Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1870)
- Issue
- 41/42 (19.10.1870)
- Date
- 1870-10-19
- Page
- Seite 340 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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— Konsequenz?! Ja, Eonsequmz in der» Grundsätze:Bteibe im Amte und nähre dich! — C. Htze» der Merr«, S. Oktober (Orig^Correfp.) Die jetzige KriegSperiode scheint sehr geeignet, sobald der Jam,Stempel geschlossen sein wird, für die Interesse» deS Judenthum» aufzutreten. ES mutz vor Allem zur allgemeinen Kmntniß gebracht werden, daß die bisher gezeigte Ansicht der maßgebenden militärsschen Behörden, daß ein Jude nicht da- Holz sei, aus dem Offiziere und Beamte im KriegSfache zu bilden find, entweder auf Unkenntuiß oder Verleumdung beruht. Um mit Zahlen beweisen z» können, müssen nicht bloS, wie Sie zur Freude Vieler thun, Reizen gesammelt und mitgetheilt werden, was der und jener jüdssche Militär oder Nichtcombattant geleistet, gethan, erlitte» hat, was in Betreff der jüdssche« Soldaten geschehen oder nicht geschehen ist, sondern e« müßte eine Stattstik geschaffen werden. E» müßte festgestellt werden, ob »ach dem Procentsatz der Bevölkerung in den einzelnen Provinzen die Juden auch im Heere verttetcn find (hieran ist wohl nicht zu zweifeln. Red.), oder ob dir» im Vergleich zu andern Con» fessionen nicht der Fall ist, und worin die Differenz bosteht. Wenn nun so die Zahl sämmtlicher Juden in jedem Armeecorp» festgestellt ist, müßte ermittett werden, wie viele von diese» Gemeine, Einjähttge, Unteroffiziere, Offiziere, Aerzte u. s. w. find. — Man könnte einen bestimmten Termin, z. B. de» 1. August, | an welchem wohl die ganze Linie, Reserve und Landwehr ein» beordert war, als den maßgebenden Zeitvunkt annehmen. Nach beendetem Kriege wäre dann das Resultat desselben für die auSmanchittm Juden zu sammeln und zu crdnen, es müßte «ottrt werden, wie Viele (wo möglich Wer) in der Schlacht gefallen, wie Viele verwundet, erkrankt, und zwar mit völliger Wiederherstellung, oder als invalid entlassen oder nachttäzlich gestorben find, und wer eine Auszeichnung erhaltm hat und welche; endlich ob irgend Einer etwa» Entehrendes begangen, eine Strafe erlitten hat. — Auch die Vermißten, in Gefangenschaft Gerathenen u. s. w. der verschiedenen Regimenter müßte» rulnäcirt werden. . Die für die Zukunft gewiß höchst lohnende Zusammmstellnng erscheint schwierig. Nach meiner Ansicht und Hoffmmg würden Sie dieselbe aber bewerkstelligen können, wenn Sie die collezialische Hülfe der Herren Rabbiner in den Provinz-Hauptstädten in Anspruch nähme». Schließlich noch die Mittheilunz, daß der prakttsche Arzt zu Aachen, vr. 8. Schuster (Jude), jetzt Militärarzt, das eiserne Kreuz erhalten hat. Steiuvach (bei Gießen), 7. Oktober. (Original-Corresp.) Anläßlich Ihrer in Nr. 39 Ihres Blattes gemachten Mittheilung haben auch hier der israel. Vorsteher Mayer Katz und Lehrer I. Goldschmidt Sr. K. Hoheit dem Prinzen Ludwig von Hessen, Commandeur der hessischen (25.) Division, schon den 18. v. M. geschrieben und denselben gebeten, den jüdischen Soldaten die Feier deS Neujahrs- und LersöhnungSfesteS zu gestatten. Nach einer dm 2. d. 51 vom Jäger Sondhrim vom 1. Hess. Jäger- Bataillon eingetroffenm und von Anderm wiederholten Nachrichtm warm wirklich die jüdischen Soldatm 'n *T vom Dienste frei. Der hiesige jüdische WohlthättgkeitS-Verein IY3 'Tan wird ein Cirmlar an die jüdischm Gemeind« de» Grobherzogthum» Hessm erlassm, in welchem dieselben aufgefordert werdm sollm, ein Verzeichniß aller jüdischm Soldatm der betteffendm Gemeindm cufzustellm. Wir werdm Jhnm später weitere Nachricht« darüber zr zehen lassen. (Wir bringm vorstehmdeS Schreib« zum Abdmck, um eine Bemerkung daran zu knüpfm. Wie jämmerlich stehm wir doch da, wenn kleine — wmn auch sonst ganz achtbare — Gemeindm die Initiative in so