Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 26 (1902)
- Issue
- No. 7. (1902)
- Date
- 1902-01-01
- Page
- Seite 51 (sequence 3)
- Language
- German
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51 muss «las Richtercollegium aus 23 Mitgliedern bestehen. Es ist, nicht möglich, auch sicher nicht nothwendig, auch »111r einen kleinen Tlieil der verschiedenen Staatliehen Gesetze hier anzuführen. um zu zeigen, dass ein Staat mit solchen Gesetzen im strengsten Sinne des Wortes ein Rechtsstaat■ genannt werden kann. Nur als charakteristisch will ich daran erinnern, dass die ersten gesetzlichen Reclitsb esti 111- 111 u n ge 11!משפטים) der dienenden Klasse gewidmet sind, die Arheitemlen gegen die Arbeitgeber vor Misshandlangen und Missachtung zu schützen. Gerechtigkeit lind Humanität sind in allen gesetzlichen Bestimmungen erkennbar, denn der israelitische Staat sollte symbolisch den einstigen durch Gerechtigkeit und Humanität geeinigten Staat■ der Menschheit als ein Reich des allgemeinen Wohlergehens und allgemeinen Friedens veranschaulichen. Diese Veranschaulichung sollte hesonders auch dadurch vorhanden sein, dass der Staat ein m on oth ei st isc h^theokra t ischer Staat sein sollte. Die Staaten «l«-s Alterthums waren pielir oder weniger theokratische oder richtiger hierarchische Staaten. Die Macht lag meistens in den Händen der .Priester und wie diese, schon in Folge des polytheistischen Cultus, ausschliesslich pa rt ic ula rist isch waren, 80 waren es auch die Staatsverfassungen. Eine ,Gleichberechtigung für den Fremden war in einem solchen Staate garnieht denkbar, während umgekehrt in der israelitischen monotheistischen theokratischenVerfassung die Gleichberechtigung eine Notliwendigkeit, als eine logische Oonsequenz selbstverständlich war. Da es nur Einen Gott giebt. und Er. dieser eine Gott, der die Welt regiert, ein Gott der Gerechtigkeit ist. mul als der gerechte Gott, in der Mitte dieses Volkes wohnend, in der Regierung desselben seine Gerechtigkeit offenbaren will, so muss das Recht! aller Bewohner des Landes geschützt und gögen Alle gleichmässig Gereelitigkeit und Liehe geübt werden. Allerdings waren im israelitischen Staate, als einem theokratischen. alle Gesetze des Staates auch Religionsgesetze und alle Religions- und Cultusgesetze auch Staatsgesetze und wurde die Uebortretung der letzteren, ebenso wie die der ersteren, b ürgi'rlich bestraft. Sie waren Ungehorsam gegen das Staats-Oberhaupt■ — gegen Gott. Die Entweihung des Sabbaths z. B. war ein Majestätsverhrechen. denn in ihm lag-ja im hochsten Grade die Anerkennung des Gottes Israels, des Schöpfers und Regierers der Welt, als des Gesetzgebers. Besitzers des Landes und Königs über Israel. Aber die Pflicht zur Befolgung und das Recht zur Bestrafung bezog sich nur auf diejenigen, die durch ihre Abstammung zu dem israelitischen Volke gehörten. 011er sich in der Weise ganz ihm angeschlossen hatten, als ob sie von dessen Stammvätern abstammten. Für alle Nichtisraeliten, bei welchen letzteres nicht der Fall war. bestand eine solcheVerpffichtung nicht und sie waren folglich auch nur wegen Uebertretung bürgerlicher, nicht aber wegen Uebertretung religiöser Vorschriften einer Bestrafung ausgesetzt. Aus dieser Unterscheidung war deutlich zu erkennen, dass in dem Puvtieularist.ischen das Universale sich befinde, das als das Ges«*tz des einstigen Gottesreichs ewige Geltung habe, wie es von den Propheten in ihren messianischen Weissagungen rückhaltlos ausge- Sprüchen ist. Sie alle verbinden in ihren Weissagungen mit ihrer Verheissung einer glorreichen und glücklichen Zukunft Israels auch die des vollständigen Wohlergehens und Friedens a 11e 1" M e 11 sc h e 11 Man lese doch nur Jes. II, 1 - ft. Die Spiesse werden zu Rebmessern abgestumpft und die Schwerter zu Pflugscharen und kein Volk wird Krieg führen oder in Kriegführung sich üben u. s. w. oder V. 20, dass alle Menschen ihre Götzenbilder wegwerfen werden, oder Cap. 11. 1—10: dass den Armen ihr Recht wird und der Wolf neben «lein Schafe weilt, der Leopard neben dem Ziegenböcklein u. s. w. Es würde zu weit führen, die vielen Schriftstellen auch nur ausziiglich anzuführen Gewiss ist auch noch keinem Juden in den Sinn gekommen, «lass die messianischen Hoffnungen so zu verstehen seien, dass alle Nichtjuden die jüdische Religion annehmen und unter die Botmässigkeit der Juden kommen würden. Tn den messianischen Verheissungen, sowohl in «len Andeutungen des Pentateuchs, als in den ansführliehen Schilderungen der Propheten sind Purticularistisches und Universales innigst verwebt und verbunden. Das Entstehen eines Gottesreichs, eines Reichs der Wahrheit im Besitze aller Menschen, der Gerechtigkeit für alle Menschen und des Wohlergehens und Friedens unter allen Menschen ist das eigentliche Ziel. Wir«l dieses erreicht, dann ist ja die Erlösung Israels die natürliche Folge. Doch dieses Ziel zu erreichen muss Israel aushanvn, weil eben dessen Erlösung und ausharrende Standhaftigkeit das unersetzliche Mittel zur Erreichung jenes Zieles ist. Aber auch der nach Rückkehr aus dein babylonisehen Exil und nach Bekämpfung der Syrer wieder erstandene jüdische Staat hatte keinen Bestand. Wohl waren die Exulanten von der Thorheit! «1er heidnischen Naturvergötterung geheilt, hingen sie an dem monotheistischen. väterlichen Glauben so fest, dass sie lieber das Leben Hessen, als von ihm sich abbringen zu lassen; wohl wurde «1er Tempeldienst mit aller Sorgfalt von den Priestern versehen und gab es Richter, die nur nach Gesetz und Recht, entschieden, aber לא הרבה ירושלים אלא מפגי שגאה חגם heisst es im Talmud, ,,in Folge der Uneinigkeit unter sich selbst ist Jerusalem zerstört worden." Der unversöhnliche Parteienkampf hat den Römern zum Siege verholten. Leider war der Besitz des Landes dahin, der Tempel zerstört und die staatliche Selbstständigkeit untergegaiigen. Was war dem besiegten Volke geblieben? Grausamer als früher Babylon verfuhr die Siegerin Rom. Erbarmungslos wurdeu die Gefangenen misshandelt und wie der Staub der Erde nach allen vier Richtungen in Sklaverei geführt. Hatte den Exulanten nach Babylon der Prophet Jeremia die beruhigende, trostreiche Verheissung gegeben, sie würden nach 7(1 Jahren wi<*der <li«' Erlaubniss zur Rückkehr erhalten: jetzt gab es keinen Propheten, der ihnen hätte sagen können, ob und wann die Rückkehr erfolgen werde. Dennoch gab das Volk die Hoffnung nicht auf und hat bis zum heutigen Tage, wenn auch nicht als politische, doch als religiöse Gesniumtheit sich erhalten. WodurchV