Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 26 (1902)
- Issue
- No. 7. (1902)
- Date
- 1902-01-01
- Page
- Seite 50 (sequence 2)
- Language
- German
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0(־: strht mitt‘1• <11*111 besonderen Schutze Gottes. aber mich unter einer besonderen Ueberwacbung (:>. B. M. 11, 12). Fruchtbarkeit ist ihm verheissen. Gedeihen und Segen in allein Thun und in allen Bestrebungen, aber auch Entziehung und schwere Heimsuchung, wenn die Gebote nicht beobachtet werden. Die Besitzer der Felder mussten von dem Ertrag!* die Erstlinge, den Zehnten der Früchte und des Viehes u. s. w. theils au die Priester, theils an die Leviten, theils an die Annen, Witt wen. Waisen und Fremdlinge abgeben; diesen auch die Ecken, die vergessenen Gurheu und in den Erlassjahren den ganzen Ertrag zukomiuen lassen. Iin Lande Israels konnte jeder Nichtisraelite s<‘ine11 Wohnsitz nehmen und war aller Wohlthaten theilhaftig unter der einen Bedingung,!lass er nicht durch die Abscheulichkeiten des Götzendienstes das Land verunreinige, sonst gingen ihn die Gesetz!* des Cultus nichts an. Von ihm wurde nur die Beobachtung der ethischen Gesetze gefordert. Wie «las Volk sollte das Land als ein Gott geheiligtes von allen anderen Ländern sich unterscheiden. Mit einem Worte: Das Land, wenn auch ein particularistiseher Besitz, war durch die darauf bezüglichen Gesetze typisch die sichtbar(‘, verkörperte Wahrheit, dass die Erd!* Gott gehöre und jedes Volk auf ihr sein Land als von Ihm. der da war. ist und ewig sein wird, erhalten zu betrachten habe. Das Universale der Gesetze lässt sich auch in dem Gedanken wiedergeben: Alle Länder sind für all(‘ Menschen und alle Menschen sollen friedlich in den Ländern als Völker gegen Völker sich verhalten. Wie das Land war auch der Tempel als objektiver Gegenstand ein particularistisehcr: l>as Eigenthum des israelitischen Volkes: aber durch sein«‘ Bedeutung und die darauf bezüglichen Gesetze waren auch hierin Particiilarismus und Universalismus aufs Innigste mit einander verbunden, im Pentateuch ist vom Tempel, d. h. einem fest st eilenden Heiligthume (בית המקדש) noch keine Bede. Die Stätte der Gottesverehrung musste während der Wanderung in der Wiiste tragbar sein und blieb ein tragbares Zelt, bis Salomou den Tempel erbaute, der von jenem in seiner Einrichtung sich nicht unterschied, nur dass er ein festes Gebäude und gliinzender. prachtvoller hergestellt war. Seine Bedeutung war die des Zeltes, welches drei verschiedene Namen hatte: משבן .אהל מועד und ״ .מקדשSie sollen mir ein lleiligthum machen.־׳ Heiligkeit warseine Bedeutung. Heiligung sein Zweck und H.eil ighalten war in vielen darauf bezüglichen Vorschriften geboten. Das lleiligthum in seiner sichtbaren Objectivität und Gestaltung liiess Wohn img משבן. denn ..ich will wohnen unter ihnen“ (in ihrer Mitte). Seine Wohnung ist nicht das Zelt, denu ״So spricht der der Ewige: der Himmel ist mein Thron, die Erde meiner Fiisse Schemel, wo wäre das Haus, das Ihr mir erbauen, wo ein Ort meines Rubens“. Das Zelt als' Wohnung war nur die sicht bare Belehrung, wozu das Volk erwählt und berufen sei: zur Offenbarung und Bet hä t i gu n g des göttlichen Will (“11s. Dass aber das Volk selbst im Besitze dieser Offenbarung sei., versinnbildlichte sichtburlieh das Zelt als אהד מועד, denn dieser Name war ihm gegeben, weil dort Gott sich mit ihm verbinden (ונועדתי לך שם) und mit ihm reden wolle. Das Zelt als solches war ein particularistischer Besitz Israels, aber in seiner Bedeutung zweifach universal, sowohl in dev Belehrung des Volkes, in der Offenbarung des universalen Verhaltens, als auch in der Symbolisirung dessen, was das israelitische Volk der Menschheit sein sollte: das Heiligthnm der Offenbarung: das Volk, durch welches Gott mit der Menschheit gesprochen und noch heute spricht: denn ..es dorrt das Gras, es welkt die Blume, aber «las Wort unseres Gottes besteht ewiglich.־־ Alles dieses ging mit Erbauung des Tempels auf diesen über. Wie früher das Mischkan oder Oliel Moed als das Volk einigend, gleichsam dessen Herz, das Heiligthum. Mikdascli. auf der Wanderung von den Stämmen umgeben, der dieselben einigende Mittelpunkt gewesen, so wurde dieses der Tempel, in dem von dem Ewigen erwählten Orte erbaut. Wenn auch gleich der eentripetaleu Natnrkraft particularistisch für das israelitische Volk: in seiner Bedeutung und Bestimmung war in ihm das Universale der Bestimmung des Menschengesell lech ts und seiner geistigen Vorzüge sy m bolisi rt. sowohl in seiner Anfertigung als in den auf ihn und den darin stattfimlenden Tempeldienst, bezüglichen G e s e t z e 11. Ein Gleiches ist auch hinsieht lieh der die staatliche Selbstständigkeit und Einrichtung bezweckenden Gesetzen der Fall. Gewiss muss ein Volk, in seinem ihm gehörigen Lande vereinigt, durch seinen eigenen Tempel eine religiöse Gemeinschaft bildend, um als eine geeinigte Gesammtheit auch nach Aussen sich zu schützen und im Tunern das gemeinsame Wohlergehen, wie das des Einzelnen, möglichst zu fördern, auch einen eignen selbstständigen Staat bilden und im Besitze der hierzu erforderlichen staatlichen Gesetze sein. Diese Gesetze, die im Pentateuch enthalten, sind, gleich der staatlichen Vereinigung, insofern sie zunächst den Schutz und das Wohlergehen des isrmditisclien Volkes bezwecken, allerdings particularistisch. aber sowohl ihrem Inhalte nach, als durch die ganze Beschaffenheit des israelitischen Staates, der durch sie bestehen sollt(‘, sowie dieser seihst ist von universaler Bedeutung und Universales bezweckend: Allgemein geltende Gerechtigkeit- und allgemeines Wohlergehen. Das Grundprincip aller die staatliche Verbindung bezweckender oder voraussetzender biblischen Gesetze ist das Recht oder dessen Handhabung: die Gereclitigkeit. ..Gleiches Recht für den Einheimischen wie für den Fremdling" war zu jener Zeit in allenübrigen »Staaten etwas Undenkbares, als der Pentateueh diesen Lehrsatz als unuinstüsslich für den israelitischen aufstellte. Der Staat ist. nach den biblischen Gesetzen, eine Gesammfheit. in der jedem Einzelnen durch sie Leben. Eigenthum und Ehre geschützt ist. ob Israelite oder Nichtisraelite. Die Bestrafung «1er Rechtsverletzung ist für alle Staatsangehörigen gleich. Das Recht muss geliandhabt werden gegen den Reichen, wie gegen den A1־men; den Vornehmen, wie den Geringen. Unbestechlich muss der Richter sein und gewissenhaft untersuchen; sorgfältig die Zeugen vernehmen ודרשת ושאלת וחקרת היטיב und wenn es um Leben sich handelt,