Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1871)
- Issue
- 22 (31.5.1871)
- Date
- 1871-05-31
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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173 Berichte und Correspondenzm. Deutschland. * Hauuover, IS. Mai. (Orig.-Corresp.) Der von Ihne« «n dem Leitartikel ,WaS haben die Juden in Elsaß »Lothringen zu thun?' (Nr. 20) angeregte Vorschlag, bei« Reichstage Schritte zur Wahrnehmung der Rechte unserer Glaubensgenossen in Elsaß- Lothringen zu thun, dürfte wohl noch keineswegs verspätet sein. Wir haben inzwischen erfahren, daß im Friedensschluffe ausdrücklich die Abtrennung des Elsaß vom Eentral-Confistorium in Pari» bedungen worden ist. Gewiß daS erste Mal, daß die Jute» in einem FriedenSschluffe officiell erwähnt find — wenigstens al» Juden und soweit «S ihre Religion-Übung betrifft, denn Object« deS Kriege- und Friedens, d«S AbtretenS, Erwerben-, Verpfändenk. find sie frellich oft genug gewesen. Da» Umgekehrte, daß die in Frankreich gebliebenen Juden von deutschen Behörden unabhängig sein sollen, ist frellich nicht ausgesprochen worden, während eS analog für Katholiken und Protestant« ge» fchchm ist; waS für eine jüdisch« Behörde hätte denn auch die»- seit» in Betracht gezogm werd« soll«? Jed«fallS ist dieser Umstand eia üble» präcedenS, aber auch eia solche», an welche» augeknüpst werd« könnte. Sollt« die jetzt in Berlin weilend« Elsäffer Deputirt« nicht auch dies« Gegmstand aarrg« könnm und dazu bewog« werd« müffm? — (Wir druck« d« betreffenden Artikel de« Frieden« vertrage« von Frankfurt ab; in Hinsicht auf di« Kathollkm hat der Herr Eorrefpoadmt geirrt, dt» bischöflich« Eompetmz« und Dtöcesangr«z« könnt« weder Li-marck noch Favre ohne Weitere» auSnrtikutiren.) »Art. S. Da di« hoh« contrahir«d« Partei« der Meinung find, daß die Diöcesangrenz« der an da» deutsche Reich abge« treten« Territori« mit der n«« Grenze zusamm«fall« müffm, so «erd« sie sich nach der Ratification de» gegenwärtig« Vertrage» unverzüglich über die zu diese« Zweck« zu nehmend« gemeinsam« Maßregel« verständigen. Die der reformirtm Kirche oder der Aug»burger Confesfion aagehörtgea, auf dm von Frankreich abgetretenen Territori« ansässig« Gemeind« werd« anfhörm von dm französisch« geistlich« Behördm abhängig zu sein. — Die zur Kirche der Augsburger Confesfion gchörendm, auf französischem Territorium ansässig« Gemeind« werd« auf» hör« von dem Oder-Confistorium und von dem Direktor in Straßburg abhängig zu sein. — Di« iSraelüischm Gemeind« der Territori« im Ost« der n«m Grenze «erd« anfhörm von dem iSraeliltt. Ceutral-Cousistorium zu pari» abhängig zu sein.) M. Last (Schles.), 18. Mai. (Orig-Corresp.) Ich erlaube mir mit Gegmwärttgem Ihn« auch eine kleine Notiz zur Vervollständigung der i« letzt« glorreich« Kriege bereit« namhaft gemacht« Auszeichnung« von Jud« einznfmdm. Dem Sohne de» hiesig« praktisch« Arzte« vr. Zadig Panty, Hrn. vr. Joseph pauly in Pos«, stellvertretendem Stabsarzt im 1. Bataillon 1. Niederfchl. Jnf.-Reg. 9h. 46, ist unter« 24. Aprü c. in Anerkennung seiner ausdauernd« Thätigkeit (al» Linimarzt) da« eiserue Kreyz 2. Klaffe verlieh« worden. Unter Aaderm war derselbe in der Schlacht bei Sedan, auf dem Verbandplatz beim Dorfe Floing, in äußerster Gefahr, von einem feindlich« ver« fprmgt« Kürassier-Rittmeister erschossen zu werde«, nur seine Geistesgegenwart — mit aufgehobenem Arm auf da» rothe Kreuz zu zeig« und in ftanzöstscher Sprache Pardon weg« der zahlreich herumltegendm und zu verbindend« Verwundet« zu erbitten — veranlaßte dm Gegner sein« Revolver zu fmk«. Im nächst« Augenblicke aber wurde dieser dnrch