumensteta das eiserne Kreuz verliehen rwrde», hat fl« verschwiegen, obgleich ihr die Nachricht durch ave polit. vlätter zugänglich war, obgleich jeder etnfieht, daß diese eine Decortrung mehr bedeutet als die übrigen zusammen, welche tat Letreffeiden ja nicht in ihrer Eigenschast als Irden »erstehen wordm find, und obgleich jeder einigermaßen Sachkundige degresst, daß die anderen Kreuze von de« Truppeaführern verthetlt, dieses aber unbedingt nur mit ausdrticklicher Genehmigung Sr. Majestät grgegebe« sein kan«. Ster.) Berlin, den 15. Stvan 5631. Mtt Lezugaahme aus den Leitartikel in der dieswöcheattichen Nummer Ihres Bltttes ersuch« ich Sie um die Aufnahme folgender Berichtigung 1) Nach den amtlichen Korrespondenzen de» Beth-Hanidrafch resp. meinem AastellungSdecret erfülle ich vollauf messe übernommenen Verpflichtungen, und collidirt meine unalhängige Rabbinerschule damtt nicht im Snssernteste». 2) Mtt dem Princip der Fakultät habe ich mich rie einverstanden erklärt, sondern nur, dem dahin zeheud« Majoritätsbeschlüsse nicht Opposition zu machen. 8) Ich Hab« «temal» auch nur eine Andeutung darüber gegeben, mein» Rabbinerschule aufzulösen. 4) Dt« im Artikel «rwähutr oonckitto »in« qu» non Hab« ich tu der zur Feststellung de» Lehrplan» anberaumt«» Sitzung selbst gestellt und nicht nachher. 5) Diese oonclltlo war aber nicht absolut an die Adresse de» Gtudieabrförderuag»-verein», sonder» nur so lange au dieselbe gerichtet, al» er die von ihm unterstützt« Jünglinge nöthigt, in ein Abhäagigkeittverhältniß zu 0r. Ktrschstetn oder ähnlichen Offmbarungslängaem zu tretm. 6) Ja dem von mir angeführten Schreib« fehlt der natürlich entscheidend« Schluß, daß dieOber-Abthetlung «einer Rabbinerschule ihre« Eintritt in die beabfichttgte Fakultät versagte. Hochachtungsvollft vr. I. Hildesheimer. Berlin, 3. Juni. Hiesig« vlätter berichten: »Der Fürst Reich«kanzler hat auf ein Gesuch de» istabbtner» Bamberger in Würzburg bestimmt, daß von alle» staatlich angeordnetm kirchlichen Feierlichkeit«« fortan auch den Synagogen amtttch Kennt- «iß gegeben «erde» soll. I« Preuße« wurden bisher dt« Synagogen bet solche« Anlässe», auch nach dem Gesetz« von 1847, da» doch dt« Synagogm-Gemeinde» mtt de» vezttksregterungeu in Verbindung bracht«, fortdauernd igoorirt.* Der »Israelit' hat den Wortlaut de» Bescheide» mttgetheilt. Es geht aus demselben hervor, daß die Eingabe an die (irrthümiiche) Zeitungsnachricht, der zufolge auf Befehl de» Kasser» am 2. April in ganz Deusschlaad eine Gedächtuißfeier für die gefallene» Krieger abgehalten «erde» sollte, angeknüpft hatte. I» die kttchltche» Hoheitsrechte der Reichsfürften wttd indessen schwerlich eingegriffen werde», da dadurch ohne Noth eine sehr empfindlich« Sette verletzt werden müßte. Hat mau doch selbst den Mediatisirten gewisse kttchliche Souveränität-rechte belassen. Die köntgl. Verordnung, welch« eine Frtedeusfeter auf de» 18. Juni »für alle Kirchen und Gotteshäuser* in Preußen befiehlt, ist uasern Lesern ohne Zweifel bereit» bekannt. (Bis heute [6. Junis ist eine besondere Aufforderung au hiesige Synagogeu-Gemeinde sStetttns nicht eingegangen; da die» Edikt im »Reichs-Anzeiger* publictrt worden ist, so ist eine specielle Nottstcirung auch nicht erforderlich.) Uebrigen» find die Synagogen auch zu der aus dm 11. November 1866 angeordnetm Frtedeusfeter durch die Regieruagm aufgefordert worden. G»»dt»»e», IS. Mai. Die »Kreuzzettuug* meldet von einem Preßprozesse, dessen Easschetdung et» Settmstück zu dem Erlaß de» Ober-Kirchmrath« bildet. Der Verleger und Redacteur de» in Insterburg erscheinmdm conservattvm »Ostprmßischm Lolksbotm* Klein wurde vom Insterburg« Kret«. gericht im vortgm Jahre wegm eine» ,d« Jude Johann Jacoby* überschriebmm Arttkel» zu 36 Thlr. Geld-, «vmt. 6 wöchentlich« Gefängntßsttafe verurtheilt. Dt« Staat»-Aawalsschaft hatte di« Erhebung d« Anklage seiner Zett zurückgewiesm, ging aber später auf Anordnung de» Ob«-Staat»a»«alt« Saro zu Insterburg gegm dm »Ostpr. Lolksbotm* vor. Da« dortige Krettgericht hatte in dem erwähnten Artikel eine Aufteizung zu« Haffe und zur Verachtung u. 4 w. zwtschm zwei Religion«^» enofseoschaftm erblickt und daraufhin da» vemrthetlmde UrtheU gefällt. Am 16. d. M. stand nun Termin in dieser Sach« vor dem Appellgericht zu Insterburg an. Sowohl der Angeklagte al» auch l>effm Bertheidiger behaupteten, daß in de« verfolgt« Artikel kein preßvergehm zu erblick« sei. Da» Kreisgertcht zu Insterbürg hatte in dem Satz«, »daß die Judm berett« eine solche Herrschaft üb« un« Ehristm ausübtm, daß darüber uns Schamröthe in'« Geficht steig« müsse,* haupssächlich dm Dolus erblickt. Klein führte in seiner Bertheidigung au», daß der Talmud dm Judm eine solche Herrschaft über die anderen Völker vorschreibe, der Talmud aber von dm Judm al« göttliche« bindende« Gesetz betrachtet werde, somtt sei« Arttkel durchaus kein«

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