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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1871-03-01 · 9 (1.3.1871) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1871)
Issue
9 (1.3.1871)
Date
1871-03-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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67 demnach di spezifisch christlicher jk ntamt giebt; da» „Principäi obitfs“ hat für un» nur sei« An»md»»gg«geuübrr der bekanutm Stahl'sch«:-ehre vom ausschließlich« »christlich« Staate*, im Uebrigm Hab« »ir vou jede« anderen Systeme nur mit aller Entschiedenheit zu fordern, daß von ihm die letzte Consequmz auch für daS Judenthum gezogen werde. Von einem solch« Gesichtspunkte ist meine» Eracht«» auch die Ende 1869 vom jüdisch-theologisch« Verein zu Breslau an da» Staat»ministerium gerichtete Petition betreffmd den jüdisch« Religionsunterricht au»gegaug«, und wen» damals verschiedene Parteistimmm und einige große Gemeind« sich gegen die in diesem Aktenstück ausgesprochen« Forderung« sträubt«, ja sogar blind ereifert« und eigensinnig und trotzig auf dem Ruf nach confesfion»losm Schul« beharrtm, so Hab« sie ebm in ihrer Kurzsichtigkeit politische Wünsche an die Stelle solcher gesetzt, die un» al» Bekmner eine» noch vielfach zurückgesetztm, stiefmütterlich behandelt« Glaub«» zunächst am Herz« lieg« sollten. Der erste und einzige Geg«stand unsere» Kampfe» in geschloffmm Glied«« sei aber die volle Anerkennung de» Judenthum» auf der ganz« Linie der Staatsverwaltung gegmüber der bi» jetzt herrschmdm Nichtachtung, ja kränkend« Zurücksetzung desselbm. Wir wollm ebm keine Au»nahm»gesetze für da» Judmthum mehr, auch da nicht, wo diese AuSnahmSgesetze un» mehr Freiheit (d. h. Vogelfreihett. Red.) gewähr«, al» unfern christlich« Milbürge«; «ir wollm mit letzter« alle Rechte und Pflicht« in gleicher Weise theilm. Damm müssen wir auf Grund der bestehenden Gesetze unsere voll« Rechte forde«, — für politische Aenderungen derselb« werdm zur Zeit schon die politischen Parteien, nicht aber ReligionSgenoffmfchaften einstehm können. Und so hat sich auch jene bekannte Petttton de» jüdisch-theologischen Vereins ganz richtig auf dm Boden der realm Wirklichkeit gestellt und nicht bloß dm Lust» gebildm der ZukuuftSttäume nachgejagt, soadem, weil einmal der Religionsunterricht in all« preußifchm Schul« obligatorisch ist, dasselbe auch für dm jüdisch« Religionsunterricht verlangt. Der einzige Fehler dieser Petition aber ist, wie mich bedünk« will, darin zu such«, daß sie ihre Wünsche nur, wie e» dm Anscheiu hat, auf höhere Schulm richtete, die Volksschule aber, wmu auch vielleicht nicht «nbmchtet, so doch nicht erschöpfmd genug behaudev hat. — Nach der fast allgemein herrschmdm Ansicht derjmigm politischm Partei«, mit dm« wir rechnen muff«, ist, wie au» der in meinem vorig« Briefe cittrtm Aeußerung eine» fteiconservativ« Mitgliedes de» Abgeordnetenhauses und der die Richtigkeit derselbm nicht widerlegenden Entgegnung de« Cultu»minister« genügmd hervorgeht, nach der Versaffunz die Volksschule in Prmßm confesfionell, d. h. sie gehört ihrer ganzen Organisation, Beaufsichtigung und Lehr-Richtung nach einer bestimmt« Con» feffion an. Nach diesem Gmndsatze rxistirm demnach in Prmßm in all« Communm je nach dem Bedürfnisse ihrer Bürger mangelische und katholische Schulen, und wo da» Bedürfnis für zwei nebm einander bestehende coufessior elle Schulm nicht Vorhand« ist, sind Simultan-Schulm eingerichtet, die zwar ihrem Hauptcharakter nach diejenige Färbung ttagen, die der in der Commune vorherrschend« Confession entspricht, aber gleichzeitig auch für dm Religionsunterricht der Schüler der in der Minderheit sich befindmdm christlich« Confessio» durch geeignete Religionslehrer sorgen müffm; die in den anderen Fächern unterrichtenden Lehrer werdm an solch« Schulm ohne Rücksicht auf ihr GlaubmSbekmntniß angestellt. Daß die Schullasten nicht einer GlaubenSgrmeinschaft, sondern dm Communal-Verbändm aufgebürdet werdm müssen und, wo der« Finanz-Kräfte unzureichend sind, der Staat beizuspring« die Pflicht hat, — hierüber sind wohl fast alle politisch« Parteien mit der StoatSregiemng einverstanden.