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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1871-02-15 · 7 (15.2.1871) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1871)
Issue
7 (15.2.1871)
Date
1871-02-15
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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51 9d fex meiste» Gemeind« bestehe» auch solche Anstiltrx nicht» ttt He schulpflichtige Jugend wird i» die confeffionell christliche OrtSschul« geschielt, woselbst fie an dem Unterrichte in den pwfanm Lehrfächern Theil nimmt; für ihren Religionsunterricht sorgt eine Gemeinde »Anstalt, die man gemeinhin »ReltgionSfchule* aeent. Welch kümmerliche» Dasein besonder» in den kleineren Gemeinden eine sogenannte ReligtonSschule fristet, davon hat derjenige kaum die leiseste Ahnung, der diese« Getriebe nicht näher steht. Nicht genug, daß der gewöhnlich einzige Lehrer» der »och alle andern Cultu»ämter (Schächter, Cantor, Synagogendime:) in sich vereinigt und ganz von der guten oder schlechten Laune de« Chef» der jeweiligen Gemeinde-Verwaltung mit seiner ganz«» Ecistmz abhängt — nicht genug, daß er für seinm Beruf ol» ReligionSlehrer nur ungenügend, vielleicht gar nicht vor» bereitet ist, kann schon der Religionsunterricht au» dem Grunde nicht gedeihen, weil der regelmäßige Schulbesuch fast ganz in da« Belieben der Eltern gestellt ist, so daß dieselben ihre Kinder «twcher an gar keinem Religionsunterrichte Theil nehmen lassen oder zwar zur ReligiouSfchule, aber doch höchst unregelmäßig schicken. Ost genügt schon bei letzteren, eine Schulversäumniß durch gleichzeitigen Musik- oder Taazunterricht al» äußerst triftige Abhaltung zu begründen! Daß hierbei die Schule keine Fortschritte erzielen kann, leuchtet wohl Jedem ei»; weniger bekannt dürste es vielleicht sein, daß oft eine wohllöbl. Gemeinde- Berwaltr ng und noch öfter die Eltern selbst zu sehr geneigt find, den ganz unschuldigen Lehrer al» de» Sündenbock dafür verantwortlich zu machen. Zu solchen Zuständen de» jüdisch« Religionsunterricht» kommt noch, daß die meist in ihrer Religion ohnehin nur schlecht oder gar nicht unterrichtete jüdische Jugend in den rach den bekannten Schul-Regulativen eonfesfionell abgerichtetm christlichen BolkSschuleu auch in den profanen Lehrfächern so viel konfessionell Christliches in fich aufnehmen müssen, daß dadurch in den kindlichen Grmüthern ganz eigenthümliche Religions-Anschauungen herausgebildet «erden, wie fie weder einem christlich,« noch jüdisch« GlaubmSbekmntniffe entsprechen. — Ebmso traurig wie bei dm Schülem der BolkSschule stellt fich der Religionsunterricht bei d« Schülern der gelehrten Mittelsäuilm. Hier wäre doch sicherlich ein höherer, sorgfältiger und gründlicher Religionsunterricht nöthig; und dennoch ist eS fast unmöglich. Alle Gymnasim, Real- und höher« Bürgerschulen, selbst die n« zu gründmd«, trag« nämlich nach der Ansicht de» CultuSminifter» ganz ausschließlich ein« konfessionell christlich« Charakter, und dämm dürfm sie auch — «iedemm nach der Ansicht de» TultnSministerS — fe «achdem fie evangelische, katholische oder Simultan »Anstalt« find, nur d« Religionsunterricht der beidm herrschmd« Kirch« in ihr« Lehrplan aufnehm«; jeder andere ist ex officio ausgeschlossen. Zwar bezahlen die jüdisch« Schüler dasselbe Schulgeld wie die christlich«, zwar tragen Christ und Jude in gleicher Weise zur Erhaltung solcher Anstalten bei, zwar werdm die n« zu gründendm Schulen rb«so mit jüdischem als christlichem Gelbe errichtet; allein ,Thut nicht», — der Jude wird verbrannt.