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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1870-03-30 · 13 (30.3.1870) · p. Seite 110

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1870)
Issue
13 (30.3.1870)
Date
1870-03-30
Page
Seite 110 (sequence 2)
Language
German
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gedacht imd erforscht, gefragt, geantwortet, festgesetzt werden kann, muß aus ihr seine Berechtigung Nachweisen können, akrtl steht eben nicht aus. -an Hoden deS Zudmthmn«. Aber man -Kt dm Satz buchstäblich gmommch und danach ernsthaft behauptet, daß alles, was zu irgend einer Zeit halachisch frstgestellt ist, dieselbe Kraft, unverbrüchliche Geltung utid Unabänderlichkeit besitze, wie die wirkliche dem Mose« gewordme Tradition (vD^ri). Es ist dadurch die geschichtliche EntwiSckung geleugnet,' et ist alle« v« scher dagewss«, waS dm spätestm Periodm angehört. Dieser Mangel an geschichtlichem Sin», an Unterscheidung des Geiste» verschiedener Epochm ist freilich dem ganzm Alterthum (wie auch dem Mittelalter) eiaenchümlich; die „Orthodox«" find auf diesem Standpunkt steh« geblieben. Es Hab« sich auch geschichtliche Fiktion« eingeschlichm, die fteilich im Geiste früherer Zeit« durchaus nicht den Charakter bewußter Erdichtung trag« Es knüpft auch dieschon an die Mischna an. Sie soll von R. Jehuda unter Zuziehung der Weisen aller Länder niedergeschri^m sein. Dann soll« z. B. wieder die Tosaphot in einer ähnlich« Weise entstand« sein, so daß das in ihn« Ausgestellte die Kraft von Beschlüffm großer und maßgebender Versammlung« besitze*). Die Geschichte weiß von Vergleich« nicht-. 3m Gan.zm aber geht dann noch durch diese Annahme die Anficht, daß ein höheres Watt« (nicht feltm ist ernstlich von BTpn rm die Rede» die Feststellung der Halacha fortdauernd überwacht habe; eine Entfaltung, Mehrung und Erweiterung des Gesetze» ivird statnirt, aber daß diese auch einmal eine falsche Richtung habe einschlagm können, ivird in Abrede gestellt. Dies also ist die Ähnlichkeit der „Orthodoxie" mit dem Katholizismus. Dazu konnnt ein weitere« Moment. Die berechtigte Ehrfmcht vor dem Alterthum, vor dem von früher« Geschlecht«« j Überlieferten, hat sich zu dem Satze der Agada gesteigert: i „wenn die Früher« wie Engel find, so find wir imr Menschen rc." 3e trüber die Zeit« stch gestaltet«, desto mehr werdm>dje Klag« über die Degmerirung, über das Schwind« der Geiste«- ' *) lirßtrrt finbrt sich in der tinleitimg zu rec, letzteres nur. Lud. in! de>' Eiul. zu fm w. Gbenso werden Gebräuche, Gebete u. dgl., deren s Urjprung der Zeit nach nicht seststeht, die aber jedensall» jüngeren Datum» > sind, in da» höchste Llterthvm zurütldatirt »der al» „malte Ueberliefrrung"! bezeichnet. gab« stehend; -natürlich muß dann da«, wa« die Aelter« gesagt. für die Züngmm, ihn« an WeiShsst nnchstehmd«, unabänderlich ftiu. SS ist kau» nöthiß. zu fa-m, daß jmer angefHrt» Satz nur eine jprivatassicht ist und Inst der sonst im INdenthum geltende» Lchre von derNFortschrritm der Sstmschheit sich schlecht verträgt. Wir Hab« auch bereit« gesagt, daß diese Idee nicht von all« Rabbinern getheilt wurde; aber freilich, ans einen, der e« einmal? »agte für die Praxi« (Htmtb) girgm eine ältere Autorität zu eickeichte«, oder zu sag«: „ich möchte wohl dies« alt« Gebrauch abschaffm" (rrotea« 'bn ItTK V) komm« Hundert, die sich solche Selbstständigkeit nicht zutrau« Endlich noch ein Dritte«. Au» dem berechtigt« Streb«, eine gewisse Einheit der Gesetzespraxis herzustellm und form Hebel« stände vorzubeug«, daß der Eine fo, der Andere fo «sscheide, und „die Thora zu zwei und zu viel« Thora»" werde, ist ein fortgesetzte« Streb« nach Fixi«ng der Halacha hervorzegangm. ES hat dies aber nicht geling« wollm, die Selbstständigkeit der Forschung bat