— Ist da» nun Recht und Gesetz im Staate, so ist nicht abzusehm, wie auf die Dauer der Zett dem Judmthum versagt werden kann, was dm beidm christlich« Confession« gewährt werdm muß. Wenn dm Communm die Pflicht auferlegt ist, für die Schule eine» jeden in ihrer Mitte vorhandmen GlaubenSbekmntnisieS zu sorgen, so muß sie auch angehalten werdm können, überall, wo ein Bedürfniß dazu Vorhand« ist, auch jüdisch-confessionelle Volksschulen einzurichten, und wo ein Bedürfniß dazu nicht vorhandm ist, etwaigen jüd. Schülern an einer Simultan- Schule dieselb« Rechte wie dm Schülem der christlichen Confesssonen. tüijuräum«. Im Posm'schm sind einzelne Versuche bereit» in dieser Richtung gemacht, — nun, so entschließe man Neiffe, wohin er sich vor Eapistra» und seinem FanattSmuS geflüchtet Hab« mochte. Wenigsten» schreibt er am 14. Juni 1453 von dort, daß er persönlich dem Judmprozeffe nicht beiwohnen könne, und bittet zugleich, dmselbm noch vor der Abreise Capistran» an» BreSlau zu beendigen.*) — Die schreckliche Folter, bei derm Anwendung der unmmschliche Capistran selbst die Scherz« anfmerte, preßte dm armen Gemartert« Geständnisse au», wie sie sich König und Rath nicht besser wünsch« mochtm. Sie bekannt«, da» Sacrammt gekauft, in der Synagoge zerstochm und mtt Ruth« geschlagm zu Hab«, wobei natürlich da» herkömmlich« Wunder de» Blutfließ«» nicht auSbleiben konnte. Roch eine andere Anklage ttat hinzu. Eine alte getaufte Jüdin meldete sich bei dm Richte« und sagte au», sie erinnere sich al» sechsjährige» Mädchm gesehm zu Hab«, wie die Judm eine geweihte Hostie in'» Feuer geworfm hättm, die nicht verbrenn« wollte, und da eine alt« Frau» vom Wunder hingerissm, auf dm Kutem da» Sacrammt angebetet habe» wäre sie von dm ergrimmtm Judm erschlag« worden. Auch von einem Chriftmkindermord wußte die boshafte Abtrünnige zu erzähl« und sogar noch da» Grab de» von dm Judm getödtetm Knabm anzugeben. Die Qualm der Tortur ließ« die Judm auch bekenn«, daß sie noch Mitschuldige hättm, indem sie auch dm Gemeiudm von Schweidnitz, öteguitz, Jauer, Striegau» Löwenberg und Reichmbach Hostim zur Schändung geschickt hättm. Am 17. Juni wurde« dm» auch di« Judm der augegebmm Gemeindm riugezogm und ihr« Befitzthümer eoufiSetrt. — In Ltegnitz > war« die meist« derselben schon im Jahre 1447 aus der Stadt | vertrieben worden, die wmigm noch übrig geblieben« und jetzt! verhafteten verbrannten bei einer im Juli ausgebrochenen Feuersbrunst im Gefängnisse. °) — ES wäre überflüssig, auch nur ein Wort al» Beweis für die Lügenhaftigkeit der Beschuldigungen, wie der durch Mattem erpreßt« Aussagen zu verlieren; auf daS Vermögen der Angeklagten war eS hauptsächlich abgesehm, wie man dieS auS den Briefen de» Königs ersehen kann, und auf die Entfemung derselbm, die der Krämemeid in BreSlau nicht duld« wollte, und darum mußten ja die Judm schuldig sein. LadiSlauS hatte schon am 26. Juni seinen Gesandt«, zu denen noch der Licmttat und königl. Secretair Siezmund Vor- .schorner hinzugekommen war, Vollmacht über die Judm von ganz Schlesien gegebm, und diese belegt« mm vor Allem da» eingezogme Judeugut im Namen de» König» mit Beschlag. — Dt« Vorgefundene verbriefte Geldschuld bettug 25,000 ungarische Goldgulden, da» Silber und Geschmeide wurde an einm Breslauer Bürger für 1100 Guldm verkauft, an Baargeld wurdm bloß 500 Guldm mtdeckt, wozu noch 225 Guldm kam«, die man dm Gefangmm im Kerker abzenommen hatte. Zieh« wir auch iu Bttracht. daß der Wetth de» Gelbe» in damaliger Zeit ein sechsbi» zehnmal höherer war, al» in der jetzig«, so mochte doch die gemachte Beute wett unter dm Erwartungen der habgierig« Henker zurückgeblieben sei«; wahrscheinlich hättm die Unglückliche» einm groß« Thett ihre» Silber» und Baar-Ver- «ögm» no<l> vor heretnbrechender Katastrophe in der ob« an-

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