eine wohlgeziette Kngel vom Pferde gefchoffea. Sefterreich. V Sin, 10. Mai. (Orig-Corresp.) Nach unerquicklich« Bericht« über hiesige Vorgänge, welche ich Ihn« mitgtthellt, und noch manch« andern, welch« ich für mich behalt« habe, ist h«te zu einem recht erftmlichm Gelegenheit gebot«. Die Entwickelung der projectirten, d. h. durch kaiserl. Enffchließung vom 17. August v. I. gmehmizt« jüdffch-theologisch« Facultät ist um ein« so bedeutend« Schritt vorgerückt, daß da» Jndlebenttetm mit Sicherheit erwartet, ja recht bald erwartet werd« kann. S'r kmneu folgmde wichtigste Punkte. Noch unter dem vorig« Ministerium wurde durch daS erwähnte Allerhöchste Schreiben die Errichtung einer öffentlichen jüdisch-theologisch« Lehranstalt mit dem Zugeständniß einer Subvention au» Staatsmitteln im Prinzip gmehmizt. Der jetzige Cultu-minister Jirecek hat da» Begonnme um so eiftiger fortgesetzt, aler in seiner früher« Stellung al» Beamter de» Ministerium» gerade da- Referat über die jüdisch« Cultul -Ange» legmhettm hatte, demnach auch da» Werk von ihm selbst einge« leitet war. E» wurde sodann ein Special-Comit» au» Fach» manne« berufen, um dm Entwurf eine» OrganisationS-Statuttl für die gedachte Lehranstalt auSzuarbettm. Da» Comltö hat die» Werk vollendet, dem Minister eingereicht, und dieser hat de» Entwurf nunmehr dm Vorständ« der bedeutendste» CultuSgemeind« Ei»letthanimS mtt der Aufforderung zugesaadt, bi» zum 16. d. M. ihre Bemerkung« und Wünsche ihm vorzuleg«. Eie werd« Ihr« Leser» gem folgmdm AuSzug au» der, Organisations-Statut mitthetlm. § 1. Die in Wien zu errichtende jüdffch-theolog. Facultät hat zum Zweck die Erhaltung, Fortblldung und Wahrung der Wiffmschaft de» Judenthum» sowie insbesondere die Heranbüduvg von Rabbinern und Predigern. § 2. Zu diesem Behuf« werd« an der jüdffch-theologisch« Fakultät Vorlesung« gehakt«, welche die gefammte Wiffmschaft de» Judenthum» nach dem weiter untm folgend« Lehrplane umfaff«. tz 8. Für die in dem Lehrplane festgrstelltm Dilciplinm werd« Lehrer angestellt, der« Zahl vorläufig auf sechs normet wird. -4. Die an der jübifch» theologischen Facultät angestellvm Lehrer habm dm Titel und Rang von k. k. profefform und iezieh« al» solche au» Staatsmitteln die für UntverfitätS-prof« ffor« normitt« Gehalte und sonstig« Bezüge. s 12 stellt dm Lehr- und Studienplan fest. E» soll« Vorträge gehalten werd« über: ») Bibel (Exegese); d) Grammark; o)Mischna und Talmud;ä) Rituelle praxi», Ritualcodice» (Q’pOH ); e) Midrasch-Literatur; f) Jüdische Geschichte; g) Geschichte der jüdffch« RelizionSphllofophie; d) Homilettk, Predigtübung«; i) G«ndlinim de» mosaisch-talmudischm Eherecht» mit Rücksicht auf die österreichische Gesetzgebung; k) Hebräische Stilistik. S 19. Diejmigm Studirmd«, welche dm voll« uff svch» Jahre festgesetzt« Cursu» an der Facultät durchgemach: haben, find berechtigt ihre Prüfung zu verlang«, nach der« Ausfall ihn« die mtsprechmden Zeugnisse resp. Diplome audgesertigt werd«. " ' Theü n. de» Statut» handelt über da» Curatorium der Facultät und schließt mtt einem präliminar-Budget. Diese» schließt mit dem JahreSbedars von 20,000 fl. ab; eine sichr große Summe! Da aber der RejchSrath Subvention gewäl'rm und die Jud« Oesterteich» reichlich beisteumi werd«, so wird da» schöne Werk am Geldpunkte nicht scheitern. Manch« Fond« sind auch bereit» vorhand«. -i». Wien, 16. Mai. (Original-Corresp.) tzlmhdem die Reform-Angelrgmheit eine Zeit lang geruht hatte, scheint sie dnrch Colpottatton einer Adresse dafür wieder in Schwung komm« zu soll«. Die Unterzeichner dieser Adreffe werd« wrhrschmnlich zu d« Bankier» gehören, welche die ander« nicht unter-