Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 26 (1902)
- Issue
- No. 2. (1902)
- Date
- 1902-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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11 als Gesetzesbezeichnungen dienenden sinnverwandten Wörter untersucht und die dadurch ausgedrückten Gesetzesbegriffe defiuirt werden. Während aber sonst bei der Auslegung von Synonymen nur die Etymologie und ihre jeweilige Bedeutung im Sprachgebrauch in Betracht kommt, ist es bei unserem Gegenstände auch erforderlich, alle einschlägigen Gesetzesstellen zu vergleichen und gegeneinander zu halten, namentlich alle Uehev-, Unterschriften und Paränesen ins Auge zu fasseu, die mit diesen Synonymen auf den Complex der Gesetze oder nur auf die vor- oder nachstehenden Vorschriften hin weisen. Es wird dabei vielfach auch nötliig sein, auf den Inhalt und den Zusammenhang■ der einzelnen Stücke und Gesetzesgruppen näher einzngehen oder deren verschiedenartige Auslegungen einer Erörterung und Prüfung zu unterziehen, wobei vornehmlich die Bedeutung der Synonyma הקים .תורה und משפטים untersucht werden soll. Es dürfte sich auch zeigen, dass man ganz besonders auf Grund dieser Benenuungsweisen der Gesetze und deren sehr oft vorkommenden Zusammenstellungen und Verbindüngen ebenso auf die Tendenz, wie auf die Charakter- Verschiedenheit der damit bezeichneten Vorschriften und die damit zusammenhängenden Competenzen dev verschiedenen Behörden, vorderen Forum di«Weisungen, Rechte und Satzungen gehören, Schlüsse zu ziehen herechtigt ist. Es sei hier bemerkt, dass wir bei der Auslegung dieser Gesetzeshezeiclmungen ganz besonders darauf geachtet haben, in dieselben nicht moderne oder erst in einer späteren Zeit gebildete Begriffe hineinzudeuten, noch weniger die pentateuchischen Gesetzesbegritt'e mit diesen zu identifiziren und deren Definitionen mit diesbezüglichen späteren Classifizirungen in Zusammenhang zu bringen, wozu man hei der Feststellung der Bedeutung antiker Ausdrücke allzusehr geneigt ist. Dies geschieht meist auf Kosten des strikten Sinns der zu bestimmenden Begriffe, in die auf diese Weise oft Gedankenverbindungen und subtile Abstufungen hinein getragen werden, auf die sie nur zum Tlieil hindeuten, oder die überhaupt dem Geiste und der Denkungs-• art jener Zeit noch fremd waren. So wird z. B. auf die pentateuchischen Begriffe דץ und ריב schlechtweg der Unterschied zwischen Civil- und Strafrecht und -Prozess angewendet, ohne dass man vorerst untersucht, ob der Pentateuch auch sonst einen Anhaltspunkt für eine bezügliche Begriffstremnmg bietet. Man geht hierbei gewöhnlich von der Voraussetzung aus, dass unsere Begriffe auch den alten Völkern und Gesetzgebungen geläufig waren, und dass man demnach nur die adäquaten Ausdrücke in den alten Sprachen festzustellen hat. Mit den antiken Ausdrücken sind aber häufig auch antike, insbesondere allgemeinere Begriffe als die unsrigen verbunden. Hand in Hand mit den Meinungen und Anschauungen entwickeln sich auch die Begriffe mit dem Fortschritte der Civilisation und der menschlichen Denkungs- und Auffassungsweise. Man ist daher nicht immer berechtigt, bei der Auslegung der antiken Begriffe von späteren Systematisirungen und Rubrizirungen auszugehen. Wir haben daher auch bei der Feststellung der generellen oder speciellen Bedeutung der in Rede stehenden Synonyma und bei der Bestimmung der Unterschiede zwischen den damit verbundenen Gesetzesbegriffen von den ähnlichen modernen Begriffen und deren feinen Schattirungen abgesehen; darin vielmeh.1 solche Classificirungen zu erblicken vermocht, die sich ans dem Geiste und der Tendenz der pentateuchischen Gesetzgebung ergeben und in dem zu Tage tretenden verschiedenen Charakter der mannigfachen Vorschriften und Gebote jangedeutet sind. Zu welchem Resultate wir dabei gelangt sind, werden die einzelnen Abschnitte dieser Abhandlung zeigen. Was die Ansichten der altern und neuern Pentateuchforscher über die Bedeutung der zur Bezeichnung der Gesetze verwendeten Synonyma betrifft, so werden wir auf dieselben, so weit sie das Wesen der Frage berühren und zu deren Lösung beitragen, bei der Erörtern n g der einzelnen Punkte hin weisen. Hier sei nur über die Geschichte dieser Frage im Allgemeinen Folgendes bemerkt: Bekanntlich wird schon im talmudischen Schriftthum die Frage nach der Bedeutung der Bezeichnungen הקים und משפטים aufgeworfen und eine Definition dieser Gesetzesbegriffe gegeben. (Sifra zu Lev. 18,4). Gemäss der dort aufgestellten Definitionen, nach denen in diesen beiden Begriffen das ganze Gesetz zusammengefasst ist, liegt an der betreffenden Stelle, wie wir später zeigen werdeu, eine Eintheilung )desselben in zwei Gebiete vor. Die Bedeutung der andern Synonyma hingegen, namentlich die von תורה und מצוה wird dabei nicht in Betracht gezogen, wie sich denn überhaupt im tuhmidischen Schriftthum unseres Wissens eine Auslegung des letztem in Deut, oft neben jenen genannten Synonyms nicht vorfindet. Bezüglich der Benenmuigsweise תורה ist jedoch auf eine andere Sifrastelle (zu Lev. 2(>, 4(5) hinzuweisen, wo die Meinung des lt. Akiba angeführt wird, nach der das das Synonym תורת speciell auf eine gewisse Kategorie von Vorschriften geht, die auch sonst als Tliorot hingestellt werden. In gleicherweise gehen auch die spätem jüdischen Forscher im Grossen und Ganzen mehr auf die Bedeutung von הקים und משפטים näher ein, berufen sich jedoch dabei meist auf die erwähnten Definitionen des Sifra, die als eine traditionelle Auslegung galten, und Hessen es dabei bewenden. Selbst Maimonides tlieilt, wie an geeigliefern Orte gezeigt werden soll, die pentateucbischeu Gesetze im Sinne der Sifrastelle in zwei Gebiete ein und führt diese Theilung auf die betreffenden zwei Bezeichnungen zurück. Nur J. Esra und im Anschluss an ihn auch Ramban [Nachmanides] gehen in der Deutung dieser Begriffe ihre eigenen Wege, indem sie dabei auch dem Charakter und der Tendenz der darin zusammengefassten Gesetzesreihen Rechnung tragen. Besonders bedeutsam sind die Ausführungen und die hier und da betreffs der Bedeutung von משפטים gegebenen Winke des Erstem, weil darin die Richtung angedeutet ist, die man verfolgen soll, 11m zum riclitigen Verständniss und zur präzisen Definition dieser Begriffe zu gelangen, die man gleichwohl ebenso bei ihm wie bei Ramban noch vermisst. Es sei hier auch ge: sagt, dass wir in vielen Punkten in die Fusstapfen J.Esra's gegangen, die Consequenzen seiner Auffassungen gezogen haben und dadurch zu Ergebnissen gekommen sind, dieer wahrsclieinlichgeahnt, aber nichtausgesprochen hat.