Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 27 (1903)
- Issue
- No. 2. (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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7 ״Meine Seele, sich an die Vergangenheit wendend, gedenkt des Retters, der sich (einst) an meinem Platze befand, in den Zeiten der Götter, des ibisköpfigen Gottes (der Weisheit), des obersten Schriftgelehrten, und des Gottes Imnotpe, des Sohnes des Ptah von Memphis.“ Der Brief des Königs an den Fürsten von Elephantine Madiri oder Matiri, dessen Name ziemlich unegygtisch lautet und an den hebräischen Eigennamen Matri (I. Sam. 10, 21) erinnert, beginnt also mit einer Schilderung des allgemeinen Elends infolge der siebenjährigen Hungersnot, die in der Bibel (I. Mos. 41, 55) mit den kurzen Worten angedeutet ist: ״Da nun das ganze Egyptenland auch Hunger litt, schrie das Volk zu Pharao um Brot.“ In der weiteren Entwickelung der Inschriften wird der Leser durch die Fortsetzung des pharaonischen Sendschreibens davon unterrichtet, dass der König sich an denjenigen seiner Gouverneure wendete, welcher in Elephantine d. h. in der Nähe der vermeintlichen Nilquellen auf nubischem Gebiete seines Amtes waltete, um die Ursache der seit sieben Jahren fehlenden Ueberschwemmung des Stromes zu erfahren. Seine Hauptfrage berührte zwei sehr wesentliche Punkte, die Stelle des Ursprungs des Niles und das Wesen der daselbst wohnenden Gottheit ״Sage mir“, so schreibt er, ״wo ist die Stätte der Entstehung des Nilstromes, welcher Gott oder welche Göttin ist der Schutzpatron (?) an derselben und wie ist seine Gestalt?“ (Schluss folgt.) Meine erste Preisarbeit Rabbiner Dr. Moritz Rahmer. (Fortsetzung.) I. Ueber die nach der mosaisch-talmudischen Lehre obliegende Pflicht, dem Nächsten bei Gefährdung seines Lebens beizustehen. Als Grundgesetz für die Pflichten gegen den Nebenmenschen, aus dem alle anderen abgeleitet sind, nennt die mosaische Lehre das Gebot: ״Du sollst lieben deinen Nebenmenschen, wie dich selbst, ich der Herr“ (Levit. 19, 18) —. Der Talmud drückt es in negativer Form aus (Sabb. 31a): ״Was dir unlieb ist, das thu& auch keinem Andern.“ Dieses letztere kann allerdings als oberster Grundsatz der Rechtslehre für die Pflichten gegen den Nächsten angesehen werden, genügt aber keinesfalls als Maxime für die Tugendlehre, hierfür ist das positive Gebot: ״Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“1) anzusehen. Nun macht die talmudische Lehre2 * * *) durch Anlehnung l) ״Du sollst deinen Nächsten Heben wie dich selbst“, dies lehrt — heisst es Synh- 45 —, duss man uuch für den zum Tode Verurteilten eine möglichst schmerzlose Todesart wählen soll, (,־־ •(ברור לו מיתה יפר Also auch bis auf den verworfensten Verbrecher erstreckt sich das Gebot der Nächstenliebe. י) Berachoth 82 b u. a. Ü. an den Satz des mosaischen Gesetzes: ״Ihr sollt euer Leben sehr hüten“ (Deuteronom. 4,3) die Selbsterhaltung dem Menschen zur heiligen Pflicht, entzieht dem Menschen gleichsam das Eigentumsrecht an seinem Leben; noch so grosses Unglück und Leiden berechtigen den Menschen nicht, sein Leben, das Eigentum Gottes, zu zerstören, Streng ist jeder Selbstmord verboten, obwohl die Erhaltung des leibliehen Lebens schon in der instinktartigen Selbstliebe des Menschen liegt.1) Der erste Trieb, den die Natur allen lebenden Geschöpfen eingepflanzt hat, ist der, sich selbst zu erhalten. Allein diese Selbstliebe würde nicht ausreichen für den Fall, wenn das Lehen dem Menschen eine Last wird und der Tod ihm angenehmer als dieses erscheint, dann — könnte man meinen — dürfe er das Leben von sich werfen, wenn eben der Selbstmord nicht ein strenges mosaisch-talmudisches Verbot wäre. Ist dem Menschen nun die Liebe zu sich selbst, die grösstmögliche Sorge für die Erhaltung seines Lebens von dem mosaisch-talmudischen Gesetze 80 streng anbefohlen,2) obwohl diese doch mit dem Erhaltungstriebe dem Menschen eingepflanzt ist, so gehen mit dem Gebote: ״Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ alle diese Verordnungen und Verpflichtungen auch auf die Erhaltung des Lebens seines Nebenmenschen über. Doch ausser dieser durch das Gebot der Nächstenliebe übertragenen Verpflichtung der Erhaltung des Lebens unseres Nebenmenschen hat die mosaische Lehre das Gebot ״dem Nächsten bei Gefährdung seines Lebens beizustehen1־ mit den Worten: ״Du sollst nicht müssig stehen bei dem Blute deines Nächsten“ (Levit. 19,16), sondern (nach Synhedrin73a) ״sollst ihn retten“, ausgedrückt.8) Dieses Gebot ist ein ethisches, das in der Nächstenliebe begründet ist, und nach dem Wortlaut der mosaischen Lehre scheinbar keine Ausnahme kennt. ״Nimmer sollst du unthätig dastehen bei der Lebensgefahr deines Nächsten, sollst alles aufbieten, ihn zu retten, Gut und Blut.“ — Allein da kommt die talmudische Lehre und beschränkt dieses Gebot, indem sie daran mahnt, was der Mensch sich selbst schuldig ist, dass bei der Rettung des Nächstenlebens noch andere Umstände zu berücksichtigen seien, und macht auf die möglichen Kollisionsfälle aufmerksam. >) Cic. de off. I. c. 4. ״Principio generi aniodantium omni est a natura tributum, ut se, vitam, oorpusque tueatur declinetque ea, quae nocitura videantur etc. י) Die Erhaltung des menschlichen Lebens ist dem Talmud so wichtig, dass er bei Lebensgefahr, ja schon bei der Gefahr eines einzigen Gliedes, alle religiösen Satzungen zurücktreten lässt (Maimon. 'יסודי תור V. 1). Man vergleiche auch die Erklärung, des R. Ismael (Synhedrin 74 a) zu Levit. 18, 6: ״ וחי בהם ולא שימות בהסdieses sind die Gebote, die der Mensch übe, damit er durch sie lebe, aber nicht durch sie sterbe.“ *) Auch das biblische Gebot ״ והשביתו לןdu sollst es ihm wiedergeben“ (Deut. 22,2), eigentlich nur von der Pflicht über die Rückgabe verlorener Gegenstände des Nächsten gesagt, wird (Synhedr. a. a. St.) dahin erklärt: ״auch sein Leben sollst du ihm wiedergeben, d. h. sollst es ihm zu erhalten suchen, wenn es bedroht ist.“ (Ueber den Unterschied dieser beiden Gebote לא תעמוד וגי und והשבותו לן, vergl. weiter unten ״Rettung des Lebens und Opfer des Vermögens.“)