Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1870)
- Issue
- 15/16 (13.4.1870)
- Date
- 1870-04-13
- Page
- Seite 128 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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128 A» -ie veretzrlichr« Porßk»de «ind Vertreter ter de«tsche« irraelM.'che« -»e»ein-en. Der uaterzeichuete Ausschuß hat b<; ihm vcm Gemeinde» tage geworden« Aufgabe nachkommend im Mouct August dm einzelnen rrsp. Gemeindevorständm direkt durch die Post eine Einladung zu« Anschluß au deu Gemeindebund unter Beifügung der ausführlich« „Protokolle" d«S Gemeindetage» zugehm lasse». Der Erfolg dersclbm war, dag bisher 46 Gemeiudm ihrm Anschluß unter Bewilligung von in Summa ca. 900 Thalem JahreSbeiträgm erklärt«, die wir hiermit in der Reihenfolge der eingelaufmm Anmeldung« verzeichnm: Nürnberg, Nienburg a. W., Aachm, Dresden, HildeSheim, SlSfeld, Hüdburghaufen, EiSlebs», Lyck, Schwerin i.M., Postelberg t. Böhmen, Pr.-lihodm, Oppeln, Emdm, Prag, Teltfch i. Mähr«, Leobschüp, Schönebeck, Linz a. 3k., Erfurt, Leipzig, Neubraudmburg, Potsdam, Barchfeld, Glatz, Frank«- stein, Braunschweig. Görlitz, Bleicherode, Pleschm, Schweidnitz, Kassel, AfcherSlebm. BreSlau, Hirschberg i. Schl., Hannover, Hamburg, Walldorf, Glogav, Magdeburg, Baiersdorf in Bayern, Zirndorf in Bayern, Grünberg in Schlefim, Mmgerimhaufm, Bernstadt i. Schl. In Königsberg i. Pr. hat der Dorst.md bereits dm Beitritt beschloss«; die Zustimmung der Revräsm anz erwart« wir noch. So aufmunternd eS ist die Wichtigleit der zu gründend« Institution von einer so bedmtendm Zahl schätzbarster Gemeind« au» all« Gegend« deS Vaterlandes anerkannt zu fehm, so west steht die Sache noch vom Ziele mtfemt. Abgesehm davon, daß nach GemettdetagSbeschluß der Ge» meiudebund nur bei Zusage von 100 Gemünd« mit 2000 Thlrn. Jahre«beiträgm als gegründet anzulehm, liegt eS auch in Her Natur der Sache, daß die wahrhaft segensreiche Wirksamkeit nur' bei allgemeinster Betyeiligung zu erhoff« ist. Wir erfüll« daher nur eine un» obliegende Pflicht, wenn wir hiermit abermals die Anregung zu« Beitritt gebe». In dm Vordergrund der gemeinsam und nur durch ein« Verband der Gemeind« zu lösend« Aufgabm drängt sich die Regelung de» ArmmwesenS, der Fremdmunterstützung und der PeufionSverhältutsse der Gemeindebeamt«. Die Frage der Fremdmunterstützung insbesondere erscheint unauflchieblich in einem Momente, uo von Wcsttnßland so vielfache wie berechtigte Ansprüche und danebm noch der persönltche Andrang in Form einer wahr« Invasion an die Gemeind« heraatretm. Besondere Vorkommnisse jedoch sprechm noch besonders nachdrücklich für dm Gemeindebund. Eia dem Judeathnme ftemder Geist der Separationslust scheint sich verschiedmartig von linkt und rechts in beklag«»- werther Weise in unser Gemeiudewesm trmnmd eiuschleichm zu wollen. Der erhaltmde pietätvolle jüdssche Sinn und dat trmauhängliche jüdische Herz sträub« sich gegm diese Gefahr für die von unser« Bäte« überkommen« fromm« und human« Gemeindeiustüution« Möge in dem Gemeiudebunde ein gemeinsamer Bodm geschaffm werden, auf welchem eine umfassende EiaiguagSorgaaifatioa in d« Gckietm der Gemeinde-Verwaltungen alle» Gemeinnützige, dadie Gemüther eint und nicht trennt, festgehaltm, gehegt und gepflegt wird. Mit Aufrichtigkett und Freudigkeit aller Ott« gewürdigt, wttd diese» ächt-jüdische Borhabm in „Friedensliebe und zur FriedmSförderung" sich Gotte» Segen» erftmm. Beitrittserklärung« von Gemeind« oder Einzeln« nimmt jeder der Unterzeichnet« bereitwilligst entgegen. Der geschäft-führende