Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 24-25 (1900-1901)
- Issue
- No. 7. (1901)
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 52 (sequence 4)
- Language
- German
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52 Zuchtmittel in der Hand der Grossen werden solle und sein müsse, um das Volk in seiner Wildheit und Rohheit besser zügeln zu können, woraus dann gefolgert wird, dass die Grossen sogen. Gebildeten dieses Zuchtmittels, also der Religion, nicht bedürfen. Diese Missdeutung und dieser Missbrauch führen dahin, dass der niedere Plebs oft besser geartet und erzogen ist. als der höhere, dass die Religionslosigkeit der höheren Klassen, wie die Erfahrung lehrt, oft gefährlicher, ihre Unmoralität mul Schlechtigkeit grösser ist. als der niederen. Wir denken höher von dem Wesen und dem Einfluss der Religion und behaupten, sie ist ein unentbehrliches Bediirfniss aller Menschen, der höheren wie der niederen, in jedem Alter, in jeder Lage des Lebens. Es ist falsch, dass die sogen. Veruunftreligion schon für den Menschen ausreiche. Man versteht darunter, dass sich jeder Mensch nach seiner Einsicht und Lage denke, was gut und recht ist, und danach handle. In allen Dingen sind oft die Meinungen der Menschen verschieden, so auch in Dingen des Rechts und der Moral. Nicht zwei Menschen stimmen in allen Fällen überein in dem. was 1'echt und gut sein 8011; der eine wird das recht und gut nennen, was der andere verkehrt und böse nennt. Wie kämen wir da zu einer übereinstimmenden Rechts- und Sittenlehre? Sogar ein und derselbe Mensch, von Lage und Verhältnissen beeinflusst, wird nicht immer mit sich selbst einig sein und in gewissen Fällen zur Rettung aus seiner Nothläge auch einmal für erlaubt, nicht für unrecht und unmoralisch halten, was jeder vernünftige, rechtliche und sittliche Mensch, und in geraden Verhältnissen auch er selbst, für unerlaubt, unrecht und unmoralisch erklärt. Der Mensch darf eben nicht sein eigener Gesetzgeber und Richter sein; niemand wird weder sich selbst zu strenge Gesetze geben, noch zu scharf über sich selbst richten, niemand sich etwas wünschenswerthes, auch wenn es etwas unerlaubtes ist, leicht versagen, noch wegen einer Falschthat sich selbst vernrtheilen und verdammen. Er wird für alles bei sich selbst Entschuldigungs- und Rechtfertigungsgründe finden. Nur Gott und seine Lehre können und dürfen massgebend sein, unser Gesetzgeber und Richter muss ausser uns sich befinden. Nur in Gott, im Bewusstsein, dass er unser Gesetzgeber und Richter ist, dass sein Auge uns überall sieht und sein Arm uns überall erreicht, nur darin ruhen Gerechtigkeit und Moralität, nur dadurch sind sie gesichert. Ja auch der Gebildete nmss es sich gestehen, um in allen Fällen den Anfechtungen eigner Leidenschaft und fremder Verführung zu entgehen: Die Rechtlichkeit und Moralität des Menschen sind nur in Gott und Religion gesichert, in dem Glauben an Gott und in der Furcht vor ihm. Die Bibel setzt deshalb den Anfang und Ursprung aller Sünde, den Sündenfall der ersten Menschen, darin, dass sie der eignen Erkenntniss folgen, ebenso wissen und entscheiden wollen, was gut sei, wie Gott. Als Quellen der Sünde werden Genusssucht (Eva) und Habsucht (Kain) genannt. Gerade so ist es heute noch, oder eigentlich gerade so ist es mit den Menschen zu aller Zeit gewesen. Die sogen. Vernunftreligion ist der Abfall von Religion, die Lossagung von Gott, von Recht und Moral, denn diese ruhen in Gott und seiner Lehre; der Wahn, selbst erkennen und entscheiden zu können und zu dürfen, was recht und gut sei. ist der Weg zur Sünde, und die Verführerinnen dazu sind zu allen Zeiten und bei allen Menschen Genusssucht und Habsucht gewesen, und sind es auch heute noch. Vor solchen Ab- und Sündenfall schützen uns Gottesglaube und Religion! Gottesglaube und Religion müssen aber nicht nur gelehrt, der Mensch muss auch dafür erzogen werden; Religionsunterricht, religiöse Erziehung und Religionspflege sind demnach unerlässlich. Wie alles Wissen und alles Können müssen dieser Unterricht, diese Erziehung und diese Pflege auch zeitlebens fortgesetzt werden, denn alles Wissen und Können wird geschwächt und verliert sich, so es nicht geübt wird. Auch die Erkenntniss und Uehung des Rechten und Sittlichen sind dem Menschen nicht angeboren. Schon die Bibel sagt: ״Das Denken und Streben des menscb«- liehen Herzens ist böse von Jugend auf“. Auch dafür sind demnach religiöser Unterricht, religiöse Erziehung und Religionspflege erforderlich, die auch noch nach der Schule und dem elterlichen Hause das ganze Leben hindurch fortgesetzt werden müssen. Denn die Erkenntuiss und Uebiuig des Rechten und Sittlichen liegen in der Religion. Die nächsten Mittel hierfür sind: Bibellesen und -Forschen d. i. Nachdenken über das Gelesene, Lesen und Forschen in anderen religiösen Schriften, gesetzlichen und ethischen, belehrenden und erbauenden Inhalts, andächtige Betheiligung an Gottesdienst. Gebet und Predigt, Anschluss an fromme Vereine, Uebuug frommer Ceremonien, welche religiöse Ideen zum Ausdruck bringen und an sie erinnern, wie zu deren Beherzigung ermahnen und anhalten. zu deren Verwirklichung ernmthigen und stärken. Niemand kann somit die Religion entbehren, auch der Gelehrteste und Aufgeklärteste nicht; weltliches Wissen ersetzt das religiöse nicht, weltliche Kunst die sittliche Kraft nicht. Ueberhaupt, das Wissen allein erzeugt noch keine Thatkraft und befähigt noch nicht zur Uebung. Gar Viele wissen das Rechte, das Gute, Sittliche, Moralische und thuen es doch nicht. Religiöser Uni erricht, religiöses Wissen, aber auch religiöse Erziehung und religiöses Leben, religiöses Vorbild und religiöser Umgang sind erforderlich, und zwar für jeden ohne Unterschied, ob weltlich gebildet und aufgeklärt, oder nicht; im Gegentheil: in seiner Einbildung auf höhere geistige Bildung und Aufklärung wird ein Mensch, von Lust und Leidenschaft geblendet und getrieben, oder von Noth und Verzweiflung gedrängt, sich über manches religiöse Verbot hinwegsetzen und auch eine unrechtliche und unsittliche Tliat entschuldigen und rechtfertigen zu können vermeinen. Die meisten Menschen werden überhaupt, zumal in solcher Lage, nur durch die Furcht vor Entdeckung und Strafe vom Bösen zurückgehalten. Niemand sage: Ich bin zu jeder Zeit und in jeder Lage mir selbst genug und bedarf von aussen weder einer sittlichen Mahnung noch Stärkung. Wie? wenn da das eitern liehe Auge einmal nicht wacht oder geschlossen ist und nicht mehr wachen kann! Wehe, wenn da der Verbrecher dem Auge der Polizei und dem Arme der weltlichen Gerichtsbarkeit entgehen zu können glaubt! Wohl aber demjenigen, der stets vom Auge Gottes sich be-