Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 26 (1902)
- Issue
- No. 2. (1902)
- Date
- 1902-01-01
- Page
- Seite 12 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Die bezüglichen Ausführungen und Andeutungen J. Esra's sind jedoch bis jet/.t nicht genügend beachtet, wenigstens nicht gebührend gewürdigt und verarbeitet worden. Dies wird wohl theils der Unzugänglichkeit dieses hebr. geschriebenen Coininentars. theils auch dein Umstande zuzuschreiben sein, dass er zuweilen die treffendsten Bemerkungen nur gelegentlieh und daher oft an solchen Stellen machte, wo man sie nicht vermuthet; man muss daher dieselben erst zu- 8nmn1ensuche11 und zusannnenstellen, uni davon ein einheitliches Bild zu gewinnen. So begingen die Darsteller des Mosaischen Rechts den Fehler, bei der Fest- Stellung der Tendenz der Gesetze deren Bezeichnungen nicht in Betracht zu ziehen und die Bedeutung dieser nicht genügend zu berücksichtigen, die doch in gleicher Weise wie andere Bogriffsnamen auf die Eigeuthümlielikeiten der bezüglichen Dinge hindeuteu. Für Jobann Michaelis (Mosaisches Recht) war allerdings die Bedeutung der verschiedenen Gesetzesbezeichnungen insofern belanglos, als er. wie an einer andern Stelle des Nähern ausgeführt worden, von der falschen Meinung ausgeht, dass alle pentateuchischen Vorschriften und Gebote ..bürgerliche Gesetze" darstellen, somit eine Charakter- oder Tendenzverschiedenheit zwischen den einzelnen Sätzen und Aussprüchen nicht gelten lässt. Ein näheres Eingehen aut diesen Gegenstand vermisst man aber auch bei Salvador und Saalschütz, obgleich beide wohl ahnten, zum Theil auch andeuteten, dass der Sinn dieser Synonyma ein Schlaglicht auf den Charakter der damit bezeichneten Gesetze wirft. So spricht Salvador (Histoire des Iustitutions de Moise I No.!Hi) von besonder!! Reihen von Vorschriften und von Gebot!•!! und Pflichten des mosaischen Gesetzes ,,die erfüllt sein müssen, ohne von andern Androhungen für «len Uebertreter begleitet, zu sein, als von mornlischen V'erheissungen von Uebeln. welche die Beieidigung der höchsten Vernunft stets zur Folge haben.“ Diese Ansicht wird indessen auch bei ihm nicht direkt durch die verschiedene Benennungsweise der Gesetze begründet; seine an derselben Stelle sich vorfindende Bemerkung über die Bedeutung der Wörter הקים ,משפט und מצוה trägt denn auch mehr den Charakter einer etymologischen Erklärung derselben als einer Definition der damit verbundenen Begriffe an sich. Dasselbe ist bei Sa!lisch ü tz der Fall, der (Mosaisches Recht. Einleitung S. XXIV) die Bedeutsamkeit dieser Bezeichnungen für die Gesetze wohl erkennt, dabei aber sagt: ״Um zwischen diesen nicht genau gesonderten Begriffen die Grenze möglichst aufzufinden, müssten wir, in die betreffenden sehr zahlreichen Stellen eingehend, eine Untersuchung mittheilen, die hier nicht her gehören würde“. Er begnügt sich daher mit einer allgemeinen Bemerkung darüber, aus der aber zu ersehen ist. dass er die ״Grenze“ noch nicht׳ aufgefunden hat. Diesbezügliche beachtenswerthe und lehrreiche Auffassungen, die zum Theil an die Ansichten J. Esra's und Rambans erinnern, finden wir erst in den neuesten Pentateuchcommentärien — von F. Schultz, Knobel, Keil und Dillmann. Ganz besonders trugen die treffenden Bemerkungen des letzteren gründlichen Forschers vielfach zur Klärung der uns hier iuteressirenden Fragen bei und boten uns oft sichere Stützpunkte für unsere hier niedergelegten Ansichten und Auffassungen. Diese, wie auch die einschlagenden Meinungen anderer moderner Forscher auf dem Gebiete der pentateuchischen Theologie werden an den geeigneten Stellen angeführt und erörtert. Der Pentateuchcommentar des Nachmanides. Von M. I;. II In Spanien hatte sich um die Zeit, der ersten über Maimuni's Schriften ausgebrochenen Fehde eine fast schrankenlose Freidenkerei verbreitet, deren Anhänger die biblischen Erzählungen als sinnbildliche Darstellung philosophischer Lehrsätze betrachteten, die biblischen Wunder auf natürliche Weise deutete!! und sogar religiüse Vorschriften in Allegorien auflösten. Diesen traurigen Zustand schildert uns Rabbi Meir b. Thodros in Burgos in einem Schreiben an Nachmanides mit folgenden Worten: ״Die Ungläubigkeit nimi'nt täglich mehr überhand. Jeder bildet sich eine Religion nach Belieben, und schenkt den Gebräuchen keine Aufmerksamkeit, man betet nicht, fastet nicht, hält alles Gesetzliche für Zwang 11. s. w.; er habe schon vor Erscheinen des Moreh Nebnchim diese religiöse Lauheit bemerkt, und durch Ermahnungen nicht mehr vermocht, auf das Volk einzuwirken.“ Eingehender und drastischer beschreibt R. Salomo b. Adereth. ein jüngerer Zeitgenosse Nachmani’s, aus Barcelona in einem Rundschreiben diese Zustände. Die Stelle lautet: ״Es hat sieh seit einiger Zeit eine, zwar nicht zahlreiche, aber gefährliche. Partei von Afterphilosophen gebildet; welche die heil. Schrift zu lächerlichen Allegorien missbraucht und allerhand Irrlehren durch Predigten verbreitet. Sie haben das Dasein der.Erzväter geleugnet und behauptet, Abraham und Sara, seien nur bildliche Personen, die zwölf Stämme bedeuten die zwölf Bilder des Thierkreises, die Urim und Tamim seien astronomische lnstrumente, «1er Kampf der vier Könige mit den fünf bezeichne die gegenseitige Einwirkung der vier Eiemente auf die fünf Sinne; die ganze Urgeschichte sei Fabel, u. s. w. Dies Weiiige genüge, um ihren Unsinn darzustellen1).״ Ein zweites noch deutlicher sprechendes Rundschreiben legt dar, dass diese Neuerer nicht nur alle rabbinischen Gesetze verwerfen, sie haben sogar ohne Rückhalt behauptet, das Gesetz Mosis sei nicht von Gott, sondern Moses habe, wie andere Gesetzgeber, Anordnungen gemacht! Einer habe sich in seiner Predigt verwundernd darüber ausgesprochen, dass Mose das Schweinefleisch untersagt habe, da doch die Aerzte es nicht für schädlich hielten. Ein Anderer habe behauptet, Mose habe die Tefillin, deren man sich beim Gebete bediene, gar nicht anbefohlen, sondern nur gewollt, dass die Gesetze im Kopf und Herzen verbleiben. Sie spöttelten über das Heiligste, und erschütterten die Grundfesten der Religion.5) Sie haben alle diejenigen. welche den Traditionen Gehör geben, Pferde >) Cfr. תשובות הרשב״א ltesp. 416 ff. 1 (יb. — עדו עדו עד היסוד בה.