Ausschuß de» deutsch» ,israelitischen Gemetndetage». Moritz Löhner» Vorsitzender (Leipzig). «mit tzehmonn, Ado., Vchriftf. (Dresden). Georg Feige (Pmg). vr. D. Honigman« (vreSlan). Josephthal, Ad». («Irnberg). P. Werthei» (Berlin). Versetzung, durch einige Pol« ergänzt Word«, wie damal» sehr viele polnisch« Beamte deratt iutemttt Word«, weil man fie der Sympathie mtt ihr« aufrührerisch« StammeSzmoss« bezüchtigte. Besonder» war e» ein vom Gerichtshof zugezogmer Arzt, gleichfalls ein Pole — die Pol« hall« in allem, besonders aber auch im Jud«haß, gar sehr zusammm — der seine festeste Ueberzeu» gung aussprach die Judm brauch« Christenblut zur Osterfeier, und demzufolge sich alle Mühe gab, die Wahrscheinlichkeit zu beweisen, daß die Judm daS Kind ermordet. Der Gerichtshof wagte zunächst die Easscheidunz noch nicht zu treffm, fondem verlangte nochmals vom Obergerichte zu Kowno, daß eS eine nme gründliche Untersuchung de» Thatbef audeS veranlasse, indem mau sich dahin aussprach, daß die höchste Wahrscheinlichkeit vorliege, ein solche» Verbrechm habe ftattgefundm, und man flch wundem müsse, wie man nicht sofort alle der Thal Verdächtig« in Haft gebracht. Jndeflm war die polnische Revolution zur voll« Flamme emporgeschlagm und hatte alle- Andere zurückgedrängt; auch an eine Fortführung der S<hawlaner Untessochung war nilbt zu dmk«. Erst im Decemb ti des Jahre» 1865 erfuhr man in Kowno, daß die Verhandlung« wieder aufzmommm werdm sollt«; man ließ die Müthettung hiervon nach Schawlan gelang«, mtt der Aufforderung, ein Gesuch um Rechtsbeistand an dm Gmeralgouvemeur von Kowno, Mu raw iew dm Sohn, und an dm Gmeralgouverneur von Wilna, Murawiew dm Vater, zu richtm: dmn diese sei«, trotz ihrer eisern« Sttengc, einsichtsvolle und gerechte Männer. Nunmehr war mau voll ftoher Zuverficht auf dm endlich« Sieg der Unschuld und Wahrhett, denn nunmehr war man sicher, | daß die Sache dm Pol« nicht mehr in die Hände komm« werde. Don Kowno au» wurde ein tüchtiger Crimiualrichter, Pa sin, mit der «eiteren Untersuchung bettaut und nach Schau!« geschickt. Ihn beglettete al» der gesetzlich vorgeschriebe« „Dapttat", Dcputirter, jüdischer Sachverständiger und Gerichtsbeisitzer, der ebmso talmudisch wie wiffmschaftlich gebildete Samuel Duel au- Kowno. Die Untersuchung begann auf» Nme und dauerte etwa nmn Monate. Me Akt« wurdm geschloffen und zur Begutachtung de» vorliegmden Falle» dem Obergerichte zu Kowno übergeb« Diese», nachdem eü sich durch eine Commission von sachverständig« Chirurg« verstärft, gab sei» Votum dahin ab, daß man die JSraelttm Schawlan» fälschlich beschuldigt und daß ein jede» ärzttiche Gutachtm, welche» die Ermordung de» Kinde» behufs Blutabzapfung behaupte, durchaus verwerflich fei. Die Act« mtt diesem Gutachtm ging« nun anch nicht, wie früher beabfichttgt war, an die UatersuchungScommisfion zu Ofttowo, fondem direct an den Criminalsenat zu OpSk, welch« zu Recht erkannte, daß die Juden Schawlan» von dem ihnen zur Lust gelegten Verbrechen vollkommen freizusprechen seien. Nach siebenjähriger Prozessesdauer wurde endlich die Sache zu Gunst« der Unschuldig« entschied«, und die mdlo» gequält« und verfolgt«, geschimpft« und mißhandelt« Israelit« außer Polizeiaufsicht gestellt. Alle ihre Verfolger uud Peiniger ging« straffrei au»; nur der junge Verläumder, der während der letzt« Untersuchung seine Aussage wohl noch zehnmal änderte, wurde internirt. Wenn nämlich Jemand bet d« Beamten oder bei seiner Umgebung sich mißliebig gemacht hat, oder auch mir eine Anzahl geachteter Person«, überhaupt