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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1870-02-16 · 7 (16.2.1870) · p. Seite 61

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1870)
Issue
7 (16.2.1870)
Date
1870-02-16
Page
Seite 61 (sequence 5)
Language
German
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61 richtete Auswanderung der Jude» '4nS Innere von Rußland. Danach., bestund die erste AuSwandererschaar in Allem auS 70 Seelen, >>a» Ziel der Reise war Rostow am Don, wo die jüdische» Gemeinde fich zu deren Aufnahme erbotet hatte. Nun ist allerdings der Anfang ganz gut, aber der Bericht der »Post", den auch wir abgedruckt haben, daß die Straßen Kowno'S schon leerer an Anne» geworden seien, ist danach doch wohl sehr rosensarben gemalt. „Australiaa Jllustr. NewS" bringen Portratt und Biographie Ed. Cohm'S, Zollministers in Neu» Victoria, früher Borsteher der jüdischen Gemeinde in Melbourne, dann Mayor der Stadt. ÜSerichte und Correspondenzen. Deutschland. M.-Ariedla»d, 27. Januar. (Orig.-Corresp.) Beim Lesen Ihre» Berichtes aus Schneidemühl fiel mir ein, daß Sehnliche» in noch eclat.mterer Weife in Gnefen vorgefallen ist. Bei det llebergabe des dortigen Simultan-Gymnasiums an die Regietmng verpflichtete fich die Stadt zu einem Zuschuß von 2000 Tl>lr. unter der ausdrücklichen Stipulation, daß das Gymnnasium mit allen Rechten und Pflichten vom Staate übernommen werde. Zu dies« rechnete der Magistrat auch die Ertheilung dl» otligatorischm jüdischen Religionsunterrichts, wie er seit der Gründung deS Gymnasiums bestanden hatte. Auch der Vertreter der Regierung, der Coufistorial- und Schulrath Märicke, scheint diese Ansicht getheilt zu haben, indem er bei der llebergabe in öffentlicher Versammlung zu mir, als ReligionSlehrer am Gymnasium, die Worte sprach: „Ich habe von Ihren Leistungen gehört und Sie werden in Ihrer Stellung weiter verbleiben." Wirklich wurde meinem weiteren Unterricht fast zwei Semestir kein Hinderniß in den Weg gelegt, während welcher ZeÜ ich auch mein Gehalt bezog. Plötzlich erschien eine Verordnung de» Provinzial-SchulcollegiumS, welche besagte, daß vom nächsten Semester ab für den jüdischm Religionsunterricht kein Gehalt gezahlt werben dürfe, wenn es auch mir frei stehe in den Räumm l>eS Gymnasiums den Religionsunterricht fortzusetzen. AlS Grund wurde angegebm: Au christlichm Gymnasien könne kein jüdischer Religionsunterricht Lehrgegenstand sein. Alle Beschwerden deö Magistrats un) der Stadtverordneten an das Prcvinzial-Schulcollezium, sonie an den Minister mit Hintoeit aus die rechtliche Verpflichtung halfen Nicht». Dem Anträge eine» jüdischen StadtrathS, den Rechtsweg zu betreten, 'chloß fich der Magistrat tncht an. Ich orthellte zwar noch ein Jahr lang deir Unterricht unmtgelttich, aber mit der. Zeit stellte sich der Mißstand, von der Willkür der Schüler abzuhängen, b.-raus, di mir mit dem Gehalt auch die Anwendung der diScivlinarischcn Mittel gegen die Schüler entzogen wurde, so daß ich an dcm Unterricht keine Freude hatte and ihn aufgab. vr. gmker»a»del Ch. Goethe», 3. Febiuai. (Orig-Corresp.) Der hierseit 3 Jahren amttrende Rabbiner I)r. S. Michaelis ist in Schwerin a. W. zum Rabbiner erwählt wordm. (Michaelis har seine rabbinisch« Ausbildung am Breslauer Seminar erhallen.) £. ßemuower, 28. Januar. (Oriz.