Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1870)
- Issue
- 2 (12.1.1870)
- Date
- 1870-01-12
- Page
- Seite 17 (sequence 5)
- Language
- German
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17 tnffm ober berühre», j, so»» v«i «lleo üiteresientere» Lotnt- «n)> Perftnal- ■o4rUfcMi Muga die Logesblättrr schtennigst »»»de. . <ko LSochenblatt kam» mit diese» nicht Schritt halten. Nicht« beqaemet für die Redaktion eine« jüdische» vlattt», al» di« sich anfammelndeo Rotize», veriöfte, Reden ». s. «. einfach abdrncke» zu lass«I Daoir mag «ich ei»,einen Lesern, die höchstens ihr Lvtatbttttche» halte», gedient sei». Unsere L echenschrist möchte jedoch ihr Puttikum in de» »reis« fach«, den« die Lektüre eine» oder mehrerer größere» Journale tägliche Gewohnheit ist-, diese stößt die jüdische Jmrrnaltstik dnrch nicht» mehr ad, al« wen» sie ihn« t ie Siederhck«, von de« biete», «a» st« 2—S Wochen «eher 2—8 «al wvrttich gelesen habe», «ir «erd« daher da« de» Leser großeathtil» bereit» Veianate jedesmal z» einem Wochenberichte zusammenstellen un) bemerken zu dem heutigen »och, daß derselbe als erster, um nicht ganz zusammenhangslo« ein zurre« eu> ans maache« zurückgreiftu muß, was kerests um etwa vierzehn Lag» zurückliegt. Wir machen zuerst auf die Symptome einer hochwichtigen j Bewegung aufmerksam, die sich innerhalb der Judenheit vorbereitet. Sind die heute vorliegenden Thatsachen auch noch nicht sehr bedeutend, so find "sie doch die Schatten, welche kommende Eretgniffe vor fich her werfen. Die Bewegung ist i aus die «»gestalt»», der jüdische« «e»ei»de»erfaff«ng gerichtet. Zunächst in Preußen verlautet seit Jahren von Petitionen und Agitationen gegen da» Judengesetz von 1847. Nachdem der politische Lheil diese» Gesetze» endlich wirklich lobt und begraben ist, kann nur an die Partie gedacht werden, welche die Organisation der Gemeinden und hauptsächlich die Zugehörigkeit jede» Juden zu der Gemeinde de» Wohnorte» und die Bettrag-pflicht zu derselben verschreibt. Man konnte ver» muthea, daß die Petitionen sich gegen diese Zwang-Pflicht richten und von solchen Leuten auttgehen würden, die an einer Synagoge und Synagogengemeinde kein Interesse haben oder doch „in dem! bestehenden Gottesdienst keine Befriedigung finden." Aber e» ist bi»her stet» ein blinder Lärm gewesen, die Gerüchte find Gerüchte geblieben, man hat den betreffenden Zeitungsartikeln zu viel | Ehre angethan, wenn man sie auch nur al» .Fühler' betrachtet.! 'Nunmehr aber geht die Agitation von der entgegengesetzten Seite! au». Orthodoxe Privatpersonen in Berlin haben eine Petition um Aufhebung der Zwanc,»Pflicht an da» Aftnisterium gmchter, der Entwutt hat un» Vorgelegen, doch haben wir zu näsenn! Mittheilungen kein Recht erlangt. In Baden dagegen ist du:! Sache bereit» endgültig entschieden. Die ,N. bad. Lanl.-Ztg' vom 27. v. M. berichtet darüber cuö Karlsruhe: .In einer im Deceinber v. I. wegen de» Umbaue» br | Synagoge abgehaltenen israelitischen Gemeindeversarnnlurg I kam auch die CultuSfraze zur Sprache, und wurde hierbei oh,.e! Hehl ausgesprochen, daß ein Reformgottredieust mit Orgrlbegleitung eingeführt werden solle. Ungeachtet der Bitte der Stten;- gläubigen, von diesem Borhaben im Interesse de» Friede«» a!» zustehen, wurde von der Mehrheit rücksichtslos der Neubau ein n Synagoge und somit auch der Reformgottesdienst mit Orf.el zu n Beschluß erhoben. In Folge dessen zeigte eine Anzahl hiesiger iSraelitisch.'c Gemeindemitglieder dem Synagogenrath ihren Austritt au» d:c hiesigen iSraelilifchen Gemeinde mit der Bemerkung an, daß sie für sich eine ReligionSzenrsienschaft nach strenggläubigen Grun>> sätzen gegründet haben und sich daher jeder Beitragspfluht fiir ledig betrachten, und ließen dem Synazogmrath diese Er:län» g notariell eröffnen. Der Synagogenrath beanspruchte deff.nung.