* Die jüdisch« Schüler solcher Schul« sind demnach auf dieselbe schlechte Kost wie die der Volksschulen angewiesen, und Hab« sie bi» zum Ablauf de» 14. Lebensjahre» in dieser Weise ihren Religionsunterricht kümmerlich empfangen (wenn sie ihn überhaupt noch empfangen Hab«, da es hier noch mehr in das Belieben der Eltern gestellt ist, ihren Kindern Religionsunterricht ertheilen zu lassen): — so find sie dann vogelfrek und haben nicht mehr — wie ihre christlich« Mitschüler — einen mit ihrer fortschreitmden wissenschaftlichen Bildung gleichen Schritt haltenden höheren Religionsunterricht nöthig, selbst wo zu einem solchen Gelegenheit geboten ist. — DaS sind die Zustände, die auf dm jüdischen Religionsunterricht schwer wie Blei drücken. Die Schäden, die hieraus entstehen, sind uuberechmbar für das staatliche, soziale und religiöse Leben. Nach genau in einander gefügten Gesetzen hält der Staat den jüdischen Religionsunterricht im Gegensätze zum christlichen systematisch nieder, und c» ist ihm gleichgültig, daß die religiösen Gefühle von fast 400,000 Juden durch eine solche Zurücksetzung und Vngerechtigkeit verletzt werden muss«; eine weitere Folge hiervon ist, daß die organische Fortentwickelung der in dieser Richtung durch die Verfassung gewährleisteten Rechte je länger je nothwendiger auf fast unüberwindliche Hindernisse stoßen muß. Sozial wird die Emanzipation der Juden auch in dm Gemüthem ihrer Mitbürger so lange eine Unmöglichkeit sein, al» der christlichen Jugend schon in der Schule eine solche Zurücksetzung deS JudmthumS gleichsam in'S Blut geimpft wird. Religiös aber ist der Schaden am größten, weil so erzogene Menschen, mögen sie au» den niederen Volksschulen oder aus den höher« Mittelschulen hervorgehen, dem Christenthum keinen Gewinn bringen und dem Judmthum zum Unheil gereichen. Diese llebel haben demnach ihre Wurzel in der sorgsamsten StaatSpflege de» christlichen und in der gleichzeitigen Vernachlässigung des jüdischen ReligionSdeS 13. Jahrhunderts zu nahe tretm zu wollm, dürfen wir unS doch bescheidene Zweifel bezüglich deffm Kmntniß der orimtalischm Sprach« erlauben. Die »weiß« (alt«) Männer, die Niemand« beleidig« und fast«', dürft« wohl eher chinesische Mandarin«, die dem Stammlande der Mongolm benachbart find» ot«r indische Brahminm, di« ja bekanntlich in Fasten und ander« Kasteiung« Große» leist«, al» jüdische Rabbinm ge» wes« sein; und über die »sadducäische und pharisäische Ketzerei*, die der ftomme Bischof herausgewittert Hab« wollte, brauchen »ir doch wohl kein Wort zu verlieren. — Allerdings erwähnt auch Nachmani in feinem Eommmtar zur Gmefi» *) eine» neuen, zu Anfang deS sechstm JahrtausmdS (d. L 1240) auftretenden mächtig« Volke», ,daS fich mehr alü alle früher» Völker unfern ReligioaSwahrheitea nähert*, und hat unzweifelhaft die Tartar« daruntiw gemeint. Doch beweist die» noch nicht» geg« unsere Behauptung; denn gewiß glaubt« die damalig« Judm selbst an ihre ReligionSgenoffmschaft mit dm afiattschm Kriege«, wenn sie auch jme» ungehmerliche Verbrechen, dessm sie in der obig« Erzählung geziehm Word«, nicht begangm Hab«. Sie statt« im Zeitatter der Kreuzzüg« so .viel gelittm, daß e« in Wahrtet sehr begreiflich scheint, wenn fie die Hülfe GotteS nahe glaubten und die Rächer an ihr« Feinden für Brüder hielten» besonders da sie doch auch von den Christ« selbst in dieser Meinung bestärkt wurden. Professor Lilienblatt aus Upsala, den König Carl XI. von Schweden im Jahre 1691 nach Polen sandte, um Erkundigung« über die Karäer einzuziehen, ließ diese auS der Tartarei herstammen und die tartarische Sprache in ihren Schule» gebrauchen'); auch Nmbauer spricht in seinem Werke: ,AuS der Petersburger Bibliothek* (Cap. 2, S. 20) von tartarische» Namen auf karäischm Grabsteinen in der Krim, ohne sich jedoch auf eine nähere Erörterung darüber einzulassen. Da dis Tartar« nach ihrer Niederlage bei Olmütz noch zwei Jahrhunderte in Rußland herrschten, ließe sich die tartarische Sprache in dm Schul« und ans d« Grabsieinm der Karäer recht gut erklär«, ohne eine Herleitung derselben von den Moagol« und dieser von den Zehnstämmen annrhmen zu müssen. — ») Katth. Par. Add. 136. F«aer, Cod. dipL Hangar IV. 1.232.— Erb«, 478, Nr. 1018. — *) «mrf. Cop. 2, 8trl 2 ja moth op^K IPO "CK «abf tannft Nachmam: nhe now rreho «mm wn iptn rPnra ’S irmnrr.p wrt*nSiraTpnmrTn’vmxiittppn — *) «tobt L 109, vergt. auch Srätz X. Note S.

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