wichtig« allgemein« jüdisch« Angelegmheitm zu ergreif« sich bemüßigt fehm! Andererseits Hab« viele einzelne jüdssche Wehrmänner sich in ihrer religiös« Bedränguiß m einzelne ihnen bekannte Rabbiner gewendet; wie verlaffm müffm sie sich vorkommm! Wir Hab« kein GenftaN Organ — abtx in diesem Falle hatte die Berliner GeMrindo da« natürliche Mandat gehabt, für alle einzutvetm, aber diese- Gemeinde hat gar nicht« getha»! Allerdings hat vr. Hildesheimer. wie die ,Jüd. Presse« berichtet, in Verbindung mit dar Rabbinem zu Altona und Wmzburg eine Eingabe an da» Krieg«- Ministerium (eine Bchörde, die mit Anordnung« über die Trupp« im Felde gar nicht» zu schaffen hat?) gewmdet; aber die Berliner Gemeinde —! Wir setzen jedoch ein« Paffu» au« dem Bescheide de» KriegSministeriumS hierher: »Außerdem aber erscheint eine derarttg« Einwirkung überhmipt nicht erforderlich, da sich erwattm läßt, daß die Trupp« - Kommandeure auf Ansuchen der betreffmdm Soldatm zur Ettheilung der gewünscht« Erlaubniß ohnehin gmeigt sein werden, sowett e» die gegenwattig obwaltend« dimstlichm Verhältnisse gestatt«, waS bei dm auf feindlichem Gebitte stehend« Tmppm allerdings kaum anzuoehmen ift' Berzl. unsere Bemerkung in der Rubttk »KriegSnachrichtm.' Red.) Alt-Strelitz (Mecklenburg). In dies« Tagm ist von der hiesig« Bürgerschaft in einer Urwahl und später in einer «gem Wahl vom Magistrat mit Zuziehung der zwölf Stadtrepräsm» tantm, in beidm Mahlgängen mtt großer Majontät, der jüdssche Kaufmann Herr A. Sander» hier zum erst« besoldttm Senator der Stadt gewählt worden. Die «orddmssche Bundesverfassung hat nun auch dm mecklmburgischm Judm hinsichtlich der Gleichberechtigung aller Confessionm eine bessere Stellung gebracht. (J«r.> bl. H««S«rg^ 3. Oktober. (Oriz.-Corr.) Da wir hier in unserm Hamburg so glücklich find, Ihnen nur spärlich Leittäge für Ihre Kriegsnachrichtm liefern zu könnm, so werde ich mich in meinm Bericht« nur auf Werke deS Fneden» beschränk« könnm. Durch Verfügung de» BnndeSkanzler-Amtr vom 24. September d. I. ist der iSraelittfchm Stiftunzsschule von 1815 (früher: i»r. Freischule von 1815) unter Leitung de< vr. Röe dir Abhaltung von SbgangSprüfungm für dm einjähttg-fteiwilligm Militairdimst provisorisch gestatttt wordm. — Der hier seit 1868 bestehende israelitische UnterstützungS-Verein für dm Frei» willigmdimst hat.in jüngster Zeit vier junge Lmte incl. ein« Arzt mit Geldmitteln zur Eqirpirung verfehm. — Eine Subfidie von 3000 Mk. Ctt., die obmgmannter Schule feit längerer Zeit von Seitm der Gemeinde zu Theil wurde, ist ihr jetzt entzogm wordm, da an eine mmtucll noch ferner zu gewährmde Unterstützung man die Bedingung gestellt hat, daß die Verwaltung der Schule nur qyS Gemeindemitgliedem besteh« dürfe. Die Verwaltung bestand damals faktisch zum groß« Theil auS Nicht-Mitgliedern und zwar au» Lmtm, die zufolge de» hamburgsschm Gesetzes von 1864 dem Gemeindmerbande nicht mehr anzugehörm brauchten. Sie wollte sich dem nicht unterordn« und glaubte sich berechtigt auch femer die Unterstützung reclamirm zu könnm, ohne sich irgendwie Vorschristm von Seitm der Gemeinde machen lass« zu müffm. Da jeder gütliche Versuch ^ur Ausgleichung der Differenz fehlschlug, so kam dle Sache zur gerichtlich« Verhandlung und da» Erkenntniß von zwei Instanz«, vom Ntedergettcht und vom Obergericht, fiel gleichlautmb zu Gunst« deS Gemeinde-Vorstände» auS und zwar so: dass die Schule ferner nur dann für ihren Theil die Unterstützung von 2606 Mk. beanspmchm könne» wmn fie wie bisher von Gemeindeangehörigm verwalttt werde; der Oberlehrer vr. Anto« Röe indeß erhält auch ferner und zwar lebmSlänglich di« 1060 Mk. Gubvmtton. Solche Rmte wurde ihm persönlich auf LebmSzeit im Jahr« 1854 gewähtt, da er derzeit nach dem Phllanthropl» in Frankfutt a. M. bernim war und die Schule ihn gern« Hamburg tthalten wollte. — Am 1. November d. I. wird hier von Hier»» «ln« Beilage.