jedm Versuch wieder durchbroch« und vereitelt, bie» endlich dem Schulchan A«ch gelungm ist. Die mergsschm Proteste gezm dm von 3t. Jos. Karo dabei eingeschlagmm Weg der Stimmmzählung, die zomigm und wehmüthigen Warnung« eine« R. Sal Luria u. A. geg« daS Codificirm verhallt« f«chtloS; die Selbstständigkeit war für lange Zeit gebroch«. Dasselbe Zeitalter, welche«, dem Sturme der Reformation gegenüber, die endgültige Fixi«ng der katholisch« Doguim durch da« Tridentiner Concil und, zunächst im Hetmathlande der Tosaphistm, die Fiximng de» oolissßhen Absolutismus erlebte, sah etwas Analoges im Iudmthum entsteh«: der Schulchnn Aruch wurde gleich einem „roeder äs bronze stabilisirt." Das ist der Standpunkt der „Orthodoxie"; wir wessen diesen zurück und erllärm ihre Ansicht, zunächst theoretssch, als eine unberechtigte. Ueber dm im Eingänge dieses SchlußartikelS betonten Unterschied zwischm dm „polais,^ - ungarisch«" und dm „deusschm" Orthodox« brauch« wir nun nur noch ein paar Worte zu sag«. Zum ersten: die erstzmannte Richtung hat ihr System mit der Kabbala verquickt, die deusschm Orthodox« haben nmerdingS angcfangen die Kabbala zu ignoriren. ZweitmS: jme steht der wissmschaftsschm Bildung feindlich gezmüber, will von der Er- Fcuilleton. Die jüngste (ob auch die letzte?) Vlutbeschuldigung gegen die Juden. Nach amhenrischen Berichten dargestillt von vr. Rülf. (Fortsetzung.) Die Zudm in der Kreisstadt Schau!« nchtelm inzwischen ein Schreib« an die Kreisverwaltung de« InhalS: Die Blutbeschuldigung geg« die Iudm in Schawlan richte sich im G«nde gegen alle Zudm der Welt, auch sie fühlt« sich dadurch auf da« schmerzlichste berührt und trüg« darauf an, daß die Untersuchung nicht in Sckawlan, sondern in der Kreisstadt Schau!« geführt werde. Und nun bewundere man die Pfiffigkeit «ffifcher Beamt« — mau schrieb zurück: Da die Bittsteller ihre Solidarität mit dem ftaglichm Verbrechen zu erkmnm gezebm Hab«, so finde sich die Kreisverwaltung veranlaßt, dm achtundzwanzig Pessonm, welche die Eingabe untesschriebm, Stadtarrest zu gebm, welch« dieselbm bei schwerer Ahndung bi< nach vollmdeter Untessuchung zu wahr« hättm. — Das war ein Schlag für diese Geschäftslmte, die meistentheil« auSwärt» sich aufhaltm mußt«, der empfindlicher nicht gedccht werdm konnte. Allein die pfiffige Bosheit sollte doch nicht geling«. Der Graf sah das Schreib«, steckte e« zu sich, um, wie er sagte, dem Gmeralgouvemeur davon Anzeige zu mach«; er rieth den Richte«, der Kreisverwaltung in! Schau!« in seinem Namen die Rückantwort zu ertheil«, den! Stadtarrest der Kauflmte lieber aufzuhebm, weil ei» solche- ' eigenmächtiges Verfahren höher« Ortsehr übel ausgenommen werdm düsste, und fo wurde schon am 26. der Arrest aufgehobm. Der Graf nahm noch die Aussage eines christlichen Mädchens aus dem Dosse Derwonifchok, einer »Nachbarin de- Baue« Glase«, zu Protokoll, dahin lautmd, sie habe da« Kind deS Bauern unter dem Dache ihreväterlichen HaufeS im Schnee entdeckt und dem Vater davon Mittheilunz gemacht. »Nachdem der Graf noch angeordnet, daß der junge Mensch, wie bi« jetzt, von vier Person« bewacht in einem Privathause verbleibe und nur dann In d« Hof gebracht werdm solle, wmn die UntessuchungScommisfion seiner bedüsse, kehrte er nach Wilna zurück. Auch der Bevollmächtigte de« Gouvemmr« von Kown», der sich dm ZSraelttm lo feindselig gezeigt hatte, wurde besonder« auf Betrieb de« ebmso trefflich« wie gebüdet« Apotheker- Schapiro in Kowno abberufm. Die Untessuchung wurde indeß noch weiter geführt. Zunächst wurde der ISborzig (offizielle Gemeindevorsteher) Chajim au» Datno« in-Verhör gmommm, gegen welchen der junge Itzig» sohn früher auSgesagt, daß er für 10 Rubel ein kleine-Fläschchm vom Blute de« Kinde« erhalt«.

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