-- achtet von den ausgetretenen Gemeindemitgliedern die Geineinde» umlazen» und da solche Den den Betreffenden verweigert wurden, erhob derselbe Klage dein, Bezirksamt und wurde vom großh. BezirkSrath zu Gunsten de» Synagogenraths entschieden. Geg» diesm Bescheid wurde Berufung an den großh. Verwaltung)- gerichtshof eingelegt. Den Wortlaut der Entscheidung dieser Instanz abzudruckn fehlt hier der Raum. Der Jnhatt geht dahin, daß auf Grund der Verfassung und des Gesetzes vom 6. Oktober 1860 ausgesprochen wurde, daß schon die bloße Erklärung des AaStritts au» einer kirchlichen Genossenschaft (ohne Eintritt in eine andere« Terrain abgesondert war (weshalb auch Schafe auf demselben weideten') und einem uralten Trümmerfelde gleich, indem die unbehauenen Feldsteine, welche einst auf den Grabstätten gelegen hatten regellos umhergewcrfm worden waren, da die Juden bisher nicht die Erlaubnis» hatten, die betteffenden 3 Steine, welche sie auf ein Grab legen dursten, mittelst Mörtel zu Verbinder. Erst neuerding» ist e» chnen gestattet worden Mörtel anzuu enden', aber von Grabhügeln, behauenen Steinen oder gar Inschriften bemerfte ich nirgend» eine Spur, weder in Banjaluka noch sonst wo. Nur die Zigeuner find in diesem Punfte noch schimpflicher gestellt, indem sie ihre Grabstätte durch nicht», weder Stein noch Pfahl, kennzeichnen dürfen. (Fortsetzung folgt.) Lesefrüchte für jüdische Leser. In einem wissenschaftlichen Auffatze: .Ueber die schmarotzenden Würmer (innere Parasiten),' den da» .Ausland' in Nr. 49 d. Jahrg. bringt, und der über die Einfuhr, Entstehung»- und Bermel«rungtweise «der Eingeweidewürmer, derm e» nach dm neuesten Forschungm schon über 500 Atten *) Um dergl. zu sehen» hätte Herr Maurer wieder«« nicht erst »ach vosnieu'zu reisen brauchen. Sie leärge iß es denn her, daß tu Deutschland Juden ihre Leichen viele Meilen weit trauspvrtbm» mußten, »«eil mau in der Röhe ihres Svhuortrs ihm» »in Plätzchen zur Grabstätte gewähren mochte. Und wie mancher jüdisch« Begräbnißplatz lag »och bi« vorKuqem. ja liegt wohl noch jetzt, uueingehegr in Orden, weide» uud Saldblößeu. Sir könnten dergl. namhaft mache»! Daß Schaf« dam» darauf melde» — warum nicht? Senn Menschen ihre« Gleiche» wie Schaft behandela oder behandelt haben, seien Vau» di« Schaft human sei»? Red. d. tft. v. giebt, handelt, wird unter Anderem folgende, Israelit rn besonders! interessirmde Beobachtung mitzetheilt: »Es ist damit (mit irr Einfuhr der parasitischen Eingeweidewürmer) wi: mit den Trichinen; man kann seinerseits Alles gethan haben, um iq dagegen sicher zu stellen, und durch ungünstiges Geschick doch welche bekommen, denn selbst das so gern verspeiste Wild, Kalb, Schaf, sowie die Hausthiere Hund und Katze sind (nach i)agenstecher) Trichinen-Lieferanten. ES darf z B. der Metzger nur daS zuvor beim Schweinefleisch gebrauchte Messer zum Kalb- oder Rindfleisch legen, und man kan» solche ungebetene Gäste in den Leib bekommen. Die Unrrinlic-keit ist eine Hauptbeförderin der parasitischen Völkerwanderung. Man überwache darum streng den Genuß von rohen Speisen vegetabil!,chm oder thierischen Ursprung». Da» Fleisc» halte inan vor dem Zubereiten von anderen ©seifen abgesontert. Das Wasser — namentlich da» Trinkwasser — sei Hill utb klar. Hunde und Hauörhiere entferne man au» Küche und Speisezimmer. Auch da» schlecht, d. h. nur oberflächlich geeinigte Gemüse, Salat, Obst, rohe Pflanzenstoffe führen alleilei Würmer in unseren Körper ein.' — Glaubt man nicht, wenn maa die» liest, die betteffenden Paragraphen au» dem Jore deah in moderner Bearbeitnag zu vemehmen? Nun vielleicht werden unsere modernen Jul'en aus die warnende Stimme diese» wissenschaftlichen Jcurna» eher hörm, al» auf die de» Schulchan Aruch, obwohl dieser an vielen Steütn zu erkennen giebt, daß manche feiner Bestinuaungen nicht gerade au» religiösen ll'2« VIST), sondern au» sanitätlichen Rücksichten (N»v kwo) getroffen seien; war ihm dcch de ganze Gesundheitspflege selbst ein heilige» Religio »»gebot. i, R.