Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 24-25 (1900-1901)
- Issue
- No. 9. (1901)
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 66 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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66 sprechen. Denkwürdig ist auch seine Audienz beim Minister des Innern von Nostiz. über die er selbst (in seiuein: .,Dr. B. Beer, ein Lebensuud Zeitbild“. 1863) berichtet : ״Ich stellte ihm in eindringlichen Worten die unbegrenzte Bestürzung der Gemeinde vor und machte namentlich auf die Härte des bestehenden Gesetzes aufmerksam, das den Juden das Meisterrecht zu erlangen nicht gestattet. Der Staat spricht bei jeder Gelegenheit die Absicht aus, die jüdische Jugend vom Schacher ab- und dem Handwerk zuzuführen, und räumt deu Juden nicht die Befugniss ein, ein H and werk auszuüben?“ ״Aber sie können es doch im Auslande üben?“ ״Ew. Exeellenz sind Familienvater?“ fragte ich, und als dieses bejaht wurde, fügte ich hinzu: ״Würden Sie in dem Gedanken Beruhigung finden, Ihren Sohn in Künsten und Wissenschaften in der alleinigen Aussicht erziehen zu lassen, dass Sie ihn einst werden von sich weisen müssen, er Sie einst als die Veranlassung seines Umherirrens in der Fremde unselie. da er in seinem Vaterlande durch die von Ihnen ihm gegebene Erziehung keinen Wirkungskreis findet, der Vater die unmittelbare Ursache ist, dass er aus Vaterland und Vaterhaus ausgestosseu wird? Und der Jude, wo findet er ein neues Vaterland, welcher Boden nimmt ihn freundlich auf?“ Der Minister war bei diesen Worten gerührt, äusserte. er habe das Elend der jüdischen Jugend nicht in solcher Weise gedacht, und gab mir die tröstliche Versicherung, es werde noch auf diesem Landtage eine Gesetzes Vorlage an die Kammern in Betreff der Juden gelangen. ״So war es mir — scliliesst Frankel den interessanten Bericht, — Dank der Vorsehung, gestattet, den Niedergeschlagenen Trost zu bringen.“ Der Minister hielt Wort. Der Landtag gestattete die Errichtung eines öffentlichen Bethauses und die Acquisition eines zu einem Gotteshause geeigneten Grundstückes. Ebenso wurde es für angemessen erachtet, dass der Unterricht der jüdischen Jugend unter der Leitung des Oberrabbiners in einer gemeinschaftliehen Schule ertheilt werde. Und so wurde am 21. Juni 1838 der Grundstein der neuen Synagoge gelegt. ״Dieses war der erste grosse Tag, der den Juden Sachsens anbrach, an ihm ging ihnen die religiöse Freiheit auf!“ — bemerkt Frankel hierzu. In Sachsen herrschte dazumal, wie eben angedeutet, noch der besondere ,,Judeneid“, oder wie er — lucus a uou luceudo — heisst: der Eid more jndaico, ״dieses Spiegelbild des rohen Hohnes, mit dem man selbst an der Stätte des Rechts den Juden überhäufte.“ Um das Bürgerrecht zu erwerben, sollte der Jude den Bürgereid more judaico leisten? Auf Grund eines schon früher seitens des Justizministers v. Könnewitz von Frankel eingeholten Gutachtens, welches erweitert als besonderes Buch: ,,Die Eidesleistung der Juden in theologischer und historischer Beziehung“ in mehreren Auflagen (1840 u. 1846) erschien, wurde den Ständen eine Gesetzesvorlage zur Aufhebung des ״Judeneides“ vorgelegt. Mit dieser Schrift Frankel's in der Hand trat Prinz Johann als Referent in der ersten Kammer für die neue Gesetzes Vorlage energisch ein. Der Judeneid war hiermit für Sachsen beseitigt. — Einem älmliehen praktischen Bedürfnisse verdankt auch die zweite rechtswissenschaftliche Schrift Frankel s ihr Entstehen: ״Der gerichtliche Beweis nach mosaisch-talmudischem Rechte. Ein Beitrag zur Kenntniss des mosaisch-talmudischen Criminal- und Civilrechts,“ das er einige Jahre darauf (Berlin, 1846 bei Veit) veröffentlichte, uud mit welchem er die in mehreren deutschen Staaten — besonders in Preussen — noch existirenden, die Zeugenschaft der Juden beschränkenden gesetzlichen Vorschriften mit den wuchtigen Beweisen gründlicher juridischer Gelehrsamkeit widerlegte. Die Einweihung der Dresdener Synagoge fand am 8. Mai 1840, am Vorabend des Sabbaths, in Anwesenheit sämmtlicher Staatsminister und Hof Chargen, der Spitzen der städtischen, juristischen und geistlichen Körperschäften u. s w. statt (Das Uoftheater kündigte rücksichtsvoll den Beginn der Vorstellung an diesem Abend uach der Beendigung der Einweihungsfeier an.) Siimmtliclie Lehr- und Wohlthätigkeits-Institute der Gemeinde nahmen unter Frankels Leitung, — ihm zur Seite stand sein edler Freund, der Vorsteher der Gemeinde, Dr. Bernhard Beer, — einen solchen Aufschwung, dass der Cultusminister von Wintersheim i. J. 1846 in der zweiten Kammer erklärte: ״Er kenne in Sachsen keine Gemeinde von 7—800 Seelen, welche so viel für den Cultus und für die Verbesserung des Unterrichts leiste, als die israelitische Gemeinde zu Dresden“; auf seine Befürwortung wurden der Gemeinde 400 Thaler jährlich aus Staatsmitteln zum jüdischen Cultus und Schulwesen bewilligt. Aber bei all seiner immensen praktischen Tliätigkeit für seine Gemeinde vernachlässigte F. seine wissenscliaftlichen Studien nicht. J111 Jahre 1841 «־schien sein epochemachendes Werk: ״DieVorstudien zurSeptuagintu“ Dieses hochbedeutende Werk, durch welches die ganze Septuagintafrage eine neue Beleuchtung erfuhr, machte den Namen Frankels zu einem der geachtetsten in der deutschen Gelehrten weit. Es ist dem mit der älteren Bibelexegese sich Beschäftigenden noch heute unentbehrlich. F1־a11kel hing mit solcher Liebe an seiner Gemeinde, dass er, als er im Jahre 1843 zum Oberrabbiner nach Berlin — unter Bestätigung der preussichen Regierung — gewählt wurde, diese Berufung unter Veröffentlichung eines offenen Sendschreibens an den damaligen preussischen Cultusminister Eichhorn, worin er die staatliche Anerkennung des Judenthums in Preussen mit Freiiuuth forderte, ablehnte, Frankel blieb in Dresden bis zum Jahre 1854, wo er dem für die Fortentwickelung des deutschen Judenthum so bedeutungsvollen Rufe als Director des ״jüdisch-tlieologischen Seminars in Breslau“ folgte. Bevor wir ihm uach Breslau folgen, haben wir Frankels religiöse Stellung innerhalb der in den vierziger Jahren so hoch gehenden Reformbestrebungen kurz zu characterisiren. Wir thuen das am liebsten mit seinen eigenen Worten, indem wir hier den Brief abdrucken, in welchem er seinen Austritt aus der zweiten, in Frankfurt a. M. im Juli 1845 tagenden Rabbinerversammluug motiviert. Dieser Brief, der in muncher Beziehung noch heute, nach 56 Jahren, für viele Gemeindevertreter, die durch das antisemitische Stichwort, ״die Juden sind keine Deutsche" sich ge-