-Correfp.) In Verfolg der Mittheilung in Nr. 1 d. Bl. freut eS uns Ihnen anzeizer. zu können, daß eS gelungen ist die Sttäflinze an den Vorabenden der Sabbathe und Feste (v"N nat' 3iy) vom Dunkelv>erdm an von der Arbeü freizumaö-en. Eine gottesdienstliche Versammlung an dm Abmdm konnte ihnen für jetzt, dem auSdrücklichm Wortlaute des MinisterialrescripteS vom 6. Oktober v. I. gegmüber, nicht gestattet werden. Im Allgemeinen muß corstattrt werden, daß die Regierung billigen Anforderungen für die jüdischm Sträflinge, soweit sie auf Erfüllung jüdischer ReiigionSgesetze sich beziehm, gern entgegm kommt. So ist schon im Juli 18t>8 von dem Minister de^. Innern gestattet, daß die Leichm jiidischer Sttäflinze aus hiesiger Provinz nicht mehr an die Anatomie zu Göttingm abgeliefert, sondem den betteffmden jüdischm Gemeinde» zur stillm Beerdigung überwiesen werdm sollm; wie solches auch für die Rheinprcvinz schon früher angeordnet war. Unbilliges und Unausführbares darf man aber uicht verlangen und dafür müffm wir — trotz der gegentheiligen Ansicht der geehrtm Redactton — die Forderung bei Cand. Tietz halten, daß dm Judm täglich Morgens — warum nicht auch zu nrue wid JH9o? — besonderer GolteSdimst verftattet werde. Wer die innerm Einnchtungm einer Sttafanftalt kmnt, weiß, daß daS, wenn nicht ganz unausführbar, doch mit den größten Veranlassung zur Anferttgung dieser Schlange an, weil die JSraelttm in der Wüste von Schlangen gebiffm worum waren. Al» die Israeliten (in der KönizSzeit) anfingm diese» Symbol zu verehrm, remichtete eS der fromme König ChiSkiah. Zum Uederfluß sei noch darauf hingewiesm, daß die Bibel ausdrücklich da» Verbot de» Baum- und SchlangendimsteS aufstellt: Du sollst Dir nicht pflanzm einm Hain oder irgend einm Baum nebm dem Altäre de» Ewigm, Deine» GctteS (Deuteronomium 16. 21.) ES soll in Deiner Mitte nicht gefunden «erden ein Shlangmbeschwörer n. f. «. (Das. 17, 10.) — Wie verpönt der Zrchlangendimst bei dm Hebräem war, erhellt schon au» dem biblischen Sprachgebrauch, der mtt derselbm Wurzel, die „Schlange' bedmtet, die „Zauberei" bezeichnet. (MP17) ,L^IZ) Doch bei: Entdecker jener Hypothese achtet auf dm klarm Worttaut der Bibel nicht, der dttect da» Gegenthell jener Entdeckung darthrt. Je Heller da» Licht, desto stärker der Schattm — je tiefer die Forschung, desto gröber der Jrrthum. — Die1? Kncwuronn (Hu Juwel oou eiuent Santir. Eine Gevietnde hatte einm Tautor, der ein tüchttger Gänger, aber ein morallsch gesunkener Mmsch war; er sang hoch, aber er sank ttef. Sein umeligiöser und unsittlicher Leben»«andel war Vielm ein Aergemiß. Mahnen und Warnen blieb fruchtlos. Da hielt der Rabbiner e» für gerathen, dm Vorstand darauf aufmerksam zu machm, daß die Würde deS GotteSdimsteS durch einm solchen unwürbizim Vorbeter leide, und daß eS Pflicht der Gemeindevertretung sei, eine Remedur einttetm zu lassm. Allein ei waren viele der Vorsteher und Repräsentantm so oernarrt auf dm Gesang des CantorS, daß man über seine moralischm „Schwächm" schweigend hinwegsah. „Er ist ooch ein Juwel von einem Cantor!" .nutete da» ceterum censeo de» Vorstände». Besagter Cantor war auch Schriftführer und Kaffm-Rendant der Gemeinde. Eineschönen Mo. gmS — am Tage vor der jährlichen Kaffen »Revision — waren Cantor und Kaffe verschwundm. Sein lockerer LebmSwandel hatte ihn zu Defraudationm gedrängt. Er suchte da» Weite — und wurde vom Staatsanwalt steckbttefitch verfolgt. „Nun, was sagm Sie zu Ihrem ouümt oborik" fragte man dm Haupt; ächlichstm Schwärmer für de» CantorS Gesang. „Er war doch ein Juwel von einem Cantor!" erwiderte dieser. „lRöglich!" meinte der Rabbiner, dem man die» mittheilte, „nur hat ein solche« Juwel erst dann seinm vollen Wetth, wenn «> gefaßt und eingesetzt ist!" M. R.

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